Zitat Zitat von akkonsaarland
moment
die polizei darf aber nicht in den kofferraum schauen, nur mit richterlichen durchsuchungsbefehl! also gilt das auch für meinen rtw

Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Die Durchsung ist in der Strafprozessordnung geregelt und hier ist von Wohnungen, Räumen, befriedetem Besitztum "UND" GEGENSTÄNDE die Rede und dazu zählt auch dein Auto bzw Kofferraum.