Das ist ja totaler Blödsinn...
Dem Richter ist es völlig egal, als was du dich zu erkennen gibst. Der Richter bewertet dich ohne Garantenpflich immer als Ersthelfer (§323c StGB, wenn man so will), jedoch berücksichtigt er, welche Qualifikation du besitzt und wird daher mittels Gutachter feststellen lassen, ob du alle dir zumutbaren Maßnahmen getroffen hast.
Ich empfehle dir noch mal die Lektüre des folgenden Artikels: http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php
Gruß
Sebastian