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Thema: Garantenstellung?

  1. #31
    airwaves Gast

    hmm...

    1. Das ist nicht erwiesen dass ich falsch liege und schon gar nicht deshalb weil Du (ihr) es sagt.
    2. Ich wiederhole es nicht um es damit "richtig" zu machen sondern um meine Meinung kund zu tun.
    3. Ob ihr richtig liegt seht ihr wenn das Licht angeht ...dadurch dass Du es wiederholst wird es auch nicht besser, und ich bezweifle dass ihr zu 100% richtig liegt, außerdem klingt das etwas überheblich, sorry.
    4. Bereits erwähnt: ICH habe es von einem BERUFSJURISTEN anders gelernt und bitte gestehe mir es ein, dass ich ihm mehr Glauben schenke als von Leuten aus einem Forum.

  2. #32
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich habe mal gehört das man die Aufschrift "Rettungsdienst" erst ab SanH oder RS tragen darf. ist aber eher eine unsichere quelle ;)
    Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

    aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

    wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

    meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.

  3. #33
    airwaves Gast

    Mal abgesehen vom Begriff Garantenstellung

    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

    aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

    wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

    meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.
    Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.

  4. #34
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    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    1. Das ist nicht erwiesen dass ich falsch liege und schon gar nicht deshalb weil Du (ihr) es sagt.
    Erklär doch bitte nochmal genau, worin sich eine Garantenstellung begründet und was sich daraus ergibt.
    Irgendwie blicke ich da gerade nicht mehr durch.

  5. #35
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    930
    Hallo,

    fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?

    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    4. Bereits erwähnt: ICH habe es von einem BERUFSJURISTEN anders gelernt und bitte gestehe mir es ein, dass ich ihm mehr Glauben schenke als von Leuten aus einem Forum.
    Bitte, dann sollte es ja aber kein Problem sein, diese Rechtsauslegung mit belastbaren Quellen darzulegen.

    Gruß
    Sebastian

  6. #36
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    Hallo,

    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Sanh glaub ich nicht, denn Rettungsdienst ist Notfallrettung und Krankentransport - mind. Rettungshelfer.

    aber ich frag mich sowieso warum sich manche gedanken darüber machen ob man ein rettungsdienst t-shirt anziehen darf oder nicht. entweder man fährt dienstlich aufm ktw oder rtw und hat da seine dienstjacke an oder man hat frei oder ist garnicht beim rettungsdienst und hat seine ganz normalen klamotten an. wie dämlich kann man sein und in seiner freizeit mit feuerwehr- /polizei- und rettungsdienstklamotten rumlaufen.

    wie kommt man nur auf solche dummen ideen, genau das selbe wie privat ein blaulicht benutzen. da lohnt es sich garnicht über sowas zu diskutieren.

    meine erfahrung zeigt, die leute die kompetent in ihrer arbeit sind tun sowas nicht. welche, die meinen sie hätten ahnung oder die an "einsatzmangel" leiden oder überhaupt davon träumen feuerwehrmann oder krankenwagenfahrer zusein kommen schon eher auf solche anomalen ideen.
    auch wenn das der Aufreißer war, hat das doch nichts damit zu tun, was es mit der Garantenstellung auf sich hat, oder?
    Grundsätzlich stimme ich deinem Statement zu, allerdings ist es z.B. hier in B so, dass du in Uniform/Dienstkleidung (BF, Pol) kostenlos den ÖPNV benutzen darfst, insofern gibt es durchaus Kollegen die in Dienstkleidung zum Dienst fahren.

    Gruß
    Sebastian

  7. #37
    airwaves Gast

    Ich interpretiere es so

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Erklär doch bitte nochmal genau, worin sich eine Garantenstellung begründet und was sich daraus ergibt.
    Irgendwie blicke ich da gerade nicht mehr durch.
    Eine Garantenstellung kann sich vor allem ergeben aus:
    [...]
    der freiwilligen Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten (z.B. Übernahme der (ärztl.) Behandlung, Babysitter, Bademeister, Sanitätsdienst, Bergführer)

    Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

    Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.

  8. #38
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?
    No problem:

    http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

    "Wer fällt nun alles unter die Garantenstellung?

    Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten. Nicht unter die Garantenstellung fallen RD-Mitarbeiter, wenn sie privat zu einem Notfall kommen (hier ist bloß die unterlassene Hilfeleistung nach §3232c StGB einschlägig). Sobald sie sich aber als professioneller Helfer zu erkennen geben fallen sie wiederum in den Bereich der Garantenstellung.
    Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben. Gleiches gilt natürlich für Kollegen, die ihre Dienstjacke öffentlich zur Schau stellen (z.B. indem sie sie in ihrem Autofenster aufhängen), oder auch für diejenigen, die in roten Jacken mit Reflexstreifen von Tür zu Tür rennen, um neue Mitglieder für Hilfsorganisationen zu werben. Übrigens muss an diesen Jacken nicht einmal ein Schild mit Rettungsdienst oder ähnliches befestigt sein, da der normal denkende Bürger eine solche Jacke mit dem RD assoziiert."

    hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.

  9. #39
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

    Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.
    Das ist ja totaler Blödsinn...
    Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

    Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Gruß
    Sebastian

  10. #40
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Das ist ja totaler Blödsinn...
    Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

    Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Gruß
    Sebastian
    *g* Danke habe eben eine Wette gewonnen.
    Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
    Außer Frage steht, dass man helfen muss.
    Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
    Diese Diskussionen wurden hier schon zu Hauf diskutiert. Auf jeden Fall, bist Du der Gelackmaierte, wenn Du einen auf wichtig machst und den grossen Rettungszampano raushängen lässt und dann was schief geht!
    Wir werden auch zu keinem Ergebnis kommen, solange es hier in D kein Gerichtsurteil gibt, was meiner Meinung nach langsam mal passieren sollte (ohne einen Kollegen was schlechtes zu wünschen) vielleicht würde es was positives zu unserem Beruf beitragen.

  11. #41
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

    "..."
    hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.
    Nein, ich meinte Fachartikel! Sei mir nicht böse, aber der Urheber dieser Seite ist nicht Jurist, sondern Lehrrettungsassistent. Der von mir zitierte Thomas Hochstein ist Jurist und neben bei noch RS bei der JUH.

    Also spätestens wenn ein Gutachter kommt, werde ich nicht als Ersthelfer bewertet und schon gar nicht wenn ich den Angehörigen oder den Passanten gesagt habe: Hey ich bin Rettungsassistent lassen sie mich mal da ran.
    Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.

    Und ganz schlimm wird es, wenn Du einen privaten Notfallrucksack rausholst und vor lauter Übereifer eine Infusion legst und dabei was schief geht, oder mal (natürlich rein zufällig) ein Nitro dabei hast usw.
    Ein Tätigwerden (als Ersthelfer oder Garant) nach Maßgabe des §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hat absolut nichts mit der Bewertung nach §212 i.V.m. §13 StGB zu tun.

    Gruß
    Sebastian

  12. #42
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Nein, ich meinte Fachartikel! Sei mir nicht böse, aber der Urheber dieser Seite ist nicht Jurist, sondern Lehrrettungsassistent. Der von mir zitierte Thomas Hochstein ist Jurist und neben bei noch RS bei der JUH.


    Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.


    Ein Tätigwerden (als Ersthelfer oder Garant) nach Maßgabe des §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hat absolut nichts mit der Bewertung nach §212 i.V.m. §13 StGB zu tun.

    Gruß
    Sebastian

    Der Urheber der zitierten Seite ist Jurist und zwar kurz vor seiner Promotion.
    Nur fürs Protokoll

  13. #43
    Registriert seit
    14.12.2004
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    930
    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Der Urheber der zitierten Seite ist Jurist und zwar kurz vor seiner Promotion.
    Nur fürs Protokoll
    OK, das geht aber aus seinem Auftritt nicht hervor.
    Dennoch liegt er falsch...

  14. #44
    Registriert seit
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    125
    Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.
    Zumindest für den Fall des Arztes als ERsthelfer gibt es ja auch ein entsprechendes Urteil, indem der Arzt als Laienhelfer und nicht als Arzt mit Garantenstellung beurteilt wurde.
    http://www.urteile.net/Y2/93739.html
    Haribo macht Markus froh!

  15. #45
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    OK, das geht aber aus seinem Auftritt nicht hervor.
    Dennoch liegt er falsch...
    Fürs Protokoll nochmals: es steht auf seiner HP, aber egal.....

    Ob falsch oder nicht, Du hast ne andere Meinung als ich, das wars.

    [Ironie on]Gute Nacht an alle Garantensteller und Laienhelfer mit Blaulicht auf dem Dach und einem RTW im Kofferraum.[Ironie off]

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