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Thema: Garantenstellung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    4.289
    Klar! Ich habe ja schließlich nicht gesagt, dass ich die AZ jetzt will. Soviel zum Thema lesen.

    Aber war da nicht die Rede von einem Fall in Deinem RD-Bereich? Wieso wird der im Ausland verhandelt? Und welche Konsequenzen hat das für uns, wo wir uns doch nach den Gesetzen und Verordnungen des Inlandes richten müssen?

  2. #2
    airwaves Gast

    jep

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Aber war da nicht die Rede von einem Fall in Deinem RD-Bereich? Wieso wird der im Ausland verhandelt? Und welche Konsequenzen hat das für uns, wo wir uns doch nach den Gesetzen und Verordnungen des Inlandes richten müssen?
    Nein, war nicht davon die Rede, vielleicht kam das so rüber. Weil dieser RA im Ausland arbeitet und in diesem Land es auch die Notkompetenz gibt. Übrigens, er hat die einheimische Berufsbezeichnung anerkannt bekommen, also alles zum dortigen Amt geschickt und eine Urkunde zurückbekommen.
    Das Land hat ca. die gleichen Gesetzl. Bestimmungen wie hier, eher noch ein bisschen radikaler.

    Was für Konsequenzen das haben wird, weis ich noch nicht, ich warte ja darauf bis in D mal sowas passiert, dann kann ich es Dir sagen.

  3. #3
    Registriert seit
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    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    . Weil dieser RA im Ausland arbeitet und in diesem Land es auch die Notkompetenz gibt. Übrigens, er hat die einheimische Berufsbezeichnung anerkannt bekommen, also alles zum dortigen Amt geschickt und eine Urkunde zurückbekommen.
    Das Land hat ca. die gleichen Gesetzl. Bestimmungen wie hier, eher noch ein bisschen radikaler.
    .
    Jetzt interessiert mich das Land wo das ist. IMO hat kein Land der Welt das Notkompetenzgedöns (was in D auch kein Gesetz ist) übernommen.

    Deshalb geht es dem RD ausserhalb von D auch besser weil klar ist was man tun und was man nicht tun darf.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    airwaves Gast

    gibt es doch

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Jetzt interessiert mich das Land wo das ist. IMO hat kein Land der Welt das Notkompetenzgedöns (was in D auch kein Gesetz ist) übernommen.

    Deshalb geht es dem RD ausserhalb von D auch besser weil klar ist was man tun und was man nicht tun darf.
    *MÖÖÖÖP* Falsch

    1. Österreich hat den Notfallsanitäter mit Notkompetenzen (NKV,NKI,NKM), ist in jedem Bundesland dort anders geregelt. Glaub es mir ich arbeite da. In dem Bundesland wo ich arbeite, ist die Intubation verboten! Hey und ich lebe noch.

    2. In diesem Bundesland wo ich arbeite, hätten einige deutsche Kollegen mehr als nur ein Problem. Wenn Du die NK anwendest und 1. kein NA angefordert hast schon mal ein Problem, 2. jede NK-Anwendung musst Du an die Leitstelle melden, die wiederum schickt mittels Pocsag Pager eine Meldung an den sog. Rot-Kreuz Arzt. Er trägt das in eine Liste ein und kommt gelegentlich mal zum überprüfen vorbei, das heißt dein RD-Protokoll davon wird eine Kopie gemacht und abgelegt. Es sollte dann schon schlüssig sein was auf dem Protokoll steht, denn eine Infusion ohne RR-Messung käme nicht gut an.
    Das Gute an der ganzen Sache: Man kann jemandem die einzelnen Notkompetenzen aberkennen (was auch schon gemacht wurde), da wären einige in D schon inzwischen wieder RS, aber lassen wir das.
    Übrigens auch eine sog. Rezertifizierung gibt es hier. Alle 2 Jahre muss jeder eine kleine Prüfung machen (Rea mit Defi, 3 schr. Fragen, und ein Fallbeispiel) und ihr werdet nicht glauben was da alles passiert.

    Pipsi´s Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf!

    So long

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