Sonderrechte = Das auserkraftsetzen der STVO ( auch ohne blaues Blinklicht und Einsatzhorn) z.B.: Halten auf Zebrastreifen oder in Halteverbotszonen, überfahren von Ampelanlagen, Geschwindigkeitsüberschreitung.... In Hessen ist das den Fahrzeugen der BOS in ausübung Hoheitlicher aufgaben (Polizei, Feuerwehr, KatS-einheiten, Ordnungsamt...) gestattet. Es ist auch den Mitgliedern dieser Gestattet. Das heißt, der Feuerwehrmann, der auf dem weg zum Einsatz und dem Gerätehaus ist, dem KatS angehörigen, aber nicht den Rettungsdienst Angehörigen, die NICHT als KatS-einheit alarmiert sind.

Wegerecht = Andere Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug platz machen (NUR mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn).

NUR blaues Blinklicht = Ankündigung eines Geschlossenen Verbandes, Warnung vor einer Gefahrenstelle.

Alles das weiß ich NUR für Hessen.

Gruß master19