da ein Arbeitsrichter aus der quasi aufgezwungenen "Freiwilligkeit" ableiten könnte, das dann der Dienst in der Feuerwehr Arbeitszeit sei und zu vergüten ist.
Ist das eine Vermutung der ausschreibenden Stelle oder gibt es da stichfeste Anhaltspunkte? Falls letzteres, bitte nennen (auch per PN).