Also zum Thema "Wer ist Einsatzleiter, wer entscheidet?":
Wer ist Einsatzleiter an der E-Stelle?
Grundsätzlich immer der Einsatzleiter der Feuerwehr, d. h., RD und POL müssen sich unterordnen.
Wer entscheidet?
Hier muss man zwischen patientengerechter und Crashrettung differenzieren.
1. Patientengerechte Rettung: immer in Absprache mit dem Notarzt; Rettungsmaßnahmen dürfen den Zustand des Patienten nicht verschlechtern; der Zeitfaktor steht hier im Hintergrund
2. Crashrettung (Gefahr im Verzug): hier geht es nur darum, den Patienten so schnell wie möglich zu retten, auch wenn sich dadurch der Zustand des Patienten verschlechtern kann; hier entscheidet meist der Einsatzleiter-FW allein auf welchem Weg der Patient am schnellsten aus der Zwangslage befreit werden kann/wird
Das ist so nicht ganz richtig! FW und RD wechseln sich ab. Zur medizinischen Versorgung des Patienten hält sich nur der RD am Fahrzeug auf, max. noch der A-Trupp der FW, der unterstützend zur Hand geht. Bei der Befreiung des Patienten aus seiner Zwangslage sollte der RD den Arbeitsbereich des A-Trupps verlassen, damit dieser ungestört arbeiten kann und eine Gefährdung des RD-Personal durch die Befreiungsmaßnahmen ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich empfielt sich die Einteilung der E-Stelle in Bereiche, somit kann man festlegen wer sich wann und wo aufzuhalten hat.- Der RD hält sich IMMER ausserhalb des Gefahrenbereich auf!
Das kenne ich nur zu gut. Bei uns ist es meistens so, dass die Kollegen von der Landespolizei meist nur im Duo anrücken und sich nur in den seltensten Fällen an der Absicherung der E-Stelle beteiligen.Zitat von AkkonHaLand