Zitat von akkonsaarland
Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Die Durchsung ist in der Strafprozessordnung geregelt und hier ist von Wohnungen, Räumen, befriedetem Besitztum "UND" GEGENSTÄNDE die Rede und dazu zählt auch dein Auto bzw Kofferraum.