Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 65

Thema: Garantenstellung?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Hesse Gast
    Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
    Ich kann mir nicht vorstellen das du dieslebe Leistung wie der Rettungsdienst erbringen sollst/kannst/musst, da du ja keinen RTW mit dir führst. Ich denke das ist nur der Fall wenn du auch die benötigten Materialien mit dir führst.

  2. #2
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    Zieh doch einfach ein schwarzes T-Shirt an.;-)

    Außerdem: Garantenstellung bedeutet nicht, dass ich einen A.... voll Material in, um,an dem Patienten verheizen muss, sondern professionelle Hilfe leiste.
    Dass heißt z.B. fachgerechte Reanimation (richtiger Druckpunkt, frequenz, Drucktiefe) oder adäquarte Versorgung bei Bewusstlosigkeit (Setenlage, Puls- und Atemkomntrolle)
    Wie in einem anderen Thread bereits bgeschrieben: Ein Garant ist kein Material !
    In diesem Sinne...
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #3
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Habe gerade das hier beim Googeln gefunden:

    http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

    http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Vielleicht hilft Euch das bei der weiteren Diskussion.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

    und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

    Es ging mir nur um solche Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

    Was aber Quatsch ist.

    @patrick1180

    schwarze T-SHirts hab ich ja noch genug von früher :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    @hannibal:
    Lass aber die Mütze aus, bei diesen Temperarturen schwitzt du bestimmt sehr darunter ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

    und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

    Es ging mir nur um solche Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

    Was aber Quatsch ist.
    Ich bin kein RDler, aber wenn ich die beiden letzten Absätze hier lese, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Inwieweit diese Seite maßgeblich ist, will ich aber nicht kommentieren. IMO würde das aber bedeuten, dass wenn ich privat mit einem FF-Shirt herumlaufe, bei jedem Feuer oder VU an dem ich vorbeikomme, sofort im Einsatz bin.

    Habe da so meine Zweifel.
    MkG
    Rundhauber

  7. #7
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    ...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  8. #8
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    ...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
    wieso?

    Also klar dass wenn sich einer als RA, RS oder sonst was zu erkennen gibt von ihm wohl mehr erwartet wird als von einem Laien.
    Dazu gehört imho ein sicheres und professionelles Auftreten und ruhe bewahren mal zuallererst dazu
    und auch bei den Medizinischen Basics sollter er nichts falsch machen. Genaus klar ist dass er bezüglich der Garantenstellung belangt werden kann wenn er sich als RD Miarbeiter zu erkennen gibt und das Material für eine erweiterte Maßnahme (die natürlich beherrscht wird) vorhanden ist und sie trotzdem nicht gemacht wird.

    Aber es kann nicht sein dass wenn ich mich also Mitglied einer HiOrg zu erkennen gebe (auch wenn ich privat unterwegs bin) ich dafür belangt werden kann was ich nicht tun konnte da ich das material nicht hatte.

    Anderes Beispiel:
    MzF der Feuerwehr XY fährt durch das Gebiert der Feuerwehr YZ und kommt als Ersthelfer zu einem VU mit eingeklemmter Person.
    Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.

    Wieso sollte das wenn ich privat unterwegs bin und mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe anders sein?
    Das Erste Hilfe zu leisten ist sollte klar sein, und soweit Material vorhanden und die Maßnahmen beherscht werden diese auch durchzuführen ist auch klar
    Aber niemand kann mich dafür belangen wenn ich etwas nicht durchgeführt habe wozu ich aus welchem Grund auch immer in dem Moment nicht in der lage war...

    Grüße
    Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  9. #9
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
    Schon richtig, aber hätte da noch nen Gedanken-anstoss.
    Im Gesetzestext steht nämlich drin, dass jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist, wenn es ihm zumutbar ist.
    Also kann jemand kein Blut sehen, ist er ja wohl ein wenig fehl am Platz, bei Blutigen Sachen, kann aber einen Notruf absetzen.
    Ist eine Mutter mit Kinder unterwegs, hat se andere Pflichten nachzukommen, Aufsichtspflicht Ihrer Kinder.
    Also muss sie entweder eine andere geeignete Person finden die Ihre Kinder beaufsichtig, oder brauch bedingt nicht helfen, weil sie sonst andere Rechte, und Pflichten verletzen würde. Natürlich ein Notruf absetzen,sollte jeder können.

    Mein Tipp:
    Macht mal ein Dienstabend, und ladet einen Rechtsanwalt/Richter zu solchen Themen ein, das ist ne ganz interessante Kiste, und gibt bestimmt zu denken und grübeln.

  10. #10
    Registriert seit
    04.01.2005
    Beiträge
    709
    Ich habe mal gehört das man die Aufschrift "Rettungsdienst" erst ab SanH oder RS tragen darf. ist aber eher eine unsichere quelle ;)
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  11. #11
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich habe mal gehört das man die Aufschrift "Rettungsdienst" erst ab SanH oder RS tragen darf. ist aber eher eine unsichere quelle ;)
    Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

    aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

    wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

    meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.

  12. #12
    airwaves Gast

    Mal abgesehen vom Begriff Garantenstellung

    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

    aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

    wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

    meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.
    Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.

  13. #13
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

    aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

    wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

    meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.
    auch wenn das der Aufreißer war, hat das doch nichts damit zu tun, was es mit der Garantenstellung auf sich hat, oder?
    Grundsätzlich stimme ich deinem Statement zu, allerdings ist es z.B. hier in B so, dass du in Uniform/Dienstkleidung (BF, Pol) kostenlos den ÖPNV benutzen darfst, insofern gibt es durchaus Kollegen die in Dienstkleidung zum Dienst fahren.

    Gruß
    Sebastian

  14. #14
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.
    Wie dämlich kann man sein um mit Klamotten seines Lieblingsfussballclubs, seiner Nationalmannschaft, seiner Lieblingsfastfoodkette, seiner Lieblingscomicfigur, seines Lieblingstieres, seines Lieblingsdesigners oder einfach seiner Lieblingsfarbe rumzulaufen...
    Und wie dämlich muss man sein, um aus der Kleidung eines Menschen direkt seine Kompetenz und Intelligenz ableiten zu wollen...

  15. #15
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wie dämlich kann man sein um mit Klamotten seines Lieblingsfussballclubs, seiner Nationalmannschaft, seiner Lieblingsfastfoodkette, seiner Lieblingscomicfigur, seines Lieblingstieres, seines Lieblingsdesigners oder einfach seiner Lieblingsfarbe rumzulaufen...
    Und wie dämlich muss man sein, um aus der Kleidung eines Menschen direkt seine Kompetenz und Intelligenz ableiten zu wollen...
    Dein Vergleich HINKT gewaltig!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •