Ergebnis 1 bis 13 von 13

Thema: Einweisen von Fahrzeugen

  1. #1
    Florian1986 Gast

    Einweisen von Fahrzeugen

    Hallo,

    gibt es Vorschriften zum Einweisen von Fahrzeugen? oder irgendwelche Richtlinien? Wo der Einweiser Stehen muss? was Für Handzeichen usw.

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2003
    Beiträge
    460

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    die gab und gibt es zumindestens bei der Bundeswehr und Früher beim Kats

    bestimmt hat einer der hier anwesenden THWler was als Download

    wichtig ist, vor allem aus rechtlicher Sicht, ob du Einweiser oder Sicherungsposten bist

    als Einweiser bist du nämlich haftbar, solange der Fahrer das macht was du willst

    deshalb mache ich nur sicherungsposten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Florian1986 Gast
    Danke. ich hab mal gehört das rettungswachen dienstvorschriften vorliegen haben die das rückwärtsfahren von Rettungsdienstfahrzeugen regeln. gibt es sowas wirklich?

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    das sind dienstanweisungen
    haben wir auch

    weil wenn du alleine Rückwärts fährst und machst einen Schaden könnte es sein das die Versicherung sagt

    Nö, zahlen nicht, kein Einweiser trotz DA

    dann hast du die Torte im Gesicht...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    Florian1986 Gast
    Alles klar. Was ist den der Unterschied zwischen Einweiser und sicherungsposten?

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    der Einweiser gibt dem Kraftfahrer befehle wie dieser fahren muss

    er ist verantwortlich wenn ein Unfall geschieht, sofern der Fahrer alles so gemacht hat wie der EW gezeigt hat

    der Sicherungsposten beobachtet und gibt dem KF hinweise wie der fahren kann

    bei einem Unfall haftet nur der Fahrer
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von Florian1986
    Unterschied zwischen Einweiser und sicherungsposten?
    Soweit ich weiß steht der Sicherungsposten hinten und der Einweiser vorne. So haben wir das damals beim LKW-Führerschein gelernt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    das spielt nur eine Untergeordnete Rolle, hauptsache die Situation wird übersehen

    und der EW /SIPO muss einen Fluchtweg haben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von hannibal
    der EW /SIPO muss einen Fluchtweg haben
    Da hast du Recht. Bei manchen Fahrern braucht man den auch ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    Beim DRK ist das fahren mit Einweisern usw, wieder Bestandteil der Ausbildung im Bereich Technik und Sicherheit. Dienstanweisungen zum Rückwärtsfahren mit Einweisern gibt es auch im Ehrenamtlichen Bereich. Zumindest bei uns

  12. #12
    fire-hunter112 Gast

    SIPO...

    Also der Sicherungsposten wird bei allen KFZ auf LKW-Fahrgestell schon vom Gesetzgeber gefordert. Egal ob HiOrg oder anderer Verkehrsteilnehmer.
    Also hat es sich in dieser Kategorie schon mal erledigt danach zu fragen...

    Und bei allen anderen Fahrzeugen, wird er bei uns in der Wehr auch gestellt...
    Aber ob das nun eine Dienstanweisung bei uns ist oder auf Landesebene entschieden wurde, kann ich nicht sagen...

  13. #13
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Uns wurde gesagt, der Einweiser müsse mind. Führerschein Klasse B haben, um das Fahrverhalten des einzuweisenden Fahrzeuges einschätzen zu können.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •