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Thema: Wer ist Einsatzleiter?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Max K.
    Öhm
    Bei uns wird eigtl. die Meinung vertreten, während des Einsatzes wird getan was der vorgesetzte einem befiehlt, diskutiert werden darf hinterher! Und das finde ich auch wesentlich sinnvoller als das oben genannte.
    Da werfe ich mal eine alte Frage auf: "Springst du auch aus dem 6. Stock, nur weil der EL sagt "spring"?"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    nach dem Einsatz kann man diskutieren und Streiten

    während des Einsatzes kann man anmerken, einwenden, vorschlagen, oder die Informationen des Einsatzleiters ergänzen...

    und ich habe bis heute noch keinen EL erlebt der berechtikte Kritik / ergänzende Informationen / alternativen nicht in seinen glorreichen Plan mit einfliessen hat lassen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Also zum Thema "Wer ist Einsatzleiter, wer entscheidet?":

    Wer ist Einsatzleiter an der E-Stelle?
    Grundsätzlich immer der Einsatzleiter der Feuerwehr, d. h., RD und POL müssen sich unterordnen.

    Wer entscheidet?
    Hier muss man zwischen patientengerechter und Crashrettung differenzieren.
    1. Patientengerechte Rettung: immer in Absprache mit dem Notarzt; Rettungsmaßnahmen dürfen den Zustand des Patienten nicht verschlechtern; der Zeitfaktor steht hier im Hintergrund

    2. Crashrettung (Gefahr im Verzug): hier geht es nur darum, den Patienten so schnell wie möglich zu retten, auch wenn sich dadurch der Zustand des Patienten verschlechtern kann; hier entscheidet meist der Einsatzleiter-FW allein auf welchem Weg der Patient am schnellsten aus der Zwangslage befreit werden kann/wird

    - Der RD hält sich IMMER ausserhalb des Gefahrenbereich auf!
    Das ist so nicht ganz richtig! FW und RD wechseln sich ab. Zur medizinischen Versorgung des Patienten hält sich nur der RD am Fahrzeug auf, max. noch der A-Trupp der FW, der unterstützend zur Hand geht. Bei der Befreiung des Patienten aus seiner Zwangslage sollte der RD den Arbeitsbereich des A-Trupps verlassen, damit dieser ungestört arbeiten kann und eine Gefährdung des RD-Personal durch die Befreiungsmaßnahmen ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich empfielt sich die Einteilung der E-Stelle in Bereiche, somit kann man festlegen wer sich wann und wo aufzuhalten hat.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Da sagst du was... die Pol müssen wir meist mit dem LF blockieren, damit sie nicht still und heimlich die Verkehrssperrung abbrechen und verschwinden während des Einsatzes....
    Das kenne ich nur zu gut. Bei uns ist es meistens so, dass die Kollegen von der Landespolizei meist nur im Duo anrücken und sich nur in den seltensten Fällen an der Absicherung der E-Stelle beteiligen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Da werfe ich mal eine alte Frage auf: "Springst du auch aus dem 6. Stock, nur weil der EL sagt "spring"?"
    Das kann man doch nicht vergleichen. Im Einsatz kommt nun mal der autoritäre Führungsstil zum Einsatz. Es müssen nun mal im kürzester Zeit Entscheidungen getroffen werden. Wenn jeder anfängt zu diskutieren läuft der Einsatz 100%ig schief. Wobei ich die Meinung vertrete, dass man den Einsatzleiter durchaus auf etwas aufmerksam machen kann oder eine Idee einwerfen kann. Aber die Entscheidung hat der Einsatzleiter und solange er nicht gegen gültige Gesetze, Dienstanweisungen oder UVV verstößt sind die Befehle und Anweisungen durchzuführen ohne diskutieren.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    mein ich auch fast so ähnlich...

    wobei sich kein EL zu schade seinb sollte auf diesen Input zu reagieren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Zitat Zitat von Etienne
    Aber die Entscheidung hat der Einsatzleiter und solange er nicht gegen gültige Gesetze, Dienstanweisungen oder UVV verstößt sind die Befehle und Anweisungen durchzuführen ohne diskutieren.
    Genau das ist der Punkt.

    Solange eine Führungskraft nicht offensichtlich rechtswidrige Einsatzbefehle gibt, sind Einsatzbefehle zu befolgen. Auch wenn dem einfachen Löschknecht der Sinn eines jeden Befehles nicht unbedingt sofort (oder sogar nie!) aufgehen muß, dann hat er zunächst einmal diesen auszuführen. Es kann/muß nicht jeder ein Gesamtbild haben, denn es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, daß diese die Lage soweit erkunden, wie es nötig ist, um eine Entscheidung zu treffen.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

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