"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
*MÖÖÖÖP* Falsch
1. Österreich hat den Notfallsanitäter mit Notkompetenzen (NKV,NKI,NKM), ist in jedem Bundesland dort anders geregelt. Glaub es mir ich arbeite da. In dem Bundesland wo ich arbeite, ist die Intubation verboten! Hey und ich lebe noch.
2. In diesem Bundesland wo ich arbeite, hätten einige deutsche Kollegen mehr als nur ein Problem. Wenn Du die NK anwendest und 1. kein NA angefordert hast schon mal ein Problem, 2. jede NK-Anwendung musst Du an die Leitstelle melden, die wiederum schickt mittels Pocsag Pager eine Meldung an den sog. Rot-Kreuz Arzt. Er trägt das in eine Liste ein und kommt gelegentlich mal zum überprüfen vorbei, das heißt dein RD-Protokoll davon wird eine Kopie gemacht und abgelegt. Es sollte dann schon schlüssig sein was auf dem Protokoll steht, denn eine Infusion ohne RR-Messung käme nicht gut an.
Das Gute an der ganzen Sache: Man kann jemandem die einzelnen Notkompetenzen aberkennen (was auch schon gemacht wurde), da wären einige in D schon inzwischen wieder RS, aber lassen wir das.
Übrigens auch eine sog. Rezertifizierung gibt es hier. Alle 2 Jahre muss jeder eine kleine Prüfung machen (Rea mit Defi, 3 schr. Fragen, und ein Fallbeispiel) und ihr werdet nicht glauben was da alles passiert.
Pipsi´s Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf!
So long
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)