Zitat von SEG-Betreuung
Ne, aber sicher auch nicht eure Augen.
Zitat von SEG-Betreuung
Ne, aber sicher auch nicht eure Augen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zitat von Alex22
muss dich in meinem fall enttäuschen, wer in meinem san-zelt filmt und wer nicht, das entscheide immer noch ich.
das hat was mit hausrecht zu tun.
das steht auch irgendwo im GG.
unverletzlichkeit der wohnung oder so, zumindest kommts dem am nächsten.
aber sorry, ich hatte vergessen, das GG wird ja vom "pressegesetz" ausgehebelt...
haben unsere gründerväter der republik damals aber ganz schön mist gebaut, erst so ein schönes GG und dann, dann ist die würde auf einmal nicht mehr so wichtig wie eine story in nem sensationsblatt.
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
Das wollt ich auch grad sagen, hier gings doch ursprünglich um Aufnahmen im San-Zelt, das ist ja wohl kein öffentlicher Bereich mehr oder? Sonst kommen ja demnächst Kamerateams auch noch in mein Krankenhaus-Zimmer gestürmt...
Und vorallem dürfen die auch die Türen meines RTW aufreissen um mich beim Reanimieren meines Patienten zu filmen ^^Zitat von arnolde
Oder einfach in die Zelle bei der Pol gehen um den Inhaftierten zu interviewen...
Jetz mal ganz ehrlich Alex... Wir unter uns Pastorenbrüdern ;)
Du glaubst doch nicht im Ernst das es ein Gesetz gibt, was das GG aushebelt???
Sonst würde ja auch Bundesrecht nicht Landesrecht brechen usw...
MfG Fabsi
Zitat von Fabpicard
Nicht nur eines .. diese gibts zu hauf.
Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.
Und und und.
Nächstes Beispiel:
Jeder hat das Recht seine Meinung in Bild, Schrift und Ton zu äußern.
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und somit ist das Pressezeugsel ebenfalls im Grundgesetz verankert.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
womit wir wieder bei artikel 1 wären...
und der steht über allem.
und der wird bei mir auch weiterhin über allem stehen.
soll sich der pressefritze doch beschweren, primär schmeiss ich ihn mal raus, wobei ich da ja nur vom hausrecht gebrauch mache.
und wenn er dann sein vermeintliches recht durchsetzen will, dann soll er doch klagen.
bis dahin ist aber, um bei unserem beispiel zu bleiben, die 11 jährige schon 12 oder 13 und kann über den ausrutscher von damals nur noch lachen, sie weiss ja gar nicht, was ihr durch das beherzte eingreifen eines sanis, der einen voyeur abhielt sie bloszustellen, alles erspart blieb.
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
"Eingeschränkt"... du schreibst es ja selbst...Zitat von Alex22
Ausgehebelt ist wenn im GG nur stünde "Die Wohnung ist unverletztlich" und in einem Landesgesetz würde stehen "sie ist es nicht"...
Wenn im GG aber steht "unter diesen umständen darf gegen dieses Gesetz verstossen werden", dann kann es Eingeschränkt werden... ;)
Somit ist meine Wohnung, solange ich nichts mache was unter die "Ausnahmen fällt" eben unverletztlich...
Ebenso darf im TV auch nicht ausnahmslos ALLES veröffentlich werden...
Und darum gehts ja hier, oder?
@Mr. Blaulicht: Grundsätzlich mal der Besitzer (mieter) oder jemand dem du die Verantwortung übertragen hast...
Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.
Deswegen entscheidet bei "San-Zelten" ja auch letztendlich der Einsatzleiter...
MfG Fabsi
Zitat von Fabpicard
Das stimmt leider nicht.
Denn ein Hausrecht gibt es nur für Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum.
In der derzeitigen Rechtsauffassung fällt ein PKW unter keine dieser Definitionen.
Ebenso wenig kann ich mir kaum vorstellen das dein Sanzelt, das ja meißt auf öffentlichen Gelände steht unter befriedetem Besitztum fällt.
Denn du hast kein Recht auf das Grundstück und das Grundstück ist nicht umzäunt bzw eindeutig abgesperrt. Ergo kein befrieditetes Besitztum.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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