Ok, noch ein paar Details.
Die Person wurde per Crash-Rettung aus dem PKW geholt und der Tod wurde dann im RTW festgestellt.
Ok, noch ein paar Details.
Die Person wurde per Crash-Rettung aus dem PKW geholt und der Tod wurde dann im RTW festgestellt.
konntest du auf den Tod feststellen ? oder lebt er noch erkennbar?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Daher schrieb ich ja auch, dass ich froh bin, in NW (Nordrhein-Westfalen) zu leben.Zitat von Florian43/1
Im Freistaat Sachsen (SN) ist das mit der Rettungsdienstausbildung der FM (SB), wie Du ja schreibst, anders.
Zitat von Florian43/1
Na, das kannst Du Dir doch sicher selber beantworten. Das hängt doch davon an, zu welcher Aufgabe der FM (SB) abkommandiert wurde. Sicher wird auch der Rettungsassistent, der das NEF fährt und vllcht. Hauptbrandmeister ist, nicht über alle Führungsebenen hinweg igendeinen Angriffstrupp kommandieren. Anders herum, wird der B-Dienst die RTW-Besatzung schon anweisen, wenn das erforderlich ist.
Was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte ist, dass wir hier -wie viele Städte in NRW- als FF (bedingt durch die hauptamtlichen Kräfte) halt das Glück haben, dass wir immer eine rettungsdienstliche Ausbildung und Ausrüstung mitbringen... und das, obwohl wir nur eine kleine Stadt mit 110.000 Einwohnern ohne BF sind.
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !
@Fabpicard
Wir sprechen hier nicht von einer BF! Selbst einem BFler mit Ausbildung als RA würde ich nicht zusprechen einen RTH zu bestellen, wenn der zuständige NA schon alarmiert und in entsprechender Zeit an der E-Stelle ist. Und selbst das Argument wertvoller Minuten lasse ich hier nicht unbedingt gelten. Imo hat der NA nach Eintreffen und Feststellen der Lage immer noch genung Zeit einen RTH zu bestellen, wenn's denn notwendig ist - wir alle wissen das es eine gewisse Zeit braucht, einen polytraumatisierten Patienten transportfähig zubekommen!
Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern - dafür reicht mein medizinisches Wissen nicht aus! Und außerdem ging es hier primär um die Situation in der Blinky sich befand und nicht um irgendwelche Szenarien mit BF oder FF mit hauptlichen Kräften und integriertem RD...!
Für mich steht fest:
1. die Leitstelle fordert den RTH an, weil das benötigte Rettungsmittel (RTW od. NEF) nicht verfügbar ist oder
2. der an der E-Stelle befindliche NA fordert den RTH nach, weil, aus welchen Gründen auch immer, ein Transport mit dem RTW nicht möglich/vertretbar ist!
So long...
EDIT:
Hehe - der war gut! ;)Zitat von Brandinspektor
EDIT II:
Um eines hier noch einmal klar zustellen: ich möchte Blinky in keiner Weise angreifen oder die Entscheidung die er aus seiner Sicht in dieser einen speziellen Situation getroffen hat in Frage stellen. Nur bin ich der Meinung das im Regelfall so verfahren werden sollte wie ich es schrieb (zumindest unter den Gegebenheiten, die in meiner Gegend vorherrschen). Den größten Fehler bei dem Einsatz, das steht außer Frage, hat der OBM gemacht! Und ich finde es auch unfair das sich Blinky im Nachhinein solch, fast schon bösartigen, Sprüche anhören muss.
Geändert von Florian43/1 (25.09.2006 um 17:09 Uhr)
Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!Zitat von Mr. Blaulicht
Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
2. Die Fw verschließt auch keine Türen wieder nach dem Öffnen! Das ist ebenfalls Aufgabe der Polizei!
Zu den Punkten 1+2: Ich bitte darum jetzt keine Diskussion anzufangen ala "Wir machen das aber immer so" oder "Bei uns ist keine Polizei vor Ort"! Wie es in der Praxis manchmal gemacht wird, ist mir bekannt! Juristisch korrekter wird es dadurch auch nicht!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Zum Türöffnen braucht nicht unbedingt die Pol vor Ort sein.
Es reicht aus wenn ein zum Vollzugsbeamten bestellter Feuerwehrangehöhriger vor Ort ist. Bei der BF wird das jeder Feuerwehrbeamter sein und bei der FF sind z.B. in Niedersachsen bestimmte Führungskräfte zu Vollzugsbeamten bestellt.
Aber im Prinzip gebe ich Dir da recht.
Der Landkreis möchte gerne bei uns Türöffnungsset stationieren im Gerätehaus. Aber unsere Feuerwehrführung ist dagegen wegen der Problematik die dahintersteckt. Was natürlich zur Folge hat, wenn bei uns der RD die Feuerwehr zur Türöffnung anfordert/nachfordert, dann meistens die Axt zum Einsatz kommt.
Ich kenne auch eine Geschichte. Da wurde die Feuerwehr alarmiert, die Feuerwehr war vor der Pol vor Ort. Feuerwehr wartet auf Pol und der Hausarzt hat eine Fensterscheibe eingeschlagen, weil ihn das zu lange gedauert hat und stieg dann durch Fenster ein.
Blinky
Bei eindeutigen Anzeichen für einen Notfall hinter verschlossener Tür kann und muss die Feuerwehr den Zugang zum vermutlichen Patienten herstellen auch ohne Polizei oder Vollzugsbeamten.Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
Was machst Du denn im Mehrfamilienhaus bei einem verqualmten Treppenhaus wenn keiner die Wohnungstür öffnet? Polizei unter PA zur Wohnungstür oder gar erstmal wieder raus zur Pol und fragen ob Du darfst?
Okey, keine Diskussion, aber ein kurzes Statement. An der LfS Sachsen bekommst du gelehrt, dass bei Gefahr im Verzug die Türe auch ohne Polizei geöffnet werden darf, der EL der FW betritt den Raum als erster (er ist dafür verantwortlich das in der Wohnung nichts abhanden kommt), erst dann folgt der RD. Der EL der Feuerwehr ist (sinnbildlich) der letzte der die Wohnung verlässt und ist für das sachgemäße Verschließen der Wohnung verantwortlich (manchmal wird die Einsatzstelle, je nach Situation, auch an die Polizei oder Zuständige der Stadt/Gemeinde übergeben).Zitat von AkkonHaLand
Zum Thema Türöffnungsgerät: unsere Nachbarwehr hat einen "Ziehfix" zum Ziehen der Schließzylinder. Ich finde das keine schlechte Sache, da das Verschließen der Wohnung ganz einfach ist - neuen Schließzylinder rein, fertig!
Wenn wir schon beim Thema Türöffnen und dessen Problematik sind...
Auch wenn die Polizei vor Ort ist und um Amtshilfe ersucht und die Feuerwehr für die Polizei die Tür aufmachen soll, sollte wenigstens einmal hinterfragt werden wieso die Tür aufgemacht werden soll, bzw ob ein Notfall vorliegt.
Hier mal ein rein hypothetisch wie es hier in der Gegend hätte vorkommen können ;-)
Feuerwehr kommt zur Einsatzstelle, RTW und Polizei vor Ort. Polizei bat um Amtshilfe bei der Türöffnung weil hinter der Tür eine Hilflose Person vermutet wurde. Nach Türöffnung seitens der Feuerwehr, stelle sich heraus das die Polizei lediglich einen Zugang zur Wohnung haben wollte, weil die Polizei die Zielperson einkassieren wollte. Bei diesem REIN HYPOTHETISCH angenommenen Einsatz wurde die Feuerwehr "missbraucht". Unsere Aufgabe ist es bestimmt nicht Wohnungen für die Pol zu öffnen wenn die mal gerade eine Tür geöffnet haben möchte. Die haben für solche Fälle durchaus ihre eigenen Leute.
Man sieht also das man vorher besser mal nachfragt. Denn wenn der Einsatzleiter der Feuerwehr hinterher verantworten muss, warum einer seiner Feuerwehrleute eine Stichverletzung von der angeblich Hilflosen Person hat, dann hatte der Einsatzleiter defenitiv ein Erkundungsdefezit.
Also auch wenn die Polizei vor Ort ist, erfragt genau den Sachverhalt.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Ich glaube wir sprachen hier über das Öffnen einer Tür, bei einer Lage, die NICHT originäre Aufgabe der Fw ist! Brandbekämpfung ist eine originäre Aufgabe der Fw! Also eine völlig andere Voraussetzung!Zitat von TTMC
Wie schon in einem anderen Treat (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27348) geschrieben, werden die Fw-Angehörigen auch nur zu Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt. Zwar mit etwas mehr Rechten als der RD, aber immernoch nicht vergleichbar mit der Polizei, Staatsanwaltschaft o.Ä.Zitat von Blinky
Geändert von AkkonHaLand (26.09.2006 um 10:08 Uhr) Grund: Link ergänzt
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das ist grober Unsinn! Näheres erklärt Dir das zutreffende Brandschutzgesetz.Zitat von AkkonHaLand
=> Einschränkung der Grundrechte
MfG
Frank
Moin moin,
lasst uns hier doch bitte über Einsatzleiter reden.
Über Türöffnungen gibt es bereits Themen, zum Beispiel diesen hier.
Gruß, Mr. Blaulicht
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