Zitat Zitat von Oliver1974
Hallo zusammen,
mal davon abgesehen das das sogenannte Springlicht in B-W verboten ist, halte ich davon absolut gar nichts.

Oliver
Hallo!

Kann nicht sein, da gerade in Karlsruhe div. NEF und auch die Autobahnpol. mit Springlicht umherfährt!
Desweiteren, wird das " Springlicht " besonders am Tage besser wahrgenommen, da sich die Scheinwerfer in Höhe der Spiegel des Vorausfahrenden befinden..als die auf dem Dach montierten herkömmlichen Rundumkleuchten...

MfG