Eine Garantenstellung kann sich vor allem ergeben aus:
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der freiwilligen Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten (z.B. Übernahme der (ärztl.) Behandlung, Babysitter, Bademeister, Sanitätsdienst, Bergführer)
Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.
Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.