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Thema: Fasching-Sanidienst und kamera!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Shinzon
    Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
    sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
    als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
    ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
    ... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..
    So universell ist dein Satz nicht, denn die Pressefreiheit steht oft über deinem Recht am eigenem Bild.
    Hier kommt es nur drauf an, inwiefern man eine Faschingssauferei zum im Zeitgeschichtlichen Geschehen ist und inwieweit das öffentliche Interesse íst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Dann stell dir die Frage:

    Wie kann die Pressefreiheit höher stehen als eines der Grundrechte eines Individuums?

    ..ist ja nicht so, das ich nicht auch "Presse" wäre, als ich das letzte Mal
    nachschaute, war der entsprechende Ausweis noch in meinem Portemonaie ;)

    So mancher "Reporter" bewegt sich selbst meist auf sehr dünnem Eis mit
    seinen "Argumenten", sein Ego pflegend und das Unwissen der anderen über
    "seine" Gesetze und Regeln ausnutzend.. eine Schande für den Rest, der
    zu leicht über denselben Kamm...aber das ist ein anderes Thema ;)

    Ich persönlich reagiere wie zuvor beschrieben, egal ob "privat" oder "im Dienst",
    sofern das Kamerateam "rumstreunt" .. sollte das Filmen eines Einsatzes
    durch EL abgesegnet sein und die Jungs manierlich auch Patient usw. fragen,
    ob sie denn dürfen (und DANN erst die Kamera aus Filmrichtung Boden aufs
    Motiv nehmen und einschalten), stelle ich mich "zufällig" so, das der Zuschauer
    nicht unbedingt "alles" sieht - man weiss ja, wie die Jungs ticken und filmen
    wollen ..

    Gruss,
    Tim


    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
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    Zitat Zitat von Shinzon

    Wie kann die Pressefreiheit höher stehen als eines der Grundrechte eines Individuums?

    Frag die die das Pressegesetz oder was weiß ich wie das Teil heißt erfunden haben.
    Es ist auf jedenfall so.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    §1 Grundgesetz

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

  5. #5
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    Um auf den Bericht vom ZDF zurückzukommen..

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhal...m_1500,00.html

    Was hat denn da der eine Helfer in der gelben Jacke am Gürtel über der jacke? ziemlich am Anfang.

    Das eine ist offensichtlich ein Fotoapparat.. und das andere?? sieht aus wie Handschellen....

    Alles Spekulation... aber vielleicht weiss ja jemand mehr..

    73
    Daniel

  6. #6
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    sieht für mich eher aus wie eine Pocketmask

    und wenns Handschellen sind
    Who Cares ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    und wenn es ein fotoapparat ist

    es gibt viele interessante sachen an karneval

    faschingswagen
    bilder von kollegen
    bilder von frauen
    interessante verletzungsmuster (mit einverständniss)

    also nichts schlimmes

  8. #8
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    §1 Grundgesetz

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Ja und?
    das ist deine Auffassung das so unwürdigend ist.
    Ich finde das nicht unwürdigend.

    Und zu deinem Grundgesetz ...
    Du solltest auch mal weiterlesen und nicht das raus picken was dir gefällt.
    Artikel 19
    [Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.

  10. #10
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.
    Das hättest du wohl gerne .. das ist es aber definitiv nicht.
    Sonst würden überhaupt keine Promis mehr im Fernsehen oder in der Klatschpresse bei peinlichen Ausrutschern zu sehen sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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