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Thema: Daseinsberechtigung einer FF...

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  1. #1
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    Stadel21, dein Bildschirm muss wirklich kaputt sein. Oder etwas anderes...


    Zum Thema Bauhof: So etwas haben wir bei uns auch eingerichtet, mittlerweile in Gruppenstärke. Die perfekte Lösung ist das nicht, wenn man die heutigen Hilfsfristen einhalten will, da Bauhöfe in diesen Größen (Gemeinde mit knapp 12.000 Ew.) relativ wenig Werkstattstellen haben und daher die verschiedenen Leute in verschiedenen Kolonnen mit verschiedenen Fahrzeugen, darunter auch langsamere Selbstfahrer, an allen möglichen Punkten der Gemeinde verstreut sind. Als Zweitschlag kann man so ein Konzept fahren, als Erstangriff i.d.R. nicht.
    Eine Wehr ist mir bekannt, da haben die Bauhofmitarbeiter ihre Feuerwehr-PSA stets im Bauhoffahrzeug parat, und im Einsatzfall machen die Sternfahrt zur Einsatzstelle. Quasi ein Rendevouzsystem. Wie sich das bewährt, entzieht sich meiner Kenntnis.

  2. #2
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    Hallo,

    hier wird in Stellenausschreibungen der Satz "Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr ist erwünscht" nicht mehr gebracht, da ein Arbeitsrichter aus der quasi aufgezwungenen "Freiwilligkeit" ableiten könnte, das dann der Dienst in der Feuerwehr Arbeitszeit sei und zu vergüten ist.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    da ein Arbeitsrichter aus der quasi aufgezwungenen "Freiwilligkeit" ableiten könnte, das dann der Dienst in der Feuerwehr Arbeitszeit sei und zu vergüten ist.
    Ist das eine Vermutung der ausschreibenden Stelle oder gibt es da stichfeste Anhaltspunkte? Falls letzteres, bitte nennen (auch per PN).

  4. #4
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    Moin,

    zum Thema Bauhof / Gemeinde- / Stadtwerke.

    Bei uns hat man sich wohl wegen folgender Gründe entschieden so etwas nicht als Einstellungsvoraussetzung mit anzugeben.

    1. Es hat nichts mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun. Evtl. wäre hier der Sachverhalt der Diskreminierung / Benachteiligung gegeben. Es gab hier auch mal n Thema wo´s andersrum lief. Kommandant Ort A wurde nicht im Bauhof Ort B angestellt wegen Interessenkonflikt.

    2. Sollte sich der Bewerber nach kurzer Zeit dazu entschliessen doch keinen Feuerwehrdienst leisten zu wollen wird man höchstwahrscheinlich keinen Richter finden der gegen den Bewerber urteilt -> s. Punkt 1

    Bei uns wird es wie gesagt nicht explizit gefordert.
    Natürlich weis jeder Fwdl dass es in der Regel nicht von Nachteil ist wenn man in seiner Bewerbung für den öffentl. Dienst erwähnt dass man dieses Ehrenamt ausübt.
    Herr Mustermann, 30 Jahre, seit 25 Jahren im Fußballverein, die Hälfte der Woche straff wie ne Strandhaubitze sucht nen ruhigen Job und denkt
    "Feuerwehr! die saufen nur den ganzen Tag, eigentlich GEIL, aber Nachts aufstehen???"
    den wird es nicht Interessieren dass er FwD leisten soll, der fühlt sich eher Benachteiligt wenn Du dies Voraussetzt was meiner Meinung nach Grund zur Klage wäre. Objektiv betrachtet auch richtig.
    So mancher Chef wünscht sich ne Sekretärin mit Dicken Tit*en hat aber nix mit qualifikation und dem Job zu tun.
    Welche er letzendlich einstellt bleibt Ihm selbst überlassen.

    Zum Thema Daseinsberechtigung.
    wir haben eines der am besten ausgebauten Hilfsnetze der Welt.
    Weil etwas klein ist heißt es noch lange nicht das es nicht großes vollbringen kann. Weil etwas seit 10 Jahren nicht mehr gebraucht wurde heißt es nicht dass es nie mehr gebraucht wird. Hilfsfrist hin oder her. Eine Feuerwehr ist immer sinnvoll. Jedes noch so kleine Dre**snest hat mindestens 1 Fußballverein -> einzigster Sinn ist Umsatz bei den Brauereien und "man muss seine alte nicht das ganze Wochenende ertragen".
    Ausnahmen bestätigen die Regel.

    ................ für den ein oder anderen Gedankenansatz fehlt mir grad die Zeit

    Gruß

    etwas auf die Ausdrucksweise achten, oder als Zitat kennzeichnen - Gruß, Mr. Blaulicht, Mod
    Geändert von Mr. Blaulicht (22.06.2009 um 11:12 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    nicht als Einstellungsvoraussetzung...
    Dann schreibt man es halt als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, dann hat man es als Willenserklärung des Arbeitnehmers.

