
Zitat von
Etienne
Aber die Entscheidung hat der Einsatzleiter und solange er nicht gegen gültige Gesetze, Dienstanweisungen oder UVV verstößt sind die Befehle und Anweisungen durchzuführen ohne diskutieren.
Genau das ist der Punkt.
Solange eine Führungskraft nicht offensichtlich rechtswidrige Einsatzbefehle gibt, sind Einsatzbefehle zu befolgen. Auch wenn dem einfachen Löschknecht der Sinn eines jeden Befehles nicht unbedingt sofort (oder sogar nie!) aufgehen muß, dann hat er zunächst einmal diesen auszuführen. Es kann/muß nicht jeder ein Gesamtbild haben, denn es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, daß diese die Lage soweit erkunden, wie es nötig ist, um eine Entscheidung zu treffen.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim