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Thema: Daseinsberechtigung einer FF...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Bin gespannt auf die Beteiligung, eure Meinungen,
    und ob wir überhaupt mal fachlich darüber diskutieren können, ohne dass jeder, der hier irgendwie auch nur ansatzweise den derzeitigen Status nicht als Gottgegeben und unveränderbar ansieht, gleich als kleinwehrhassender weltfremder Teufel dargestellt wird.
    Letzteres scheint nicht der Fall zu sein.

    Ich habe bislang in keinem Beitrag gefunden, dass jemand die von mir angefangene Aufzählung von Punkten, die man in die Betrachtung einfließen lassen könnte oder sollte, erweitert hat.
    Stattdessen wird sich erstmal über die Wortwahl aufgeregt, und es wird gefragt, wer oder was so etwas bestimmen soll - um dann im gleichen Absatz zu schreiben, dass man genau so eine Hinterfragung der eigenen Wehr von externer Seite schon erlebt hat. Das muss man wohl nicht verstehen, oder?
    Nach dem Vogelstrauß-Prinzip wird von den meisten trotzdem konsequent die derzeitige Lage als ewig Beste und unantastbar dargestellt. Gegen Demographie und staatliche Finanzsituation sind Feuerwehrs anscheinend immun.

    Und natürlich bin ich mal wieder der ultimativ Böse, der grundsätzlich alle kleinen Wehren (was immer das "klein" auch heißen soll) schlecht macht und als Nestbeschmutzer solche absolut "unsinnigen Fragen" stellt. Dass ich die Größe der Wehr, Einsatzzahlen oder Fahrzeugausstattung als Bewertungskriterium im ersten Beitrag selbst schon ausgeschlossen habe, scheint niemanden zu interessieren - würde man das beachten und einfach mal lesen, was da steht, könnte man mich ja nicht mehr als Bösewicht ansehen, nicht wahr?
    Und dass von politischer Seite genau solche Fragen kommen, wurde ja hier dann auch mal geschrieben - trotzdem ist das natürlich alles Schwarzmalerei von mir. Dass die Anfertigung und Fortführung von Brandschutzbedarfsplänen (die absolut nix anderes machen, als Daseinsberechtigungen für Feuerwehren zu prüfen) schon heute in manchen Ländern alltäglich ist, spielt ja auch keine Rolle.

    In meinem Anfangsbeitrag steht nirgendwo die Frage "Ist die Feuerwehr daseinsberechtigt?", da steht "Wann ist eine Feuerwehr daseinsberechtigt?".
    Wenn euch eure Frau (oder Mama?) fragt "Was willst du essen", antwortet ihr dann auch einfach mit "Ja"?

    Mal sehen, was die Zukunft bringt. Es sollen auch schon Vogelsträuße verendet sein, obwohl sie den Kopf im Sand hatten... Aber das wird uns Feuerwehren schon nicht passieren, denn wir sind schließlich unantastbar, unverzichtbar und überhaupt das beste was es gibt.

    Ich entschuldige mich hiermit in aller Form bei allen Feuerwehren und ihren Angehörigen, dass ich die unfassbare Dreistigkeit besaß, diese Diskussion hier einzubringen. Wer in Indien eine Kuh angreift, kann je nach Bundesstaat 6 Monate im Knast landen - ich hoffe, dieses Schicksal wird mich nicht ereilen. Verdient hätte ich es wahrscheinlich.

  2. #2
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    Nochmal,

    eine Feuerwehr ist ab dem Zeitpunkt sinnvoll, wenn die nächstgelegene Wehr nicht innerhalb 10 min am Einsatzort sein kann, wenn diese Wehr sich weiter- und fortbildet, also alle Lehrgänge besucht etc.pp.

    Des Weiteren ist es nun mal Aufgabe der Gemeinde den Brandschutz sicherzustellen. Und wenn die Gemeinde der Meinung ist, dass sie auch in einem kleinen "Kuhdorf" eine Feuerwehr haben muss, dann muss die Gemeinde auch dafür sorge tragen, dass die Feuerwehr mit der dafür vorgesehenen Technik und Ausrüstungen ausgestattet ist. Darunter zählt zum Beispiel auch ein 4m Funkgerät.

    Aber ich versteh halt nicht, warum hier aufwändig hin und her disskutiert wird und sich hier einige Anmaßen irgendeine Feuerwehr überhaupt in Frage zu stellen. Wie schon gesagt, dass liegt in Obhut der Gemeinde und fertig, schließlich muss die es ja bezahlen und es muss in deren Haushalt passen.

    Außerdem gibt es halt den Bedarfsplan, der so weit ich weiss auch schon sehr stark in Auftrag gegeben wird und das schon seit längerem.

    Nochmal zusammen gefaßt, eine Feuerwehr ist sinnvoll oder "DASEINSBERECHTIGT" wenn:

    - die nächst gelegene Wehr nicht innerhalb 10 min vor Ort sein kann, also einfach zu weit weg
    - die betreffende Feuerwehr sich auf dem aktuellen Stand hält, durch Übungen, Leistungsabzeichen oder Lehrgänge

    Natürlich macht es kein Sinn, alle 5 Häuser nen kleines Löschfahrzeug stehen zu haben, aber das wird wohl auch nirgens der Fall sein. Selbst wenn, kann es sch... egal sein, wenn die Gemeinde das so will, dann ist es halt so. Wozu gibt es Ortschaftsräte, Gemeinderäte usw.

    So besser ??
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  3. #3
    draconomicon Gast
    Überhose, dass du im Licht des "Kleinen-Feuerwehr-Hasser´s" bist, dafür bist du ja ein klein wenig selber schuld, wenn man den Fahrzeug-Funk Thread mal so durch liest.

