Rechtlich bedenklich, auch als Amtshilfe...Original geschrieben von Blinky Ja ich schrieb, das meine alte Fw, wo ich Mitglied war, den Verkehr regelt, im Rahmen einer Amtshilfe beim Weihnachtsmarkt.
Die STVO kennt nur "Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten" (§36) . Somit muß der Fahrzeugführer auch nur diese befolgen !
Wer sagt denn, das wir den Verkehr regeln ?Was jetzt diese Verkehrshilfdienste betrifft, könntet ihr ja erst Tätig werden, wenn ihr von der Polizei , der Straßenverkehrsbehörde bzw. Straßenbaulastträger dazu beauftragt werdet. Nur wie ist es wenn ihr als erstes da seid?
Wir sichern die Gefahrenstelle ab, leisten Erste Hilfe und mehr nicht!
Die Feuerwehr oder der Rettungsdienst dürfen hier ja auch keinen Verkehr regeln, bis die Polizei da ist !
Das gilt für Feuerwehr und Rettungsdienst aber auch !Denn dann müßt ihr warten, bis einer von denen vor Ort ist.
Denn wenn ihr dann einfach anfängt den Verkehr vorbeizuleiten, ohne Auftrag dann kann es hinterher auch ärger geben.
Deswegen machen das "unsere" Verkehrsdienste auch nur dann, wenn die Polizei die Weisung dazu gegeben hat.
Man sperrt also eine Fahrspur oder wenn nötig alle, gibt aber keine Zeichen oder Weisungen an die Fahrzeugführer zum Spurwechsel o.ä. . Den Verkehr kurz anhalten, darauf hinweisen, "da vorne ist ein Unfall" ist rechtlich unbedenklich, solange man nicht sagt, "fahren sie da links vorbei" .
Nicht mehr und nicht weniger als der Feuerwehrmann oder der private Autofahrer, der vor einer Unfallstelle den Verkehr warnt.Mich würde mal Interessieren, inwieweit diese Dienste bei den Autofahren akzeptiert werden.
99 von 100 Personen begreifen, was los ist, und der 100. kapiert nichts oder pennt. Das passiert aber auch der Polizei....
Was spricht gegen die richtige Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle ? Zu der übrigens JEDER über 14 in Deutschland verpflichtet ist !Sicherlich gibt es Sachen, die für diese Dienste sprechen, aber auch dagegen.
Ein Unfall ist immer ein unplanbares Ereigniss, selbst bei bester Vorsorge können im Ernstfall aber so viele dieser unplanbaren Ereignisse zusammentreffen, das die vorgehaltenen Mittel nicht unmittelbar verfügbar sind.Ich finde es traurig, wenn die zuständigen Stellen nicht in der Lage sein sollten Vorkehrungen bei Unfällen zu treffen und dann solche Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.
Und wo ist dann rein rechtlich der Unterschied zwischen einer Firma und einem Verein ?? Rechtlich ist es egal, ob man dann eine private Firma oder einen Hilfsdienst e.V. oder den z.B. den ADAC e.V. beauftragt....