
Zitat von
Mr. Blaulicht
Klar doch. Sonst würde ich mir ja nicht solch eine Mühe geben ;-)
Außerdem muss ich Dir widersprechen: Die Garantenstellung ist eine eindeutig definierte Angelegenheit. Da gibt es nur sehr wenig Graubereiche (HvO zum Beispiel wäre so ein Graubereich)
Gruß, Mr. Blaulicht