§1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
§1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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