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Thema: Wer ist Einsatzleiter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wenn man Dir die Entscheidung überträgt muss man auch mit Deiner Entscheidung leben.

    Wenn Vorwurf, dann dem Wehrführer, der nicht mit ausrückt.
    Kopfschüttel - eine Führungskraft als Warteposten für Nachzügler... Womöglich hat er das LF auch noch gefahren...

  2. #2
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    Naja man hat mir nicht die Entscheidung übertragen. Es hieß nur fahrt ihr beide schon mal vor, ich warte ob noch welche kommen. Vor Ort hat dann der Maschinist (Fahrer) schon mal Schere und Spreizer vorbereitet (Stromagregat an, Hydraulik an). Ich habe mich mit der Pol kurz geschlossen. Mir ein Überblick über die Lage gemacht und entschieden das ein RTH vor Ort benötigt wird. Mir wurde vorgeworfen ich hätte die halbe Nato alarmiert, und wie ich dazu komme einfach Kräfte nachzufordern.

    Blinky

  3. #3
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    @Blinky
    Mir stellt sich jedoch die Frage, inwiefern ein Feuerwehrmann befugt ist, einen RTH nachzufordern? Imo obliegt das dem vor Ort befindlichen bzw. auf der Anfahrt befindlichen RD-Personals. Ich gehe davon aus das der RD bereits alamiert war! In deiner / eurer Situation wäre es wohl sinnvoller gewesen Kräfte seitens der FW nachzualarmieren da es den anschein hat, dass ihr, zumindest anfänglich, arg unterbesetzt wart. Nichts desto trotz finde ich das Verhalten des OBM nahezu unverantwortlich! Was nützt es mir, wenn ich zwei Männer losschicke, sie aber effektiv keine Hilfe leisten können - imo setze ich sie nur unnötigem zusätzlichem Stress aus. Und jetzt kommt mir bitte keiner mit dem Spruch "Naja, die konnte ja schonmal alles vorbereiten..."! Dazu ist genug Zeit, wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig eintreffen, da der EL sich selbst erst ein Bild von der Lage machen muss, Absprachen mit dem RD treffen muss und letztendlich selbts Entscheidungen zum weiteren vorgehen treffen muss?
    Eine weitere Frage stellt sich mir da: wie sichern 2 Kameraden vor Ort eine Einsatzstelle ausreichend und bringen gleichzeitig noch das Rettungsgerät in Bereitschaft? Für mich alles sehr verantwortungslos von eurem OBM...!

    Dies ist meine persönliche Meinung, die ich mir durch das Lesen der vorstehenden Posts gebildet habe!!!

  4. #4
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    man hat mir nicht die Entscheidung übertragen.
    Doch, damit hat man.

    Bei der Fw ist es nunmal so, dass der ersteintreffende Fahrzeugführer erstmal den Einsatz leitet. Fahrzeugführer ist der, der vorne rechts sitzt - und das warst Du.

    Mir stellt sich jedoch die Frage, inwiefern ein Feuerwehrmann befugt ist, einen RTH nachzufordern?
    Wenn kein RD vor Ort ist, und ich bin z.B. in einer ländlichen Region mit großer Entfernung zum nächsten KH und der Patient ist für Laien erkennbar polytraumatisiert und / oder verliert extrem Blut, dann würde ich als FW-Kraft einen RTH anfordern - und sicher auch bekommen.

  5. #5
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    und jetzt hacken alle auf dem armen Blinky rum

    recht hast du ich hätte es dort auch krachen lassen

    aber die nummer die der OBM abgezogen geht garnicht

    richtig wäre (IMVHO) gewesen

    Maschinist + OBM mit GW raus
    OBM erkundet
    M baut schon mal auf
    dann kommt das LF mit dem Leuten fürs grobe

    aber ich find es in Ordnung wenn die FW dem RD eine Lage gibt und schon erkennt das mehr als 1 RTW gebraucht wird oder der NA der 20 Minuten braucht besser nur 4 Minuten (mittels RTH) braucht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Bei der Anfahrt zur Einsatzstelle sind wir beim Gerätehaus der zuständigen Ortswehr vorbeigekommen. Man hat auch gesehen das die Kameraden langsam eingetrudelt sind. Die Absperrung hatte die Pol übernommen. Ich bin auch der Meinung das der OBM hätte sich im ersten Fahrzeug befinden sollen und die anderen währen nachgerückt.

    Und wir alle wissen ja das es bei einen VU auf jede Sekunde ankommen kann.
    Und meine Entscheidung ein RTH nachzufordern war in meinen Augen gerechtfertigt, da der Patient noch während der Rettungsarbeiten verstorben ist. Ich möchte nicht wissen wie die Leute reagiert hätten, wenn wir einfach gewartet hätten bis die Kameraden eingetrudelt währen. Es währe kostbare Zeit verlohren gegangen.

    Blinky

  7. #7
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    ich geb dir voll und ganz recht..

    du hast richtig gehndelt, im gegenteil es gehört schon einiges so cool zu bleiben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
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    richtig wäre (IMVHO) gewesen

    Maschinist + OBM mit GW raus
    OBM erkundet
    M baut schon mal auf
    dann kommt das LF mit dem Leuten fürs grobe
    Richtig wäre gewesen: Fahrzeug mit Rettungssatz besetzten (mit OrtsBM) und gleichzeitig Personalschwäche der Leitstelle melden, damit weitere Kräfte alarmiert werden.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Blinky
    Bei der Anfahrt zur Einsatzstelle sind wir beim Gerätehaus der zuständigen Ortswehr vorbeigekommen. Man hat auch gesehen das die Kameraden langsam eingetrudelt sind. Die Absperrung hatte die Pol übernommen. Ich bin auch der Meinung das der OBM hätte sich im ersten Fahrzeug befinden sollen und die anderen währen nachgerückt.

    Und wir alle wissen ja das es bei einen VU auf jede Sekunde ankommen kann.
    Und meine Entscheidung ein RTH nachzufordern war in meinen Augen gerechtfertigt, da der Patient noch während der Rettungsarbeiten verstorben ist. Ich möchte nicht wissen wie die Leute reagiert hätten, wenn wir einfach gewartet hätten bis die Kameraden eingetrudelt währen. Es währe kostbare Zeit verlohren gegangen.

    Blinky
    Ganz einfach: Unterlassene Hilfeleistung (nicht den RTH zu alarmieren, wenn er erforderlich ist) ist strafbar!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Rettunsdienst (RTW, NEF) wahren unterwegs. RTH der bei uns im Landkreis stationiert ist war im Nachbarkreis im Einsatz, da wollte ich den Nachbarhubschrauber haben. Den habe ich nicht bekommen mit der begründung der Lst. Rettungsmittel sind unterwegs zur Einsatzstelle. Aber trotzdem gabs am nächten Tag ärger, was mir einfällt "die halbe Nato zu alarmieren".

    Blinky

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Ganz einfach: Unterlassene Hilfeleistung (nicht den RTH zu alarmieren, wenn er erforderlich ist) ist strafbar!
    Bei Kausalität könnte es sogar auf eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässigen Totschlag durch Unterlassen hinauslaufen, wenn der Disponent der Rettungsleitstelle garantenpflichtig ist. Eine Garantenpflicht könnte in diesem Fall z.B. kraft übernommener Gewähr entstanden sein.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

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