Moin ..
Aus der Perspektive eines dem/der Patienten/in nahestehenden folgende
Tipps ;)
Es gibt da einen "zauberhaften" Satz ...
Zuerst fragt man ein wenig naiv (kommt gut, so ein EB-Team fühlt sich
dann ganz gross), von welcher Redaktion die Jungs denn sind - traumhaft
wäre es, einen Namen zu bekommen.. diese Angaben gilt es sich natürlich
im Sichtbereich des EB-Teams aufzuschreiben (noch denken die Jungs "ok,
der will nur wissen, wann er zu sehen ist) ...
Und dann sagt man im Beisein einiger Zeugen laut und vernehmlich
"Ich mache von meinem Recht am eigenen Bild gebrauch und untersage Ihnen,
Aufnahmen zu machen oder schon gemachte Aufnahmen zu verwenden."
Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..
Ich musste als Cutter oft genug Szenen rausschneiden oder Inserts setzen,
weil eine Person offensichtlich zu weit von einer Gruppe weg war, das man
das Material hätte verwenden können.. übrigens sind die Pixelbilder auch
nur schwer haltbar - ein Zeuge, der nach der Ausstrahlung bei der gefilmten
Person anruft und fragt "hey, du hattest doch diese Kleidung an" ist schon
der störende Eingriff ...
Kann man übrigens immer und überall anwenden.. und auch das Filmen des
bewusstlosen Patienten kann man damit als Nahestehender/Angehöriger
unterbinden.. zu dem "zufälligen" Interview: jedwelige Aufnahme wird nach
dem Persönlichkeitsrecht untersagt, bei diesem "Zufall" kann man fast noch
von mutwilligem Eingriff ausgehen.. ABER das sind dann Einzelfälle, generalisieren
kann man das nicht.
Gruss,
Tim