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Thema: Fasching-Sanidienst und kamera!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    §1 Grundgesetz

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Ja und?
    das ist deine Auffassung das so unwürdigend ist.
    Ich finde das nicht unwürdigend.

    Und zu deinem Grundgesetz ...
    Du solltest auch mal weiterlesen und nicht das raus picken was dir gefällt.
    Artikel 19
    [Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.

  3. #3
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.
    Das hättest du wohl gerne .. das ist es aber definitiv nicht.
    Sonst würden überhaupt keine Promis mehr im Fernsehen oder in der Klatschpresse bei peinlichen Ausrutschern zu sehen sein.
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  4. #4
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    promis sind nochmal was anderes
    sogenannte personen öffentlichen interesse

    zeig mir bitte welches gesetz es erlaubt mich von hinz und kunz filmen lassen zu müssen

  5. #5
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    promis sind nochmal was anderes
    sogenannte personen öffentlichen interesse

    zeig mir bitte welches gesetz es erlaubt mich von hinz und kunz filmen lassen zu müssen

    Das Kunsturhebergesetzes schränkt dein Recht auf das eigene Bild ein.
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  6. #6
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    in einer menschenmasse ja
    aber net wenn ich explizit gefilmt werde

  7. #7
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    § 23
    Ausnahmen zu § 22

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

    Und in meinen Augen sind das Bilder der Zeitgeschichte wenn immer jüngere (der Jüngste war 11) besoffen am Fasching sind.
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