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Thema: Fasching-Sanidienst und kamera!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    in "deinen" augen, soso...

    also sind deine augen in dem fall massgebend?

    und in meinen augen ist es der 11 jährigen nicht zuzumuten am nächsten morgen auf der titelseite der "BLÖD"-Zeitung zu erscheinen und dann stadtgespräch zu sein! die ist gestraft genug mit der ganzen sache, sie braucht nicht noch öffentlich an den pranger gestellt werden. voyeurismus unter dem deckmantel der pressefreiheit, bravo.
    Geändert von SEG-Betreuung (21.02.2007 um 22:27 Uhr)
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  2. #2
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    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    also sind deine augen in dem fall massgebend?

    Ne, aber sicher auch nicht eure Augen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    Ne, aber sicher auch nicht eure Augen.

    muss dich in meinem fall enttäuschen, wer in meinem san-zelt filmt und wer nicht, das entscheide immer noch ich.
    das hat was mit hausrecht zu tun.
    das steht auch irgendwo im GG.
    unverletzlichkeit der wohnung oder so, zumindest kommts dem am nächsten.
    aber sorry, ich hatte vergessen, das GG wird ja vom "pressegesetz" ausgehebelt...

    haben unsere gründerväter der republik damals aber ganz schön mist gebaut, erst so ein schönes GG und dann, dann ist die würde auf einmal nicht mehr so wichtig wie eine story in nem sensationsblatt.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
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    Das wollt ich auch grad sagen, hier gings doch ursprünglich um Aufnahmen im San-Zelt, das ist ja wohl kein öffentlicher Bereich mehr oder? Sonst kommen ja demnächst Kamerateams auch noch in mein Krankenhaus-Zimmer gestürmt...

  5. #5
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    Zitat Zitat von arnolde
    Sonst kommen ja demnächst Kamerateams auch noch in mein Krankenhaus-Zimmer gestürmt...
    Und vorallem dürfen die auch die Türen meines RTW aufreissen um mich beim Reanimieren meines Patienten zu filmen ^^

    Oder einfach in die Zelle bei der Pol gehen um den Inhaftierten zu interviewen...

    Jetz mal ganz ehrlich Alex... Wir unter uns Pastorenbrüdern ;)

    Du glaubst doch nicht im Ernst das es ein Gesetz gibt, was das GG aushebelt???

    Sonst würde ja auch Bundesrecht nicht Landesrecht brechen usw...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Du glaubst doch nicht im Ernst das es ein Gesetz gibt, was das GG aushebelt???

    Nicht nur eines .. diese gibts zu hauf.
    Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
    Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
    Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.
    Und und und.
    Nächstes Beispiel:
    Jeder hat das Recht seine Meinung in Bild, Schrift und Ton zu äußern.

    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Und somit ist das Pressezeugsel ebenfalls im Grundgesetz verankert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    womit wir wieder bei artikel 1 wären...
    und der steht über allem.

    und der wird bei mir auch weiterhin über allem stehen.

    soll sich der pressefritze doch beschweren, primär schmeiss ich ihn mal raus, wobei ich da ja nur vom hausrecht gebrauch mache.
    und wenn er dann sein vermeintliches recht durchsetzen will, dann soll er doch klagen.
    bis dahin ist aber, um bei unserem beispiel zu bleiben, die 11 jährige schon 12 oder 13 und kann über den ausrutscher von damals nur noch lachen, sie weiss ja gar nicht, was ihr durch das beherzte eingreifen eines sanis, der einen voyeur abhielt sie bloszustellen, alles erspart blieb.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
    Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
    Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.
    "Eingeschränkt"... du schreibst es ja selbst...

    Ausgehebelt ist wenn im GG nur stünde "Die Wohnung ist unverletztlich" und in einem Landesgesetz würde stehen "sie ist es nicht"...

    Wenn im GG aber steht "unter diesen umständen darf gegen dieses Gesetz verstossen werden", dann kann es Eingeschränkt werden... ;)

    Somit ist meine Wohnung, solange ich nichts mache was unter die "Ausnahmen fällt" eben unverletztlich...

    Ebenso darf im TV auch nicht ausnahmslos ALLES veröffentlich werden...

    Und darum gehts ja hier, oder?


    @Mr. Blaulicht: Grundsätzlich mal der Besitzer (mieter) oder jemand dem du die Verantwortung übertragen hast...
    Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.

    Deswegen entscheidet bei "San-Zelten" ja auch letztendlich der Einsatzleiter...

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    und in meinen augen ist es der 11 jährigen nicht zuzumuten am nächsten morgen auf der titelseite der "BLÖD"-Zeitung zu erscheinen und dann stadtgespräch zu sein! die ist gestraft genug mit der ganzen sache, sie braucht nicht noch öffentlich an den pranger gestellt werden. voyuerismus unter dem deckmantel der pressefreiheit, bravo.
    Man darf auf keinen Fall alle Journalisten über einen Kamm scheren. Bei den Medien ist es wie überall, es gibt gute und schlechte. Seriöse und Voyeure.

    Ich finde die Begleitung von Sanitätstrupps bei Großeinsätzen eine wahnsinnig gute Chance für die Hiorgs, ihre Arbeit darzustellen. Allerdings bedarf es einer genauen Absprache zwischen der Presse und der Einsatzleitung. Dafür sieht die DV100 den Stabsbereich S5 vor. Der SanD löscht auch kein Haus, sondern holt die Feuerwehr. Ebenso sollte der S5-Bereich von "Experten" besetzt und belebt werden.

    Das läuft leider qualitativ sehr unterschiedlich. Ich selbst hatte nie Probleme mit Journalisten, die gut gebrieft und betreut wurden. Da ist es kein Problem zu sagen "hier, das bitte nicht veröffentlichen". Eigentlich war meist das Gegenteil der Fall. Viele Journalisten zollen den Helfern ihren Respekt für ihre Arbeit, weil sie eben selbst sehen, was wir da leisten. Oftmals rufen sie nach der Sendung des Beitrags nochmal an und danken für die Unterstützung ihrer Arbeit. Natürlich wollen sie auch hören "schöner Beitrag", aber in Gesprächen hört man schon immer mal raus, dass sie eine Portion Respekt vor der ehrenamtlichen Arbeit haben. Ich glaube nicht, dass sie jeden anrufen, der mal in einem Beitrag erwähnt wurde.

    Abschließend: Es gibt sicherlich einige - zu viele - Journalisten, die die Privatsphäre der Patienten nicht respektieren. Aber das ist auch eine Baustelle der Hiorgs, so ehrlich sollten wir auch sein. Und bei alle dem sollten wir nicht die vielen guten Kontakte zu den Medien vergessen.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

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