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Thema: Fasching-Sanidienst und kamera!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
    Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
    Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.
    "Eingeschränkt"... du schreibst es ja selbst...

    Ausgehebelt ist wenn im GG nur stünde "Die Wohnung ist unverletztlich" und in einem Landesgesetz würde stehen "sie ist es nicht"...

    Wenn im GG aber steht "unter diesen umständen darf gegen dieses Gesetz verstossen werden", dann kann es Eingeschränkt werden... ;)

    Somit ist meine Wohnung, solange ich nichts mache was unter die "Ausnahmen fällt" eben unverletztlich...

    Ebenso darf im TV auch nicht ausnahmslos ALLES veröffentlich werden...

    Und darum gehts ja hier, oder?


    @Mr. Blaulicht: Grundsätzlich mal der Besitzer (mieter) oder jemand dem du die Verantwortung übertragen hast...
    Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.

    Deswegen entscheidet bei "San-Zelten" ja auch letztendlich der Einsatzleiter...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.

    Das stimmt leider nicht.
    Denn ein Hausrecht gibt es nur für Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum.
    In der derzeitigen Rechtsauffassung fällt ein PKW unter keine dieser Definitionen.
    Ebenso wenig kann ich mir kaum vorstellen das dein Sanzelt, das ja meißt auf öffentlichen Gelände steht unter befriedetem Besitztum fällt.
    Denn du hast kein Recht auf das Grundstück und das Grundstück ist nicht umzäunt bzw eindeutig abgesperrt. Ergo kein befrieditetes Besitztum.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    moment
    die polizei darf aber nicht in den kofferraum schauen, nur mit richterlichen durchsuchungsbefehl! also gilt das auch für meinen rtw

  4. #4
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    moment
    die polizei darf aber nicht in den kofferraum schauen, nur mit richterlichen durchsuchungsbefehl! also gilt das auch für meinen rtw

    Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Die Durchsung ist in der Strafprozessordnung geregelt und hier ist von Wohnungen, Räumen, befriedetem Besitztum "UND" GEGENSTÄNDE die Rede und dazu zählt auch dein Auto bzw Kofferraum.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Moin moin,

    das heißt, das auch ein Busfahrer kein Hausrecht hat und mich aus "seinem" Bus rauswerfen darf?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    das heißt, das auch ein Busfahrer kein Hausrecht hat und mich aus "seinem" Bus rauswerfen darf?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich weiß jetzt nicht ob es irgendein Personenbeförderungsgesetz oder dergleichen gibt die es dem Fahrer erlauben dich rauszuschmeißen, aber zumindest auf das "Hausrecht" kann er sich nicht berufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    ich könnte ja jetzt sagen, ein ordnungsgemäss aufgestelltes san-zelt ist nicht beweglich, da mittels erdnägel mit untergrund verbunden...

    ich lass es aber.

    ich werde weiterhin so verfahren und jeden meiner leute decken, wenn sie sich so verhalten, nötigenfalls mit dienstanweisung, dann bin eben ich verantwortlich.

    ich sehe es nicht ein, dass das recht der patienten mit fadenscheinigen begründungen untergraben wird. keine auslegung der gesetze ist zu umständlich um es zu legitimiren, menschen bloss zu stellen.
    wo leben wir den?

    freie presse, sicher, in jedem fall, ein grundrecht der demokratie.
    aber keine voyeur show auf kosten von opfern.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  8. #8
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    Wenn es meine 12-jährige Tochter wäre, die dank des Interviews im Zelt trotz Filmverbots bei der Ausstrahlung im Hintergrund erkennbar wäre, würde ich (nachdem ich mit ihr fertig bin ;-) mir den interviewgebenden Sanhelfer (oder wer auch immer das war) mal gehörig vorknöpfen... ob zu Recht oder nicht, wäre für mich zweitrangig!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22
    Denn ein Hausrecht gibt es nur für Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum.
    In der derzeitigen Rechtsauffassung fällt ein PKW unter keine dieser Definitionen.
    Dafür hätt ich dann mal gerne Beweise ^^

    Weil sonst könnt ich ja einfach in jeden blöden an einer Ampel parkenden PKW einsteigen...

    MfG Fabsi

  10. #10
    Darkqueen Gast
    Ich weiss nicht ob das schon jemand geschrieben hat habe das Thema ich habe das mal mit einem Jornalisten geklärt die dürfen zwar Filmen ABER die müssen zum Schutz des Opers das gesicht unkenntlich machen was sie in der Regel auch tun zumindest ist das in den Meisten Realati Sachen so wie z.B. Toto und Harry oder bei anderen 24 Stunden Reportagen .

    Grüsse aus Sachsen Dorina

  11. #11
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Dafür hätt ich dann mal gerne Beweise ^^

    Weil sonst könnt ich ja einfach in jeden blöden an einer Ampel parkenden PKW einsteigen...

    MfG Fabsi

    Darfst du auch :-)
    bewegliche Dinge sind kein befriedetes Besitztum, wenn du es nicht glauben willst, geh zum Anwalt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Lol... okay Alex, wir treffen uns dieses Wochenende, ich bring ne Videokamera mit, und dann steigst Du in ein Paar haltenden Autos ein und erklärst den Fahrern daß sie Dich nicht rauswerfen dürfen ;-)

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