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Thema: Fasching-Sanidienst und kamera!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    in einer spontanen Situation würde ich - egal in welcher Funktion - die betreffende Pressemanschaft einfach an den offiziellen Pressesprecher meiner Organisation oder des Veranstalters schicken...

  2. #2
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    Moin ..

    Aus der Perspektive eines dem/der Patienten/in nahestehenden folgende
    Tipps ;)

    Es gibt da einen "zauberhaften" Satz ...

    Zuerst fragt man ein wenig naiv (kommt gut, so ein EB-Team fühlt sich
    dann ganz gross), von welcher Redaktion die Jungs denn sind - traumhaft
    wäre es, einen Namen zu bekommen.. diese Angaben gilt es sich natürlich
    im Sichtbereich des EB-Teams aufzuschreiben (noch denken die Jungs "ok,
    der will nur wissen, wann er zu sehen ist) ...
    Und dann sagt man im Beisein einiger Zeugen laut und vernehmlich

    "Ich mache von meinem Recht am eigenen Bild gebrauch und untersage Ihnen,
    Aufnahmen zu machen oder schon gemachte Aufnahmen zu verwenden."

    Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
    sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
    als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
    ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
    ... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..

    Ich musste als Cutter oft genug Szenen rausschneiden oder Inserts setzen,
    weil eine Person offensichtlich zu weit von einer Gruppe weg war, das man
    das Material hätte verwenden können.. übrigens sind die Pixelbilder auch
    nur schwer haltbar - ein Zeuge, der nach der Ausstrahlung bei der gefilmten
    Person anruft und fragt "hey, du hattest doch diese Kleidung an" ist schon
    der störende Eingriff ...

    Kann man übrigens immer und überall anwenden.. und auch das Filmen des
    bewusstlosen Patienten kann man damit als Nahestehender/Angehöriger
    unterbinden.. zu dem "zufälligen" Interview: jedwelige Aufnahme wird nach
    dem Persönlichkeitsrecht untersagt, bei diesem "Zufall" kann man fast noch
    von mutwilligem Eingriff ausgehen.. ABER das sind dann Einzelfälle, generalisieren
    kann man das nicht.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
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    Zitat Zitat von Shinzon
    Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
    sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
    als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
    ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
    ... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..
    So universell ist dein Satz nicht, denn die Pressefreiheit steht oft über deinem Recht am eigenem Bild.
    Hier kommt es nur drauf an, inwiefern man eine Faschingssauferei zum im Zeitgeschichtlichen Geschehen ist und inwieweit das öffentliche Interesse íst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Dann stell dir die Frage:

    Wie kann die Pressefreiheit höher stehen als eines der Grundrechte eines Individuums?

    ..ist ja nicht so, das ich nicht auch "Presse" wäre, als ich das letzte Mal
    nachschaute, war der entsprechende Ausweis noch in meinem Portemonaie ;)

    So mancher "Reporter" bewegt sich selbst meist auf sehr dünnem Eis mit
    seinen "Argumenten", sein Ego pflegend und das Unwissen der anderen über
    "seine" Gesetze und Regeln ausnutzend.. eine Schande für den Rest, der
    zu leicht über denselben Kamm...aber das ist ein anderes Thema ;)

    Ich persönlich reagiere wie zuvor beschrieben, egal ob "privat" oder "im Dienst",
    sofern das Kamerateam "rumstreunt" .. sollte das Filmen eines Einsatzes
    durch EL abgesegnet sein und die Jungs manierlich auch Patient usw. fragen,
    ob sie denn dürfen (und DANN erst die Kamera aus Filmrichtung Boden aufs
    Motiv nehmen und einschalten), stelle ich mich "zufällig" so, das der Zuschauer
    nicht unbedingt "alles" sieht - man weiss ja, wie die Jungs ticken und filmen
    wollen ..

    Gruss,
    Tim


    Gruss,
    Tim
    --
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Shinzon

    Wie kann die Pressefreiheit höher stehen als eines der Grundrechte eines Individuums?

    Frag die die das Pressegesetz oder was weiß ich wie das Teil heißt erfunden haben.
    Es ist auf jedenfall so.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    2.332
    §1 Grundgesetz

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

  7. #7
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    180
    Um auf den Bericht vom ZDF zurückzukommen..

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhal...m_1500,00.html

    Was hat denn da der eine Helfer in der gelben Jacke am Gürtel über der jacke? ziemlich am Anfang.

    Das eine ist offensichtlich ein Fotoapparat.. und das andere?? sieht aus wie Handschellen....

    Alles Spekulation... aber vielleicht weiss ja jemand mehr..

    73
    Daniel

  8. #8
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    §1 Grundgesetz

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Ja und?
    das ist deine Auffassung das so unwürdigend ist.
    Ich finde das nicht unwürdigend.

    Und zu deinem Grundgesetz ...
    Du solltest auch mal weiterlesen und nicht das raus picken was dir gefällt.
    Artikel 19
    [Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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