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Thema: Fasching-Sanidienst und kamera!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.

  2. #2
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.
    Das hättest du wohl gerne .. das ist es aber definitiv nicht.
    Sonst würden überhaupt keine Promis mehr im Fernsehen oder in der Klatschpresse bei peinlichen Ausrutschern zu sehen sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    promis sind nochmal was anderes
    sogenannte personen öffentlichen interesse

    zeig mir bitte welches gesetz es erlaubt mich von hinz und kunz filmen lassen zu müssen

  4. #4
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    promis sind nochmal was anderes
    sogenannte personen öffentlichen interesse

    zeig mir bitte welches gesetz es erlaubt mich von hinz und kunz filmen lassen zu müssen

    Das Kunsturhebergesetzes schränkt dein Recht auf das eigene Bild ein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    in einer menschenmasse ja
    aber net wenn ich explizit gefilmt werde

  6. #6
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    § 23
    Ausnahmen zu § 22

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

    Und in meinen Augen sind das Bilder der Zeitgeschichte wenn immer jüngere (der Jüngste war 11) besoffen am Fasching sind.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    in "deinen" augen, soso...

    also sind deine augen in dem fall massgebend?

    und in meinen augen ist es der 11 jährigen nicht zuzumuten am nächsten morgen auf der titelseite der "BLÖD"-Zeitung zu erscheinen und dann stadtgespräch zu sein! die ist gestraft genug mit der ganzen sache, sie braucht nicht noch öffentlich an den pranger gestellt werden. voyeurismus unter dem deckmantel der pressefreiheit, bravo.
    Geändert von SEG-Betreuung (21.02.2007 um 22:27 Uhr)
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Und in meinen Augen sind das Bilder der Zeitgeschichte wenn immer jüngere (der Jüngste war 11) besoffen am Fasching sind.
    Das mag so sein, und die Tatsache, dass die Alkoholleichen immer jünger werden, ist sogar manchmal eine Überschrift wert. Allerdings dürfte es wohl kaum von Interesse für die Öffentlichkeit, dass ausgerechnet Peter Paul, 12 Jahre (Name von der Redaktion geändert), abgebildet in einem Sani-Zelt, zu dieser Gruppe dazugehört.

    Aber mal was zum Thema Hausrecht: Wer hat das in einem RTW, Zelt etc konkret? Und bitte nur fundierte Antworten, keine Mutmaßungen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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