
Zitat von
Alex22
@ Poldi ... ich geb dir jetzt mal ein Beispiel, ein Polizist, keine Ahnung waren 3 oder 4 grüne Sternchen und das Alter ca 45 Jahre, wollte mir erzählen, daß ein Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel für die vermietete Wohnung zu behalten und die Wohnung ohne beisein und OHNE Zustimmung des Mieters zu betreten.
Sorry, aber so ein Polizist sollte in meinen Augen nur noch Bußgeldbescheide mit seiner Zunge zukleben dürfen.
Wenn der sowas schon nicht weiß, dann weiß der andere Rechtsdinge erst recht nicht mehr.