Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
1. Patient entscheidungsfähig, lehnt Behandlung ab, trotz Lebensgefahr.
Wenn du Ihn zwangsweise behandelst...
--> Nötigung, (schwere) Körperverletzung, Freiheitsberaubung (wenn man ihn festhält) etc.... Ist alles anwendbar. Da geht man schnell mal in den Knast.
Nicht ganz einfach: Die Frage, ob ein Patient entscheidungsfähig ist oder nicht, liegt nämlich nicht in Deiner Macht. Dazu muss er nämlich aufgeklärt sein. Das darf nur ein Arzt. Also: NEF nachfordern, den Patienten bis dahin im Zweifel festhalten.
Dazu kommt bei bestimmten Sachen eine Behandlungspflicht, nämlich bei der Gefahr für die Öffentlichkeit (stark blutende Wunden, Infektionen etc)
Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
2. Defi ohne Einweisung einsetzen...
--> geht alles gut, Patient überlebt, alles in Ordnung. Geht was schief und man kann nachweisen, daß der Defibrillator (hier das RD-Personal gemeint) Schuld hat, kommen schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, grob fahrlässiges Verhalten etc in Betracht.
Was heißt "schiefgehen"? Patient überlebt nicht, hätte aber ohne Behandlung auch nicht überlebt? Patient überebt nicht, hätte aber ohne Behandlung eine Chance gehabt? Patient war gar nicht in Lebensgafhr, wurde durch den "Defibrillateur" geschädigt?
Was heißt "schuld"? Gerät falsch bedient, richtig bedient, aber falsche Indikation gestellt (sprich Schock beim Sinusrhythmus, da Elektrode ab?)?
Fragen über Fragen...

Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
3. Keine Defibrillation obwohl fachkundig und eingewiesen...
--> Bist du kein Arzt, kann man dir nichts anhaben, du bist nicht verpflichtet. Die Garantenstellung kommt nur für das erlaubte gelernte Handeln in Frage. Z.b. wenn du die Seitenlage falsch machst und der Patient aspiriert und erstickt.
Das wird aber immer mehr so kommen. Als RettAss lernt man die Defibrillation, also kann man sie auch! Im Einzelfall kann ein Richter schon mal so entscheiden. Das ist ja das Dilemma an der Umwandlung der sog. "Notkompetenz" in eine Regelkompetenz, die immer wieder so gerne gefordert wird: Sie erlaubt nicht nur, sie verpflichtet.

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4. Patient wird bewußtlos, nachdem er die Behandlung abgelehnt hat.
--> Schwierig, Handeln ohne Auftrag kommt in Betracht, wobei er vorher ja den Tod in kauf genommen hat.... Rechtlich gesehen.... sterben lassen.
Sie oben: Ist ein Patient tatsächlich entscheidungsfähig? Je nach Absichten der Angehörigen und der dann beauftragten Anwälte werden sie Dir diese Argumentation in Stücke reißen.[/Quote]
Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
Ethisch und menschlich ist das ein Problem. Fallabhängig.
Und genau deswegen sollte sich Rettungsdienstpersonal auch juristisch sehr gut auf ihren Job vorbereiten. Weil man in jedem Fall anders entscheiden muss, und sich evtl. danach rechtzufertigen hat.
Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
In Landau ist eine Frau der Zeugen Jehovas bei der Geburt verblutet, da sie bei Komplikationen keine Transfusion wünschte.
Rechtlich einwandfrei.
Rechtlich einwandfrei wäre dann aber auch (in einer Nicht-Notfall-Situation) gewesen, die Behandlung der Frau abzulehnen!
Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
In Altersheimen habe ich schon öfters erlebt, daß man Patienten in Frieden sterben läßt, da es ihr Wunsch war (mündlich von Patient unter Zeugen geäußert, bzw. Patientenverfügung war vorhanden) und Sie nicht in die Klinik wollten.
Und genau darum sollte es eigentlich hauptsächlich gehen: Um eine würdevolle Behandlung eines Patienten! Leider wird einem dies oft von Angehörigen, Ärzten und den Anwälten schwergemacht.

Gruß, Mr. Blaulicht