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Thema: Wer ist Einsatzleiter?

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  1. #1
    Freiwilliger Gast

    Wer ist Einsatzleiter?

    Hallo,

    ich bin Löschgruppenführer einer kleinen Dorffeuerwehr in NRW. Nun stellt unsere LG sowohl den Zugführer im Rang eines HBM als auch den stellvertretenden Wehrführer im Rang eines GemBI.
    Nehmen wir an wir hätten einen kleinen Einsatz, d.h. nur unsere LG ist raus. Wer hätte dann bei Euch die Leitung?

    Gruß

    Freiwilliger

  2. #2
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    also bei uns in BY hat, bei dem von dir beschriebenen Szenario, grundsätzlich der Kommandant bzw. Wehrführer der Wehr des Schadensortes die Einsatzleitung.
    Ist dieser nicht anwesend, so hat sein Stellv. die Einsatzleitung; sollte der auch nicht da sein, ist der ranghöchste Führungsdienstgrad der "chef" (also ZF, GF).
    Diese Regelung greift auch, wenn der Kommandant einen niedrigeren Rang als sein Stellv hat (bsp.: Komm = BM; Stllv = OBM).
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    In NRW ist es eigentlich so das der ranghöchste Dienstgrad die Einsatzleitung hat. Würden mehrere gleichrangige Feuerwehrleute da sein, dann wäre der, mit der längsten Dienstzeit Einsatzleiter.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #4
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    und dann stellt sich die Frage ob das zwingend sinn macht das der GBI jeden Einsatz der Gemeinde führt

    ich denke das man bei manchen Einsätzen jungen GF auch mal die chance geben soll Verantwortung zu tragen...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Also, bei uns ist das so, daß erstmal der erste ausgebildete Gruppenführer der vor Ort ist den Einsatz leitet. Ist der Ortsbrandmeister vor Ort dann kann er übernehmen, macht es aber nicht automatisch und wenn nicht zwingend notwendig dann so oder so nicht.

    Der OrtsBM ist dann normales Mitglied der Gruppe.

    Erst ab Gemeindezugalarm, wo in unserem Fall vier Wehren gemeinsam arbeiten, übernimmt der Zugführer des Gemeindezuges oder aber auch der Stadtbrandmeister...

    Eine Regelung, die bei uns (Niedersachsen) meistens prima funktioniert!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Freiwilliger
    ich bin Löschgruppenführer einer kleinen Dorffeuerwehr in NRW. Nun stellt unsere LG sowohl den Zugführer im Rang eines HBM als auch den stellvertretenden Wehrführer im Rang eines GemBI.
    Nehmen wir an wir hätten einen kleinen Einsatz, d.h. nur unsere LG ist raus. Wer hätte dann bei Euch die Leitung?
    Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

    Zitat Zitat von §26 FSHG NW - Leitung der Abwehrmaßnahmen:

    Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.
    Die Bestellung des Einsatzleiters ergibt sich z.B. aus der AAO, kann aber auch explizit erfolgen. Sprich: Wenn die AAO für ein bestimmtes Einsatzstichwort nur eine bestimmte LG vorsieht, dann ist der benannte LGF benannter Einsatzleiter, es sei denn ein anderer ist als EL namentlich bestellt (und natürlich vor Ort). Bei Nichtvorortsein des bestellten ELs gilt S. 2 des obigen Gesetzes.

    Immer einen Blick wert ist Klaus Schneiders Kommentar zum FSHG NRW, derzeit in der 7. Auflage von 2001 bei Kohlhammer erhältlich.

    Nun möchtest du bestimmt darauf hinaus, daß höherrangige bzw. höherqualifizierte Einsatzkräfte vor Ort sind. In diesen Fällen wird genauso vorgegangen, wie oben beschrieben. Allerdings kann der höherrangige die Einsatzleitung übernehmen, wenn er damit nicht gegen Dienstrecht verstößt (z.B. die interne Festlegung, daß die Einsatzleitung beim LGF oder Stellvertreter verbleibt).

    Der ZF und stv. ZF sind benannte Einsatzleiter bei Zugalarmen, nicht aber darunter. Analog sieht es auf Stadt/Gemeindeebene für den WF bzw. seinen Stellvertreter aus.

    Sollte es bei euch keine Regelung über die Festlegung der Einsatzleitung (explizit oder konkludent) geben, dann hat der Wehrführer bzw. stv. WF seine Pflichten vernachlässigt.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  7. #7
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    Was soll man da noch hinzu fügen?

    1. Der Fahrzeugführer (nicht Fahrer!) des ersten Fahrzeuges ist der EL! An die (nachrückenden) BM, OrtsBM, ZF, GF, ... KANN aber muss NICHT abgegeben werden! Ab Gemeinde-/Stadtbrandmeister MUSS auf Aufforderung abgegeben werden!

    2. Etwas anders verhält es sich im Rettungsdienst:
    EL ist erstmal wieder der ersteintreffende FzgFü, der MUSS aber auf Aufforderung an den ersten eintreffenden RA abgeben der an den LRA und der an den Orgl.
    Sobald das erste FeuerwehrFzg da ist, ist automatisch der FzgFü dieses Fw-Fzg EL (dann geht wieder die Kette 1.)

