Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 65

Thema: Garantenstellung?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    1. Das ist nicht erwiesen dass ich falsch liege und schon gar nicht deshalb weil Du (ihr) es sagt.
    Erklär doch bitte nochmal genau, worin sich eine Garantenstellung begründet und was sich daraus ergibt.
    Irgendwie blicke ich da gerade nicht mehr durch.

  2. #2
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?

    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    4. Bereits erwähnt: ICH habe es von einem BERUFSJURISTEN anders gelernt und bitte gestehe mir es ein, dass ich ihm mehr Glauben schenke als von Leuten aus einem Forum.
    Bitte, dann sollte es ja aber kein Problem sein, diese Rechtsauslegung mit belastbaren Quellen darzulegen.

    Gruß
    Sebastian

  3. #3
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?
    No problem:

    http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

    "Wer fällt nun alles unter die Garantenstellung?

    Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten. Nicht unter die Garantenstellung fallen RD-Mitarbeiter, wenn sie privat zu einem Notfall kommen (hier ist bloß die unterlassene Hilfeleistung nach §3232c StGB einschlägig). Sobald sie sich aber als professioneller Helfer zu erkennen geben fallen sie wiederum in den Bereich der Garantenstellung.
    Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben. Gleiches gilt natürlich für Kollegen, die ihre Dienstjacke öffentlich zur Schau stellen (z.B. indem sie sie in ihrem Autofenster aufhängen), oder auch für diejenigen, die in roten Jacken mit Reflexstreifen von Tür zu Tür rennen, um neue Mitglieder für Hilfsorganisationen zu werben. Übrigens muss an diesen Jacken nicht einmal ein Schild mit Rettungsdienst oder ähnliches befestigt sein, da der normal denkende Bürger eine solche Jacke mit dem RD assoziiert."

    hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten.
    Dazu muss man ersteinmal sagen, dass der Begriff nicht geschützt ist. Jeder darf den Begrif verwenden. Fällt dann also jeder unter die Garantenstellung? Quatsch!
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben.
    Auch das ist falsch. Garantenstellung heißt nicht, dass ich eine maximale medizinische Therapie einleiten muss, sondern dass ich im besonderen Maße zur Hilfe verpflichtet bin. Über die Qualität dieser Hilfe ist nix definiert. Sie muss angemessen und zumutbar sein. Kein Mensch kann gezwungen werden, einen Blutdruck zu messen, wenn er keine RR-Manschette dabei hat.
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Gleiches gilt natürlich für Kollegen, die ihre Dienstjacke öffentlich zur Schau stellen (z.B. indem sie sie in ihrem Autofenster aufhängen),
    Wenn ich das alos richtige sehe: Ich hänge meine RD-Jacke in mein Auto, meine Frau fährt damit einkaufen. Alos fällt sie unter die Garantenstellung? Is ja wohl nicht ganzu haltbar, oder?
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    oder auch für diejenigen, die in roten Jacken mit Reflexstreifen von Tür zu Tür rennen, um neue Mitglieder für Hilfsorganisationen zu werben. Übrigens muss an diesen Jacken nicht einmal ein Schild mit Rettungsdienst oder ähnliches befestigt sein, da der normal denkende Bürger eine solche Jacke mit dem RD assoziiert."
    Als SanHelfer unterliege ich also der Garantenstellung und muss solche Sachen wie Intubation und ähnliches draufhaben und vo allem auch das Material dabei haben? Überlege doch mal, was Du da schreibst...
    Übrigens: Es gibt in Deutschland (wahrscheinlich auch in Österreich) einen Kaffeeladen, in dem man neben Kaffee auch nützliche Dinge des Alltags kaufen kann. Zum Beispiel einen Windbraker in den Farben rot und blau mit Reflexstreifen - Von weitem tatsächlich leicht zu verwechseln. Diese Jogger fallen also auch unter die Garantenstellung? Zumindest halte ich mich für einen normal denkenden Menschen.
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.
    Das heißt, wenn ich jetzt eine Homepage veröffentliche, auf der ich schreibe, dass Gras blau ist, würdest Du das auch glauben?
    Dieser Artikel ist eine gutgemeinte Einzelmeinung eines einzelnen Was-auch-immer. Er hat ungefähr die Argumentationskraft eine getrockneten Scheibe Zitrone - nä,lich keine.
    Und das wird nicht nur in diesem Forum so gesehen, sondern auch in anderen.

