Nei, das ist falsch. Andere Verkehrsteilnehmer interessieren Deine Sonderrechte überhaupt nicht. Du bekommst kein Bußgeld, wenn Du bei Rot oder zu schnell geblitzt wirst.
Sobald andere Verkehrsteilnehmer mit ins Spiel kommen, greift der §38 StVO, das sog.Wegerecht. Dies wird in der Tat durch Blaulicht und Einsatzhorn angezeigt und bedeutet für die anderen, sofort Platz zu machen. Ohne dieses Blaulicht und Einsatzhorn muss Dir kein Mensch der Welt Platz machen, und da Du lediglich Sonderrechte auf der Anfahrt ins GH hast, aber keine Wegerchte, brauchst Du auch nix, um diese anzuzeigen.
Gruß, Mr. Blaulicht