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Thema: Wer ist Einsatzleiter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Was soll man da noch hinzu fügen?

    1. Der Fahrzeugführer (nicht Fahrer!) des ersten Fahrzeuges ist der EL! An die (nachrückenden) BM, OrtsBM, ZF, GF, ... KANN aber muss NICHT abgegeben werden! Ab Gemeinde-/Stadtbrandmeister MUSS auf Aufforderung abgegeben werden!

    2. Etwas anders verhält es sich im Rettungsdienst:
    EL ist erstmal wieder der ersteintreffende FzgFü, der MUSS aber auf Aufforderung an den ersten eintreffenden RA abgeben der an den LRA und der an den Orgl.
    Sobald das erste FeuerwehrFzg da ist, ist automatisch der FzgFü dieses Fw-Fzg EL (dann geht wieder die Kette 1.)

    (--> Somit auch hier der Hinweis (auch wenn er einigen meiner RD-Kollegen nicht schmeckt): Die Feuerwehr, egal ob Freiwillige oder BF, ist dem RD IMMER vorgesetzt! D.H.:
    - der EL der Fw eintscheidet wie ein Verletzter gerettet wird!
    - Der RD hält sich IMMER ausserhalb des Gefahrenbereich auf!
    - Und die lebensgefährliche (eingebauter Atemschutz?) "Unsitte" in/durch ein verqualmtes Treppenhaus zu laufen quitiere ich in Zukunft mit der Kupplung eines B-Schlauches im Kreuz oder mit einer gezielten Dusche!)

    3. In Bereichen mit einer Berufsfeuerwehr: Der FzgFü des ersten BF-Fzg übernimmt immer sofort, wenn er da ist. Weiter nach oben: GF, ZF, Brandabteilungsleiter, Wachführer, Leiter BF (ich hoffe ich habe keine Funktionen übergagen...)

    Ein Irrtum vom Amt möchte ich übrigens noch ansprechen: EL kann, ab Eintreffen an der Einsatzstelle, NIE die Leitstelle sein(RD und FW!)! Die Lst hat aufgrund ihrer Entfernung keinen Überblick über die Situation! Wenn das Personal vor Ort eine Entscheidung fällt, so ist diese für die Lst BINDEND! Die Lst ist der "Service-Dienstleister" der Einsatzkräfte!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Wenn jetzt (NRW) ein Brandmeister als erster Fahrzeugführer vor Ort ist, und im nachrückenden Fahrzeug sitzt ein Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister, kann einer von denen die Einsatzleitung an sich "reissen" wenn sie nicht der von der Gemeinde bestelle Einsatzleiter sind ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    3. In Bereichen mit einer Berufsfeuerwehr: Der FzgFü des ersten BF-Fzg übernimmt immer sofort, wenn er da ist. Weiter nach oben: GF, ZF, Brandabteilungsleiter, Wachführer, Leiter BF (ich hoffe ich habe keine Funktionen übergagen...)
    Da muß ich nochmal einhaken, denn auch beim Zusammentreffen von BF und FF geht die Einsatzleitung nicht automatisch zum BF-Fahrzeugführer (es sei denn, die AAO oder eine Dienstanweisung schreibt solches vor, wobei die Dienstanweisung dann aber noch rechtmäßig sein muß).

    Beispiele:

    1. FF vor Ort, BF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist ein qualifizierter ZF der FF, höchstqualifizierter BF-Mann ist GF. Der BF-GF kann dem FF-ZF die Einsatzleitung nicht abnehmen, da er geringer qualifiziert ist.

    Qualifiziert heißt in diesem Falle, daß der FF-ZF einen ZF-Lehrgang absolviert hat und nicht nur diese Funktion ausübt, was nach derzeitiger LVO-FF NW möglich ist.

    2. BF vor Ort, FF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist der BF-GF, ein FF-ZF rückt nach. Letzterer kann die Einsatzleitung kraft Qualifikation übernehmen.

    Eine Dienstanweisung die eine automatische Unterordnung eines höherqualifizierten Feuerwehrangehörigen unter einen niedriger qualifizierten vorschreibt wird wohl rechtswidrig sein.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  4. #4
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    Sobald das erste FeuerwehrFzg da ist, ist automatisch der FzgFü dieses Fw-Fzg EL (dann geht wieder die Kette 1.)

    (--> Somit auch hier der Hinweis (auch wenn er einigen meiner RD-Kollegen nicht schmeckt): Die Feuerwehr, egal ob Freiwillige oder BF, ist dem RD IMMER vorgesetzt! D.H.:
    - der EL der Fw eintscheidet wie ein Verletzter gerettet wird!
    - Der RD hält sich IMMER ausserhalb des Gefahrenbereich auf!
    Hier hätte ich gern mal die Meinung anderer gehört, ob das auch so gesehen wird. Auch interessiert mich, wo das steht.

    Ich bin kein RDler, sondern GF der FFW. Wenn ich wirklich entscheiden soll wie der Verletzte gerettet wird, dann kann ich das nur durch Beratung mit dem NA entscheiden. Dazu muss der NA in den Gefahrenbereich. Überhaupt muss der RD in den Gefahrenbereich zur Versorgung des Patienten.

    Bei uns rettet keine Wehr einen Patienten aus einem Fahrzeug ohne, dass der NA gesagt hat wann und wie. Ausnahme: Crashrettung bei Gefahr im Verzug.

  5. #5
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    @TTMC:
    Natürlich würde ich als EL der Fw auch (fast) keinen Pat ohne Rat und Unterstützung des RD aus dem Auto holen! Hier geht es aber 1. um die rechliche Seite in Niedersachsen und 2. um eine klare Regelung, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen RD und Fw kommt

    Bsp: der RD will den Pat durch Abtrennen des Daches retten, die Fw aber über die Beifahrerseite. Wer hat nun Recht?

    Ganz einfach die Fw! Weil:
    1. siehe oben ("a. die Fw hat immer Recht; b. wenn sie Unrecht hat tritt a. in Kraft")
    2. was der RD nicht abschätzen kann ist die Stabilität des Unfall-Fzg! Der EL der Fw muss einen weiteren Schaden des Verunfallten in Kauf nehmen, da er sonst die Einsatzkräfte gefährden würde.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    @

    Ganz einfach die Fw! Weil:
    1. siehe oben ("a. die Fw hat immer Recht; b. wenn sie Unrecht hat tritt a. in Kraft")
    2. was der RD nicht abschätzen kann ist die Stabilität des Unfall-Fzg! Der EL der Fw muss einen weiteren Schaden des Verunfallten in Kauf nehmen, da er sonst die Einsatzkräfte gefährden würde.
    Ich kenn das auch so,der Einsatzleiter Vorort ist immer die FW. Da kann die Polizei oder der RD auch wie sie wollen auf und nieder springen...

    Und zum Thema,Einsatzleiter in der FW selber,kann ich nur sagen,wer sich es zutraut soll es auch machen ob mit oder ohne Ausbildung. Der jenige muss sich dann bewusst sein,was er für eine Verantwortung trägt....!!! Und meistens ist es so,das man es an den Obersten abgibt...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Holger2784
    die Polizei ...auf und nieder springen...
    Da sagst du was... die Pol müssen wir meist mit dem LF blockieren, damit sie nicht still und heimlich die Verkehrssperrung abbrechen und verschwinden während des Einsatzes....

    Wer EL an der Einsatzstelle wird ist "klar" geregelt: Der der vorne rechts sitzt! ;-)
    Im Ernst: Bei uns sitzt dort immer der Gruppenfüher 1 oder 2, ein erfahrener Kamerad mit GF-Ausbildung oder einfach, der der an lautesten schreit! Wenn sich jemand auf den Beifahrersitz des 1. Fzg setzt und er ist unqualifiziert für den Job, dann wird er von diesem Platz verjagt.

    Ich erinnere an den Ausspruch:
    Was macht eine Einsatzeinheit ohne Leiter? Leitet sich selbst!
    Was macht ein Leiter ohne Gruppe? In der nase bohren!

    Soll heißen: Der Leiter kann befehlen was er will, wenn die Einheit nicht hinter ihm steht hat er verloren!
    Geändert von AkkonHaLand (21.09.2006 um 21:26 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Öhm

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Soll heißen: Der Leiter kann befehlen was er will, wenn die Einheit nicht hinter ihm steht hat er verloren!
    Bei uns wird eigtl. die Meinung vertreten, während des Einsatzes wird getan was der vorgesetzte einem befiehlt, diskutiert werden darf hinterher! Und das finde ich auch wesentlich sinnvoller als das oben genannte.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  9. #9
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    Wer ist Chef im Ring...?!?

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    @TTMC:
    Natürlich würde ich als EL der Fw auch (fast) keinen Pat ohne Rat und Unterstützung des RD aus dem Auto holen! Hier geht es aber 1. um die rechliche Seite in Niedersachsen und 2. um eine klare Regelung, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen RD und Fw kommt

    Bsp: der RD will den Pat durch Abtrennen des Daches retten, die Fw aber über die Beifahrerseite. Wer hat nun Recht?

    Ganz einfach die Fw! Weil:
    1. siehe oben ("a. die Fw hat immer Recht; b. wenn sie Unrecht hat tritt a. in Kraft")
    2. was der RD nicht abschätzen kann ist die Stabilität des Unfall-Fzg! Der EL der Fw muss einen weiteren Schaden des Verunfallten in Kauf nehmen, da er sonst die Einsatzkräfte gefährden würde.

    Hallo...

    Ich möchte gerne mal sehen, was es für Konsequenzen für den EL der FW hat, wenn nach deiner Aussage verfahren wird...

    Beispiel: Bei der Rettung einer eingeklemmten Person setzt sich der EL der FW über die Meinungen/ Ratschläge des RD bzw. NA hinweg und führt beispielsweise eine nicht indzierte Crash- Rettung durch. (Sicherheit an der Einsatzstelle und vitale Stabilität des Pat. sind gegeben) Durch die unsachgemäße "Rettung" erleidet der Pat. bleibende Schäden (z.B. Querschnitt).

    Im Anschluss muss sich der Feuerwehreinsatzleiter sicher die ein oder andere unangenheme Frage gefallen lassen. Wieso entscheidet jemend, der bestenfalls alle zwei Jahre einen Erste- Hilfe- Kurs besucht, über die medizinische Rettung und lässt die Einwände und Vorschläge der Mediziner links liegen? Das kann so doch nicht richtig sein. (Das in einer halben Stunde beginnende Fußballländerspiel im Fernsehen ist sicher kein höheres Rechtsgut als die gusundheitliche Unversehrtheit eines Menschen)

    Ich hoffe sehr, dass solche oder ähnliche Fälle nie eintreten werden. Oder möchtest du der 6- jährigen Tochter des Patietnen erklären, warum Papa jetzt nicht mehr laufen kann. Die Argumentation "Die Feuerwehr hat immer Recht..." ist hierbei sicherlich wenig hilfreich.

    BTW: Ich hätte gerne mal die entsprechenden Stellen aus dem NBrandSchG oder dem Gefahrenabwehrgesetz gesehen, wo deine Aussage belegt wird.

    Im übrigen gehört es zu dem Aufgaben der Feuerwehr einen Unfall- PKW zu stabilisieren um eine Patientengerechte Rettung durchführen zu können.

    Grüßend...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

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