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Thema: Wer ist Einsatzleiter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @Blinky
    Mir stellt sich jedoch die Frage, inwiefern ein Feuerwehrmann befugt ist, einen RTH nachzufordern? Imo obliegt das dem vor Ort befindlichen bzw. auf der Anfahrt befindlichen RD-Personals. Ich gehe davon aus das der RD bereits alamiert war! In deiner / eurer Situation wäre es wohl sinnvoller gewesen Kräfte seitens der FW nachzualarmieren da es den anschein hat, dass ihr, zumindest anfänglich, arg unterbesetzt wart. Nichts desto trotz finde ich das Verhalten des OBM nahezu unverantwortlich! Was nützt es mir, wenn ich zwei Männer losschicke, sie aber effektiv keine Hilfe leisten können - imo setze ich sie nur unnötigem zusätzlichem Stress aus. Und jetzt kommt mir bitte keiner mit dem Spruch "Naja, die konnte ja schonmal alles vorbereiten..."! Dazu ist genug Zeit, wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig eintreffen, da der EL sich selbst erst ein Bild von der Lage machen muss, Absprachen mit dem RD treffen muss und letztendlich selbts Entscheidungen zum weiteren vorgehen treffen muss?
    Eine weitere Frage stellt sich mir da: wie sichern 2 Kameraden vor Ort eine Einsatzstelle ausreichend und bringen gleichzeitig noch das Rettungsgerät in Bereitschaft? Für mich alles sehr verantwortungslos von eurem OBM...!

    Dies ist meine persönliche Meinung, die ich mir durch das Lesen der vorstehenden Posts gebildet habe!!!

  2. #2
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    man hat mir nicht die Entscheidung übertragen.
    Doch, damit hat man.

    Bei der Fw ist es nunmal so, dass der ersteintreffende Fahrzeugführer erstmal den Einsatz leitet. Fahrzeugführer ist der, der vorne rechts sitzt - und das warst Du.

    Mir stellt sich jedoch die Frage, inwiefern ein Feuerwehrmann befugt ist, einen RTH nachzufordern?
    Wenn kein RD vor Ort ist, und ich bin z.B. in einer ländlichen Region mit großer Entfernung zum nächsten KH und der Patient ist für Laien erkennbar polytraumatisiert und / oder verliert extrem Blut, dann würde ich als FW-Kraft einen RTH anfordern - und sicher auch bekommen.

  3. #3
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    und jetzt hacken alle auf dem armen Blinky rum

    recht hast du ich hätte es dort auch krachen lassen

    aber die nummer die der OBM abgezogen geht garnicht

    richtig wäre (IMVHO) gewesen

    Maschinist + OBM mit GW raus
    OBM erkundet
    M baut schon mal auf
    dann kommt das LF mit dem Leuten fürs grobe

    aber ich find es in Ordnung wenn die FW dem RD eine Lage gibt und schon erkennt das mehr als 1 RTW gebraucht wird oder der NA der 20 Minuten braucht besser nur 4 Minuten (mittels RTH) braucht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Bei der Anfahrt zur Einsatzstelle sind wir beim Gerätehaus der zuständigen Ortswehr vorbeigekommen. Man hat auch gesehen das die Kameraden langsam eingetrudelt sind. Die Absperrung hatte die Pol übernommen. Ich bin auch der Meinung das der OBM hätte sich im ersten Fahrzeug befinden sollen und die anderen währen nachgerückt.

    Und wir alle wissen ja das es bei einen VU auf jede Sekunde ankommen kann.
    Und meine Entscheidung ein RTH nachzufordern war in meinen Augen gerechtfertigt, da der Patient noch während der Rettungsarbeiten verstorben ist. Ich möchte nicht wissen wie die Leute reagiert hätten, wenn wir einfach gewartet hätten bis die Kameraden eingetrudelt währen. Es währe kostbare Zeit verlohren gegangen.

    Blinky

  5. #5
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    ich geb dir voll und ganz recht..

    du hast richtig gehndelt, im gegenteil es gehört schon einiges so cool zu bleiben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    richtig wäre (IMVHO) gewesen

    Maschinist + OBM mit GW raus
    OBM erkundet
    M baut schon mal auf
    dann kommt das LF mit dem Leuten fürs grobe
    Richtig wäre gewesen: Fahrzeug mit Rettungssatz besetzten (mit OrtsBM) und gleichzeitig Personalschwäche der Leitstelle melden, damit weitere Kräfte alarmiert werden.

  7. #7
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    das habe ich ja nicht ausgeschlossen, bin sogar von nachalarmieren ausgegangen

    ich bin davon ausgegangen das auf dem GW nur 2 Mann platz haben
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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    das habe ich ja nicht ausgeschlossen, bin sogar von nachalarmieren ausgegangen

    ich bin davon ausgegangen das auf dem GW nur 2 Mann platz haben

    Besatzung GW-Z 1:2

  9. #9
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    Zitat Zitat von Blinky
    Bei der Anfahrt zur Einsatzstelle sind wir beim Gerätehaus der zuständigen Ortswehr vorbeigekommen. Man hat auch gesehen das die Kameraden langsam eingetrudelt sind. Die Absperrung hatte die Pol übernommen. Ich bin auch der Meinung das der OBM hätte sich im ersten Fahrzeug befinden sollen und die anderen währen nachgerückt.

    Und wir alle wissen ja das es bei einen VU auf jede Sekunde ankommen kann.
    Und meine Entscheidung ein RTH nachzufordern war in meinen Augen gerechtfertigt, da der Patient noch während der Rettungsarbeiten verstorben ist. Ich möchte nicht wissen wie die Leute reagiert hätten, wenn wir einfach gewartet hätten bis die Kameraden eingetrudelt währen. Es währe kostbare Zeit verlohren gegangen.

    Blinky
    Ganz einfach: Unterlassene Hilfeleistung (nicht den RTH zu alarmieren, wenn er erforderlich ist) ist strafbar!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Rettunsdienst (RTW, NEF) wahren unterwegs. RTH der bei uns im Landkreis stationiert ist war im Nachbarkreis im Einsatz, da wollte ich den Nachbarhubschrauber haben. Den habe ich nicht bekommen mit der begründung der Lst. Rettungsmittel sind unterwegs zur Einsatzstelle. Aber trotzdem gabs am nächten Tag ärger, was mir einfällt "die halbe Nato zu alarmieren".

    Blinky

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Ganz einfach: Unterlassene Hilfeleistung (nicht den RTH zu alarmieren, wenn er erforderlich ist) ist strafbar!
    Bei Kausalität könnte es sogar auf eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässigen Totschlag durch Unterlassen hinauslaufen, wenn der Disponent der Rettungsleitstelle garantenpflichtig ist. Eine Garantenpflicht könnte in diesem Fall z.B. kraft übernommener Gewähr entstanden sein.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  12. #12
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    da wollte ich den Nachbarhubschrauber haben. Den habe ich nicht bekommen
    In einem solchen Fall würde ich über Funk bei der LST darauf bestehen, dass meine Anforderung samt Absage protokolliert wird.

    Das nützt zwar dem Patienten nichts aber man ist jur. ein wenig abgesichert, falls später Angehöroge des Verstorbenen etwas unternehmen in die Richtung "die ersten FW-Kräfte hätten einen Hubi anfordern können..."

  13. #13
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    Moin moin,

    ich bin mir nicht sicher, ob von medizinischen Laien oder Ersthelfern (und als solche stufe ich auch Feuerwehrler ein) Rettungshubschrauber nachfordern können und dürfen. Prinzipiell entscheidet darüber nämlich eigentlich nur ein Doktor oder die Leitstelle. Es gibt in diesem Fall zwei Möglichkeiten:
    a) Der Rettungshubschrauber dient als Notarztzubringer. Dann entscheidet allein die Leitstelle aufgrund des Meldebildes, welche Rettungsmittel sie einsetzt. Es bringt ja nix, den Notarzt per Luft über 15 Minuten anfliegen zu lassen, wenn zwei Kilometer weiter ein NEF steht.
    b) Der RTH dient als Patiententransporter. Dann ist es ein verordneter Krankentransport. Diese Verordnung obliegt einem Arzt. Bei genauen Kenntnissen der Situation und den vorraussichtlichen Entscheidungen des Notarztes kann auch von mutigem RD-Personal der RTH angefordert werden, obwohl der Notarzut noch auf der Anfahrt ist.
    Und einen bestimmten Hubschrauber (hier: der aus dem Nachbarkreis) anzufordern, macht ja nun mal überhaupt keinen Sinn. Der kann nämlich ja auch schon einen Einsatz haben.

    Der Feuerwehr bleibt alos notgedrungen nix anderes übrig, als das zu machen, was jeder andere Nicht-Fachmann auch zu machen hat: Rettungsleitstelle informieren und Verletzungsbild durchgeben.

    Zur Weisungsbefugnis der Feuerwehr gegenüber dem Rettungsdienst wollte ich auch noch meinem Senf dazu geben. Ich gehe mal davon aus, dass sich diese Befugnis nur auf die reine Taktik der Vorgehensweise beschränkt. Solange ich nämlich im Rettungsdienst arbeiten werde, wird mir kein Feuerwehrler sagen, WIE ich meinen Patienten zu behandeln habe.
    Und ein Einsatzleiter kann nur entscheiden, wenn ihm alle Informationen vorliegen. Wenn er mich also fragt, wie schnell der Patient gerettet werden muss, um ihn optimal versorgen zu können, werde ich ihm meine Einschätzung mitteilen. Wenn er sich dann doch auf eine andere Strategie festlegt, wird er sich dafür rechtfertigen müssen, wenn es zu Diskussionen oder gar Schadensersatzansprüchen kommt.
    Aber ich denke mal, dass es in diesem Punkt kaum Probleme geben wird. Die meisten Feuerwehrler, die ich kenne, sind froh, wenn man ihnen Entscheidungen abnimmt.

    Aber eine kleine Frage habe ich noch zum Schluss, sozusagen als Bonbon:
    RD und FW werden zur Wohnungsöffnung bei einer hilflosen Person alarmiert. Ist der Einstatz der Feuerwehr mit dem Öffnen (und natürlich der evtl. Reparatur der Tür) beendet, oder hat dort auch ein Feuerwehrler die Einsatzleitung über den RD während der Versorgung des Patienten?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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