Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Beispiel aus der Praxis gefällig? Eine Streife hält an einem Samstag um 02:30 ein Auto an, der Fahrer bleibt im Auto sitzen.
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Nachspiel: Der Autofahrer bekommt eine Entschädigung unter Anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, die Polizisten eine gehörige Disziplinarmaßnahme in Form von Gehaltskürzung, Degradierung und Zwangsversetzung auf das "Strafrevier".
Ja, nee, is klar.
Aktenzeichen? Sonstige Belege für diese tolle Geschichte?

Lies Dir mal §81a StPO durch:
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.