Moin moin,
so weit ich weiß, beschränkt sich die Pressefreiheit nur auf Geschehen, die in Zusammenhang mit einem öffentlichem Interesse stehen. Das trifft zum Beispiel für Verkehrsunfälle auf Autobahnen zu, die einen größeren Umfang haben, wie zum Beispiel Vollsperrungen über einen längeren Zeitraum oder ähnlich.
Ein Betrunkener, der etwas hilflos in der Gasse liegt, steht bestimmt nicht im öffentlichen Interesse.
Und wenn er den Filmaufnahmen ausdrücklich widerspricht, haben diese auch zu unterbleiben!
Auf der anderen Seite finde ich auch Berichte über die Einsatzkräfte gut, da sie unsere Arbeit mehr ins Bewußtsein bringen. Aber alles sollte seriös sein.
Die oben geschilderte Szene rückt unsere Arbeit leider ins Abseits. Schade!
Gruß, Mr. Blaulicht