Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
...In den Feuerwehrgesetzen z.B. stehen da so nette Dinge wie "der Feuerwehrangehörige hat Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen geldwerten Ausgaben" o.ä....
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Klasse... die geldwerten Ersatzleistungen bestehen idR in einer Spendenbescheinigung, die ich beim Lohnsteuerjahresausgleich einreichen soll. Blöde nur, dass ich aus verschiedenen Gründen keine Steuer zahle. Wo reiche ich denn nun die Spendenquittung ein??