
Zitat von
Shinzon
Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..
So universell ist dein Satz nicht, denn die Pressefreiheit steht oft über deinem Recht am eigenem Bild.
Hier kommt es nur drauf an, inwiefern man eine Faschingssauferei zum im Zeitgeschichtlichen Geschehen ist und inwieweit das öffentliche Interesse íst.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.