
Zitat von
akkonsaarland
§1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ja und?
das ist deine Auffassung das so unwürdigend ist.
Ich finde das nicht unwürdigend.
Und zu deinem Grundgesetz ...
Du solltest auch mal weiterlesen und nicht das raus picken was dir gefällt.
Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.