Mag so sein! Letzendlich sind die Rechtslücken aber deutlich kleiner als bei dem Ottonormalbürger, der seine Kenntnis aus Zeitungsartikeln, dubiosen Fernsehserien oder vom Hörensagen hat!
Und auch das könnte im Einzelfall den Tatbestand erfüllen; es sei denn ich erwecken von vorn herein den Eindruck, ich bin nicht im Hause. Mache ich den Durchsuchungskräften vor der Nase die Tür zu sind wir genau da, wo die Kommentierung des § 113 StGB einsetzt.
Ich möchte allen Ernstes einmal wissen, ob die jenigen die der Meinung sind polizeiliches Fachwissen mit bedingter Unwissenheit auf eine Ebene zu stellen, sich im normalen Leben auch so verhalten und beim Einkaufen dem Bäcker sagen, wie er sein Brot uns seine Brötchen herzustellen hat!Zitat von überhose
Mich würde einmal brennend interessieren, wie sich ein RDler fühlen würde, wenn ein Polizeibeamter ihm nach einem Einsatz fragen würde, warum er einen Beatmungsbeutel benutzt hat und keine Intubation durchgeführt hat. Oder einen FWler, wurum er mit C-Rohr einen Innenangriff gemacht hat und kein Kleinlöschgerät benutzt hat.
Vielleicht mal kurz drüber nachdenken!
In diesem Sinne einen schönen Tag noch!