    (--> Somit auch hier der Hinweis (auch wenn er einigen meiner RD-Kollegen nicht schmeckt): Die Feuerwehr, egal ob Freiwillige oder BF, ist dem RD IMMER vorgesetzt! D.H.:
    - der EL der Fw eintscheidet wie ein Verletzter gerettet wird!
    - Der RD hält sich IMMER ausserhalb des Gefahrenbereich auf!
    - Und die lebensgefährliche (eingebauter Atemschutz?) "Unsitte" in/durch ein verqualmtes Treppenhaus zu laufen quitiere ich in Zukunft mit der Kupplung eines B-Schlauches im Kreuz oder mit einer gezielten Dusche!)

    3. In Bereichen mit einer Berufsfeuerwehr: Der FzgFü des ersten BF-Fzg übernimmt immer sofort, wenn er da ist. Weiter nach oben: GF, ZF, Brandabteilungsleiter, Wachführer, Leiter BF (ich hoffe ich habe keine Funktionen übergagen...)

    Ein Irrtum vom Amt möchte ich übrigens noch ansprechen: EL kann, ab Eintreffen an der Einsatzstelle, NIE die Leitstelle sein(RD und FW!)! Die Lst hat aufgrund ihrer Entfernung keinen Überblick über die Situation! Wenn das Personal vor Ort eine Entscheidung fällt, so ist diese für die Lst BINDEND! Die Lst ist der "Service-Dienstleister" der Einsatzkräfte!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Wenn jetzt (NRW) ein Brandmeister als erster Fahrzeugführer vor Ort ist, und im nachrückenden Fahrzeug sitzt ein Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister, kann einer von denen die Einsatzleitung an sich "reissen" wenn sie nicht der von der Gemeinde bestelle Einsatzleiter sind ?
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    3. In Bereichen mit einer Berufsfeuerwehr: Der FzgFü des ersten BF-Fzg übernimmt immer sofort, wenn er da ist. Weiter nach oben: GF, ZF, Brandabteilungsleiter, Wachführer, Leiter BF (ich hoffe ich habe keine Funktionen übergagen...)
    Da muß ich nochmal einhaken, denn auch beim Zusammentreffen von BF und FF geht die Einsatzleitung nicht automatisch zum BF-Fahrzeugführer (es sei denn, die AAO oder eine Dienstanweisung schreibt solches vor, wobei die Dienstanweisung dann aber noch rechtmäßig sein muß).

    Beispiele:

    1. FF vor Ort, BF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist ein qualifizierter ZF der FF, höchstqualifizierter BF-Mann ist GF. Der BF-GF kann dem FF-ZF die Einsatzleitung nicht abnehmen, da er geringer qualifiziert ist.

    Qualifiziert heißt in diesem Falle, daß der FF-ZF einen ZF-Lehrgang absolviert hat und nicht nur diese Funktion ausübt, was nach derzeitiger LVO-FF NW möglich ist.

    2. BF vor Ort, FF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist der BF-GF, ein FF-ZF rückt nach. Letzterer kann die Einsatzleitung kraft Qualifikation übernehmen.

    Eine Dienstanweisung die eine automatische Unterordnung eines höherqualifizierten Feuerwehrangehörigen unter einen niedriger qualifizierten vorschreibt wird wohl rechtswidrig sein.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  10. #10
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    Sobald das erste FeuerwehrFzg da ist, ist automatisch der FzgFü dieses Fw-Fzg EL (dann geht wieder die Kette 1.)

    (--> Somit auch hier der Hinweis (auch wenn er einigen meiner RD-Kollegen nicht schmeckt): Die Feuerwehr, egal ob Freiwillige oder BF, ist dem RD IMMER vorgesetzt! D.H.:
    - der EL der Fw eintscheidet wie ein Verletzter gerettet wird!
    - Der RD hält sich IMMER ausserhalb des Gefahrenbereich auf!
    Hier hätte ich gern mal die Meinung anderer gehört, ob das auch so gesehen wird. Auch interessiert mich, wo das steht.

    Ich bin kein RDler, sondern GF der FFW. Wenn ich wirklich entscheiden soll wie der Verletzte gerettet wird, dann kann ich das nur durch Beratung mit dem NA entscheiden. Dazu muss der NA in den Gefahrenbereich. Überhaupt muss der RD in den Gefahrenbereich zur Versorgung des Patienten.

    Bei uns rettet keine Wehr einen Patienten aus einem Fahrzeug ohne, dass der NA gesagt hat wann und wie. Ausnahme: Crashrettung bei Gefahr im Verzug.

  11. #11
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    @TTMC:
    Natürlich würde ich als EL der Fw auch (fast) keinen Pat ohne Rat und Unterstützung des RD aus dem Auto holen! Hier geht es aber 1. um die rechliche Seite in Niedersachsen und 2. um eine klare Regelung, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen RD und Fw kommt

    Bsp: der RD will den Pat durch Abtrennen des Daches retten, die Fw aber über die Beifahrerseite. Wer hat nun Recht?

    Ganz einfach die Fw! Weil:
    1. siehe oben ("a. die Fw hat immer Recht; b. wenn sie Unrecht hat tritt a. in Kraft")
    2. was der RD nicht abschätzen kann ist die Stabilität des Unfall-Fzg! Der EL der Fw muss einen weiteren Schaden des Verunfallten in Kauf nehmen, da er sonst die Einsatzkräfte gefährden würde.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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