    Ich weiß nicht, wo Deine radikale Einstellung herkommt, aber ganz ehrlich: Wenn ich in Deinem RD-Bereich privat zu einem Unfall dazukomme, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich helfe. Weil: Als Ersthelfer möchte ich nicht auf einen Profi wie Dich treffen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dazu muss man ersteinmal sagen, dass der Begriff nicht geschützt ist. Jeder darf den Begrif verwenden. Fällt dann also jeder unter die Garantenstellung? Quatsch!

    Auch das ist falsch. Garantenstellung heißt nicht, dass ich eine maximale medizinische Therapie einleiten muss, sondern dass ich im besonderen Maße zur Hilfe verpflichtet bin. Über die Qualität dieser Hilfe ist nix definiert. Sie muss angemessen und zumutbar sein. Kein Mensch kann gezwungen werden, einen Blutdruck zu messen, wenn er keine RR-Manschette dabei hat.Wenn ich das alos richtige sehe: Ich hänge meine RD-Jacke in mein Auto, meine Frau fährt damit einkaufen. Alos fällt sie unter die Garantenstellung? Is ja wohl nicht ganzu haltbar, oder?
    Als SanHelfer unterliege ich also der Garantenstellung und muss solche Sachen wie Intubation und ähnliches draufhaben und vo allem auch das Material dabei haben? Überlege doch mal, was Du da schreibst...
    Übrigens: Es gibt in Deutschland (wahrscheinlich auch in Österreich) einen Kaffeeladen, in dem man neben Kaffee auch nützliche Dinge des Alltags kaufen kann. Zum Beispiel einen Windbraker in den Farben rot und blau mit Reflexstreifen - Von weitem tatsächlich leicht zu verwechseln. Diese Jogger fallen also auch unter die Garantenstellung? Zumindest halte ich mich für einen normal denkenden Menschen.
    Das heißt, wenn ich jetzt eine Homepage veröffentliche, auf der ich schreibe, dass Gras blau ist, würdest Du das auch glauben?
    Dieser Artikel ist eine gutgemeinte Einzelmeinung eines einzelnen Was-auch-immer. Er hat ungefähr die Argumentationskraft eine getrockneten Scheibe Zitrone - nä,lich keine.
    Und das wird nicht nur in diesem Forum so gesehen, sondern auch in anderen.

    Ich weiß nicht, wo Deine radikale Einstellung herkommt, aber ganz ehrlich: Wenn ich in Deinem RD-Bereich privat zu einem Unfall dazukomme, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich helfe. Weil: Als Ersthelfer möchte ich nicht auf einen Profi wie Dich treffen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    OK zuerst wollte ich mehr schreiben, aber ich denke ich lass es dabei, es ist sinnlos mit Profilneurotikern zu diskutieren.
    Keine Chance den Rettungsrambos, Erste Hilfe ja, aber mit Verstand-fertig!
    Thema Garantenstellung, OK da kann man versch. Ansichtsseiten haben, aber zum Thema "RTW im Kofferraum" und Rettungsrambos da ist dann Schluß mit lustig.
    Thema durch

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    OK zuerst wollte ich mehr schreiben, aber ich denke ich lass es dabei, es ist sinnlos mit Profilneurotikern zu diskutieren.
    Keine Chance den Rettungsrambos, Erste Hilfe ja, aber mit Verstand-fertig!
    Thema Garantenstellung, OK da kann man versch. Ansichtsseiten haben, aber zum Thema "RTW im Kofferraum" und Rettungsrambos da ist dann Schluß mit lustig.
    Thema durch
    Nur haben die Rettungsrambos, die ich auch nicht unbedingt gut finde, mit dem Thema Garantenstellung erstmal nichts zu tun und die Penetranz, mit der du hier das eine Thema heranziehst, um deine Meinung zum anderen Thema zu untermauern, erinnert mich sehr stark an die bereits erwähnte Entstehung der bekannten BOS-Latrinenparolen.
    Erzähl den Leuten doch am besten auch noch, dass sie dann nicht versichert wären!!1elf

