Umfrageergebnis anzeigen: Gebt ihr als RettAss im Rahmen der Notkompetenz ein Analgetikum?

Teilnehmer
29. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein, bin auf dem alten Stand

    3 10,34%
  • Würde ich machen, wenn ich eine Schulung hätte

    16 55,17%
  • Habe eine ausführliche Fortbildung für Ketanest

    1 3,45%
  • Habe eine ausführliche Fortbildung über Ketanest S

    3 10,34%
  • Habe eine ausführliche Fortbildung über ein BTM-Präparat

    1 3,45%
  • Habe eine ausführliche Fortbildung über ein anderes Analgetikum

    1 3,45%
  • Ich gebe auch ohne Schulung ein Analgetikum

    4 13,79%
Ergebnis 1 bis 15 von 44

Thema: Gebt ihr (RettAss) Analgetikum?

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  1. #7
    Registriert seit
    23.04.2002
    Beiträge
    458
    Original geschrieben von Joevo82

    Klar, anfangs gibt es immer Kritiker. Die gab's vor Jahren schon mal, wo es darum ging ob ein RA nen Zugang legen darf oder nicht, mittlerweile ist das an der Tagesordnung.
    Und den Zugang dürfen RA's heute immernoch nicht legen! Es ist immernoch Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz....

    Bevor jetzt wieder ewige Diskussionen um den "Rechtfertigenden Notstand" entfacht werden...
    OFFIZIELL DARF DER RA AUCH HEUTE KEINE ZUGÄNGE LEGEN!!!

    Ach ja, die Bundesärztekammer hat übrigens immernoch keine Gesetzgebende Kraft, d.h. sie kann nur Empfehlungen aussprechen.
    Die gültigen Gesetze kann Sie nicht umgehen oder außer Kraft setzen!
    Geändert von rettungsteddy (23.07.2004 um 10:42 Uhr)
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

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