    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Jedes noch so kleine Dre**snest hat mindestens 1 Fußballverein
    Auf den Fussballvergleich hatte ich gewartet.
    Fussballvereine
    • lassen nicht grundsätzlich jeden mitspielen, manche sitzen auf der Bank, anderen wird gleich nach Probetrainings auch ein anderes Hobby nahegelegt, man bläht den Kader nicht künstlich auf.
    • trainieren mind. wöchentlich, i.d.R. noch mehrmals. Wenn mal jemand sagt: "1x im Monat ein paar Bälle treten reicht zum Mitspielen" wird der reichlich wenig Erfolgsaussichten haben.
    • gründen Spielgemeinschaften, wenn man merkt, dass quantitativ und/oder qualitativ das Personal eng wird, oder Geldgeber fehlen.
    • akzeptieren, dass es festgeschriebene Regeln für ihre Freizeitbeschäftigung gibt, die sich hin und wieder auch mal ändern.
    • stimmen dann auch ihr Training auf diese aktuellen Regeln ab.
    • versuchen stets, die modernsten Bälle, Tore und Schuhe/Trikotsätze zu haben.
    • akzeptieren, dass in unterschiedlichen Ligen gespielt wird und richten trotzdem Freundschaftsspiele mit anders klassifizierten aus, bei Turnieren spielt man auch schon mal zusammen.
    • akzeptieren längere Anfahrten zu den Spielorten, wenn man sich davon mehr Erfolg versprechen kann.
    • sind ... Vereine.

    Also ist tatsächlich alles wie bei der Feuerwehr... Oder?

  6. #6
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    ... und wie beim THW, SEG, KATSchutz etc.pp.
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Dann schreibt man es halt als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, dann hat man es als Willenserklärung des Arbeitnehmers.
    Und scheitert damit nach langem Rechtstreit der auch wieder nur Geld kostet vor Gericht wenn es drauf ankommt.
    Einfach im Vorstellungsgespräch nach der Bereitschaft fragen und in die Bewertung mit einfließen lassen. Auch kein Garant aber meiner Meinung nach sinnvoller. Wie gesagt wenn Du daraufhin eine Absage erteilst hat er alles was er für ne Klage braucht. Alles nicht so einfach wenn man es doppelt nimmt (nehmen muss!!!!)


    Also ist tatsächlich alles wie bei der Feuerwehr... Oder?
    Nein, wenn morgen 3 Fußballvereine dicht machen sind höchstens Existenzen der Brauereien bedroht (oder weil die Feuerwehr an Ihrem Standort aus Kostengründen dicht gemacht wird und die Hütte abraucht da die nächste Kostendeckende Wehr zu lange Anfahrtswege hat). Ein Fußballverein hat nichts mit der öffentlichen Sicherheit zu tun. Wenn morgen irgendwo ein Haus brennt und es kommt keiner oder es dauert zu lange wird rumgeheult was da so lange dauert und die Forderung nach mehr Sicherheit laut. Wenn Großer Sach- oder sogar Menschenschaden entsteht wird geprüft wem man dafür ans Bein Pis*en kann und ob das hätte vermieden werden können wenn die Katze ein Gaul wäre und man Bäume hochreiten könnte.
    Wenn man am Sonntag auf den Fußballplatz geht und da steht "Verein aufgelöst" ist die Einzigste Frage "Wo jetzt Bier trinken, was machen und was zum Teufel ist eine Hilfsfrist".
    Und ein Fußballverein spielt auch lieber mit 8 Guten und 3 schlechten auf dem Platz und keinem auf der Bank als mit 10 Guten auf dem Platz und 5 schlechten auf der Bank.
    Leider ist es in unserer Gesellschaft nicht mehr so gut mit der Hilfsbereitschaft und dem Dienst am nächsten vor allem wenn Du nicht wirklich Geld dafür bekommst und teils Miese Arbeitsbedingungen und Zeiten hast.

    In unserem Ort (ca. 8500 Einwohner, ca 55 - 60 e. V., und 47 aktiven lt. Papier) ist es nicht so leicht an Menschen zu kommen die sich für den aktiven Dienst begeistern, nicht zuletzt wegen des Eintrittsalters ab 12, wo die meisten schon in zich anderen Vereinen sind. Prinzipiell pickt sich jeder, vorausgesetzt er kann, die Rosinen aus dem Kuchen. Wenn bei uns von 7-8 Jugendlichen mit 30 Jahren noch 1-2 dabei sind ist das viel.

    Mein Fazit: Eine Feuerwehr ist immer sinnvoll egal wie groß. Prinzipiell kann man doch sagen je weiter weg desto schlechter. Wir unterliegen halt mal dem Faktor Zeit.

    Alle anderen Vereine die der reinen Freizeitgestaltung dienen sind "Nice to have" aber wenn die auf einmal weg sind und der nächste Verein 10, 20 oder 30 Km weit weg ist kommt keiner zu Schaden.

    Außer bei einer sog. "Warmsanierung" wüsste ich nicht dass sich mal jemand gefreut hat dass die Feuerwehr so lange braucht.
    Genausowenig dass mal jemand unter "112" erwähnt hat er bräuchte nen Blasmusikverein um den Baum von der Strasse zu pusten.

    In diesem Sinne

    Greetz
    Geändert von Mr. Blaulicht (22.06.2009 um 20:15 Uhr)

  8. #8
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    Hallo

    hier in einer Nachbargemeinde hat ein eifriger Kommunalpolitiker auch das Thema "Zusammenlegung von FF" auf den Tisch gebracht. Die Verwaltung erhielt hierzu einen Prüfauftrag, Ergebnis:

    In 2 Ortschaften kann die Hilfsfrist nicht eingehalten werden, es müssten also (Pflicht-)Feuerwehren installiert werden.

    In mehreren Orten kann nicht genug Personal zum Einsatz gebracht werden, da nur TSF vorhanden, es müssten also MZF zur Verfügung gestellt werden. Nun haben diese Wehren alle ein MZF, aus eigenen Mitteln (erwirtschaftet durch Dorffeste!!!) beschafft und unterhalten. Die Gemeinde müsste also diesen Feuerwehren die Fahrzeuge abkaufen oder mindestens den Unterhalt übernehmen.

    Und nun, Herr Gemeindevertreter?

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