Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
Ich privat unterwegs komme zu einem Notfall. Ich übernehme freiwillig die Behandlung und gebe mich als Rettungsdienstmitarbeiter zu erkennen. Somit habe ich zwar der unterlassenen Hilfeleistung sorge getragen aber dadurch dass ich mich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, erwartet man von mir, ich nenne es jetzt mal Profi Arbeit.

Hingegen, wenn ich die Schnauze halte, dann bin ich ein Ersthelfer wie jeder andere.
Das ist ja totaler Blödsinn...
Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.

Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

Gruß
Sebastian