Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Klasse... die geldwerten Ersatzleistungen bestehen idR in einer Spendenbescheinigung, die ich beim Lohnsteuerjahresausgleich einreichen soll. Blöde nur, dass ich aus verschiedenen Gründen keine Steuer zahle. Wo reiche ich denn nun die Spendenquittung ein??
Wenn du dich mit einer Spendenbescheinigung abspeisen lässt, ist das ganz allein dein Problem. Eine Spende setzt eine klare Willenserklärung des Spenders voraus, da kann sich eine Kommune um eine fianzielle Begleichung nicht drücken, indem sie es einfach als Spende verbucht. Das "idR" bezweifel ich übrigens sehr.