    Gleichsam finde ich es zum kotzen, wie hier der Träger eines T-Shirts, das einen als Mitglied von HiOrg/Feuerwehr/THW zu erkennen gibt, direkt als "abgebrochene Randexistenz" oder Profilneurotiker dargestellt werden. Es soll durchaus Leute geben, die in gesundem Maße stolz auf ihre Tätigkeit sind bzw nicht meinen, dass sie sich dessen zu schämen haben, und deswegen halt auch mal ein altes T-Shirt zum Joggen tragen.
    Das ist qualitativ ja wohl etwas ganz anderes als ein 17jähriger SanH, der mit voller Rettungsdienstmontur in der Eisdiele sitzt, um die Mädels zu beeindrucken.

    Ich ziehe zur Gartenarbeit auch manchmal ein altes T-Shirt an, auf dessen Rückseite FEUERWEHR steht. Weia, wenn das die Nachbarn sehen.
    Achnee, der haben es ja schon gesehen. Und der eine ist mein LdF, der hat aber freundlicherweise nichts gesagt ...

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    OK zuerst wollte ich mehr schreiben, aber ich denke ich lass es dabei, es ist sinnlos mit Profilneurotikern zu diskutieren.
    Keine Chance den Rettungsrambos, Erste Hilfe ja, aber mit Verstand-fertig!
    Thema Garantenstellung, OK da kann man versch. Ansichtsseiten haben, aber zum Thema "RTW im Kofferraum" und Rettungsrambos da ist dann Schluß mit lustig.
    Thema durch
    So, und jetzt mal Butter bei die Fische!
    Erstens bin ich kein Profilneurotiker! Zweitens denke ich, vernünftig arguementiert zu haben. Sich dann einfach zu verp.... sich aus dem Staub zu machen nach dem Motto "Ich hab recht, und Gott ist mein Zeuge!" ist ja wohl das allerletzte.
    Drittens: Hör doch bitte mal auf, hier gleich alles auf die Rettungsrambo- und RTW-im-Kofferraum-Schiene zu schieben. Wir haben Deine Meinung (nicht nur in diesem Thema) bereits mehrfach zur Kenntnis genommen und können es - glaube ich - langsam nicht mehr hören/lesen! Außerdem hat das nicht im Geringsten etwas mit der Garantenstellung zu tun.

    Und jetzt sei mal als ehemaliger RD-Leiter Mann genug, um Dich sachlich an einer Diskussion zu beteiligen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    So, und jetzt mal Butter bei die Fische!
    Erstens bin ich kein Profilneurotiker!
    Also den Einleitungssatz würd ich jetz nochmal überdenken ;) *duck und renn*

    aber nicht schnell genug: ich krieg Dich - Mr. Blaulicht

    MfG Fabsi :D

    P.S.: Ich beteilige mich vielleicht wieder an der Diskussion, sobalds hier NUR um die Garantenstellung geht und nicht alles durcheinander geworfen wird...

  9. #9
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    So, und jetzt mal Butter bei die Fische!
    Erstens bin ich kein Profilneurotiker! Zweitens denke ich, vernünftig arguementiert zu haben. Sich dann einfach zu verp.... sich aus dem Staub zu machen nach dem Motto "Ich hab recht, und Gott ist mein Zeuge!" ist ja wohl das allerletzte.
    Drittens: Hör doch bitte mal auf, hier gleich alles auf die Rettungsrambo- und RTW-im-Kofferraum-Schiene zu schieben. Wir haben Deine Meinung (nicht nur in diesem Thema) bereits mehrfach zur Kenntnis genommen und können es - glaube ich - langsam nicht mehr hören/lesen! Außerdem hat das nicht im Geringsten etwas mit der Garantenstellung zu tun.

