
Zitat von
Fabpicard
Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.
Das stimmt leider nicht.
Denn ein Hausrecht gibt es nur für Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum.
In der derzeitigen Rechtsauffassung fällt ein PKW unter keine dieser Definitionen.
Ebenso wenig kann ich mir kaum vorstellen das dein Sanzelt, das ja meißt auf öffentlichen Gelände steht unter befriedetem Besitztum fällt.
Denn du hast kein Recht auf das Grundstück und das Grundstück ist nicht umzäunt bzw eindeutig abgesperrt. Ergo kein befrieditetes Besitztum.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.