Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Klar doch. Sonst würde ich mir ja nicht solch eine Mühe geben ;-)

Außerdem muss ich Dir widersprechen: Die Garantenstellung ist eine eindeutig definierte Angelegenheit. Da gibt es nur sehr wenig Graubereiche (HvO zum Beispiel wäre so ein Graubereich)

Gruß, Mr. Blaulicht
iss OK! Es wäre auch verwunderlich gewesen, wenn Du mir zugestimmt hättest.