Hallo !
Die Feuerwehr beseitigt nur Sturmschäden soweit, das davon keine besondere Gefahr mehr ausgeht. Ein Baum der umgestürtzt ist, und auf einem Auto liegt, aber die Straße und der Gehweg passierbar bleibt, den wird die Feuerwehr liegen lassen, denn der Baum liegt ja schon. Das kann bei Tageslicht eine Gartenbaufirma oder sonst wer machen.
Gefahrenabsicherung;
das ist zwar erstmal hübsch anzuhören, stellen sich mir aber einige Zweifel.
Bei einem Unfall auf der Autobahn bildet sich in der Regel ein Stau in dem selbst Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes schwierigkeiten haben voranzukommen. Dort wo der Verkehr steht, baruch ich nix mehr absichern. Dort wo er zähflüssig vorbeifahren kann, stellt man Leitkegel und Blitzlampen auf. Eine Feuerwehr die Unfälle als Aufgabe hat, ist dementsprechend ausgestattet und stellt auch Personal dafür ab.
Jetzt kommt ein Fahrzeug vom Verein 123 daher, und steht wie andere auch im Stau und bräuchte eine gewisse Zeit um erstmal zur Unfallstelle zugelangen.
Er kann weder auf freie Bahn hoffen noch sonstwie sich ein Vorrecht einräumen um zur Unfallstelle zugelangen.
Also ist doch die Zweckmäßigkeit als " Profiabsicherer " in mehreren Punkten in Frage zustellen, oder etwa nicht !?
Gefahrenabwehr ist nunmal eine hoheitliche Aufgabe, dafür hat das Land eine Feuerwehr zustellen, und diese Feuerwehr hat Rechte und Pflichten diese Gefahr abzuwenden.
Das geht nunmal mit dem Verein 123 als sofortmaßnahme so nicht.
Und was soll man den groß Absperren/Absichern wenn es eh schon auf 10km länge Staut oder gar nichts mehr fohrtbewegt !?
Das Bild vom Verkehrdienst-Hessen.de mit dem Unfall auf der A3 ist ein typisches Beispiel wie es eigentlich nicht sein sollte. Was bringt der Verein 123 innerhalb der Einsatzstelle, sollte er doch am Stauende stehen und diesen entsprechend Absichern . . .
In diesem Sinne, Frohe Weihnachten
MfG