    Und jetzt sei mal als ehemaliger RD-Leiter Mann genug, um Dich sachlich an einer Diskussion zu beteiligen!

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Verpissen ? ähm ? *wink* hier bin ich.
    Kapier es einfach: Ich habe eine andere Auffassung von Garantenstellung und Gott sei Dank nicht nur ich -> Thema durch, oder darf ich jetzt keine eigene Auffassung mehr haben?
    Das solltest Du jetzt einfach mal zur Kenntnis nehmen und so akzeptieren, es gibt einfach Menschen mit anderen Meinungen und Auffassungen.

    Zum anderen Thema: Das eine hängt mit dem anderen zusammen, sonst würde es diese Diskussion gar nicht geben, aber keine Sorge ich werde es nicht mehr erwähnen (zumindest nicht hier), Dir zuliebe.
    -----KURZ MAL ANDERES THEMA--------
    Noch eine Frage, die kannst Du mir sicherlich beantworten so wie ich Dich einschätze:

    Ist es erlaubt, Beiträge aus diesem Forum auf eine andere Seite (Forum) zu verwenden? Mir ist da soeben eine Idee gekommen.
    Keine Angst Du bist der Erste der den Link bekommt :-)

  10. #10
    airwaves Gast

    Ich interpretiere es so

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Erklär doch bitte nochmal genau, worin sich eine Garantenstellung begründet und was sich daraus ergibt.
    Irgendwie blicke ich da gerade nicht mehr durch.
    Eine Garantenstellung kann sich vor allem ergeben aus:
    [...]
    der freiwilligen Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten (z.B. Übernahme der (ärztl.) Behandlung, Babysitter, Bademeister, Sanitätsdienst, Bergführer)

    Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

    Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.

  11. #11
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

    Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.
    Das ist ja totaler Blödsinn...
    Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

    Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Gruß
    Sebastian

  12. #12
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Das ist ja totaler Blödsinn...
    Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

    Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Gruß
    Sebastian
    *g* Danke habe eben eine Wette gewonnen.
    Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
    Außer Frage steht, dass man helfen muss.
    Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
    Diese Diskussionen wurden hier schon zu Hauf diskutiert. Auf jeden Fall, bist Du der Gelackmaierte, wenn Du einen auf wichtig machst und den grossen Rettungszampano raushängen lässt und dann was schief geht!
    Wir werden auch zu keinem Ergebnis kommen, solange es hier in D kein Gerichtsurteil gibt, was meiner Meinung nach langsam mal passieren sollte (ohne einen Kollegen was schlechtes zu wünschen) vielleicht würde es was positives zu unserem Beruf beitragen.

  13. #13
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

    "..."
    hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.
    Nein, ich meinte Fachartikel! Sei mir nicht böse, aber der Urheber dieser Seite ist nicht Jurist, sondern Lehrrettungsassistent. Der von mir zitierte Thomas Hochstein ist Jurist und neben bei noch RS bei der JUH.

    Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
    Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.

    Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
    Ein Tätigwerden (als Ersthelfer oder Garant) nach Maßgabe des §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hat absolut nichts mit der Bewertung nach §212 i.V.m. §13 StGB zu tun.

    Gruß
    Sebastian

  14. #14
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Nein, ich meinte Fachartikel! Sei mir nicht böse, aber der Urheber dieser Seite ist nicht Jurist, sondern Lehrrettungsassistent. Der von mir zitierte Thomas Hochstein ist Jurist und neben bei noch RS bei der JUH.


    Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.


    Ein Tätigwerden (als Ersthelfer oder Garant) nach Maßgabe des §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hat absolut nichts mit der Bewertung nach §212 i.V.m. §13 StGB zu tun.

    Gruß
    Sebastian

    Der Urheber der zitierten Seite ist Jurist und zwar kurz vor seiner Promotion.
    Nur fürs Protokoll

  15. #15
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Der Urheber der zitierten Seite ist Jurist und zwar kurz vor seiner Promotion.
    Nur fürs Protokoll
    OK, das geht aber aus seinem Auftritt nicht hervor.
    Dennoch liegt er falsch...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •