Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
Das ist ja totaler Blödsinn...
Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

Gruß
Sebastian
*g* Danke habe eben eine Wette gewonnen.
Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
Außer Frage steht, dass man helfen muss.
Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
Diese Diskussionen wurden hier schon zu Hauf diskutiert. Auf jeden Fall, bist Du der Gelackmaierte, wenn Du einen auf wichtig machst und den grossen Rettungszampano raushängen lässt und dann was schief geht!
Wir werden auch zu keinem Ergebnis kommen, solange es hier in D kein Gerichtsurteil gibt, was meiner Meinung nach langsam mal passieren sollte (ohne einen Kollegen was schlechtes zu wünschen) vielleicht würde es was positives zu unserem Beruf beitragen.