    Kennst weder die Feuerwehr, noch die Gemeinde, noch die Lage, Alarmplan, potenzielle Gefahrenschwerpunkte. Aber denoch, hattest du die Wehr sofort als überflüssig gebrandmarkt.

    Aber egal *gg*

    Wie bereits erwähnt, ist es Aufgabe der Gemeinde den Brandschutz sicherzustellen und zu erhalten und den Brandschutz auf die Ausrüstung zu stellen, die gebraucht wird.

    Auch wenn es sich um ein Dörfchen mit 80 Einwohnern handelt, aber dafür 5 Bauernhöfe und ggf. eine Eisenbahn-Linie durchführt, von Wald umgeben ist, so ist doch dafür eine Feuerwehr vorn nöten, die den Erstangriff einleiten kann, seis Brand eines Landwirtschaftlichen Anwesens, Zugünglück, Hochwasser oder Sturmschäden.

    Dazu ist die Gemeinde auch verpflichten, Ausbildung der Wehrmänner zu ermöglichen, durch nutzen der Löschwassereinrichtungen usw.

    Wenn sich die Feuerwehr, ihren Ausrüstungsbestand gegenüber fit hält, durch Übungen und auch Leistungsabzeichen, eine Einsatzbereitschaft garantieren kann, dann ist diese Wehr auch " Daseins-Berechtigt".

    Anders siehts aus, wenn diese Wehr öfters nach einer Alamierung nicht ausrückt, die Kameraden aus internen Diverenzen weder zu Übungen oder Einsätzen erscheint ( da sollte wieder die Gemeinde, mit Hilfe der Landkreisführungsebene, eingreifen ), dann kann man über eine Auflösung nachdenken... Aber nur:

    - wenn eine andere Wehr dieses Gebiet abdecken kann, z.B.: Erreichbar innerhalb ca. 5 min
    - keine großen Gefahrschwerpunkte im Einsatzgebiet vorhanden sind

    Aber ich denke mal, dass dieser Fall so gut wie gar nicht vorkommt, höchstens dass eine Zusammenlegung stattfindet.

    Mfg

  4. #4
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    Wir hatten mal einen Einsatz im Nachbardorf, Eintreffen knapp innerhalb der Hilfsfrist. Es brannte ein PKW vor einem an ein Mehrfamilienhaus angebauten Carport. Die Ortswehr war mit TSF-W und Besatzung 1:1 vor Ort. Bis zu unserem Eintreffen hatten sie den PKW schon gelöscht, hätten wir erst mit dem Erstangriffen begonnen, hätte es sicher einen grösseren Gebäudeschaden gehabt, da das Feuer auf as Carport und Wohnhaus übergegriffen hätte.

    Somit hat sich Anschaffung und der Unterhalt des TSF-W aus volkswirtschaftlicher Sicht schon gelohnt.
    MfG

    brause

  5. #5
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    Dann halt hier auch nochmal

    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Tach......

    ob nun daseinsberechtigt oder nicht ob klein ob groß (die meisten wissen wohl auf welchen Thread ich noch raus will) gerade egal.

    Normal steht doch die einzelne Wehr am Ende der Nahrungskette.

    Und meinem Wissen nach gibt es doch in jedem Lkr. KBM, KBI, KBR .... bis Hoch ins Regierungspräsidium einen der mit verantwortlich ist für die Feuerwehr.
    Wenn Du nun eine Feuerwehr hast die absolut Bocklos daherkommt oder einen Bürgermeister etc. hast den die Feuerwehr nicht interessiert wäre es doch Aufgabe des ein oder anderen Funktionsträgers und / oder Politikers / Verantwortlichen mal an entsprechender Stelle anzuklopfen und zu sagen
    "Moment mal, ganz so geht es nicht; wir sind, wir machen, und dazu würden wir mindestens benötigen" bzw. "ist dies kein Karnevalsverein der nur machen kann wenn er Bock hat".
    Wenn sich die Leute schon dazu bereit erklären soetwas zu machen sollten sie wenigstens in einem Gewissen Maße sinnvolle Grundausstattung erhalten. Hierzu zählt meiner Meinung nach mindestens ein Funkgerät.
    Wenn das Problem auf Seiten der Feuerwehr liegt sollte man versuchen herauszufinden warum das so ist und nach einer Lösung suchen.

    In Greifswald hat kürzlich eine komplette FFW ihren Dienst quittiert weil sie sich nicht mehr in der Lage sah Ihren Dienst vernünftig auszuüben aufgrund von Fehlenden Mitteln etc. Gab ne große Welle in der Presse. Schliesslich hat man sich geeinigt und die Kameraden nahmen Ihren Dienst wieder wahr.

    Andererseits ist mir zu Ohren gekommen wie weiter oben erwähnt dass es (Ortsteil-)Wehren geben soll die sich angeblich seit Jahren gegen FME, Funk und Sirenensteuerempfänger sowie ein TSF-W als Ersatz gegen den TSA wehren. Ist mir wie gesagt erzählt worden hab diese Information also nicht aus 1. Hand. Sollte dies allerdings richtig sein hat meiner Meinung nach irgendjemand es verpennt dem Verantwortlichen die Rechte- und Plichten der Feuerwehr von denen er mit Sicherheit schon mal gehört hat ins Gedächtnis zu rufen und Ihm Notfalls mal mit Anlauf in den A**** zu treten. Sowas kann auch nicht sein.

    Mein Vorschlag:
    Macht euch schlau über bestehende Gesetze. Erstellt falls nicht Gesetzlich geregelt oder zusätzlich eine Liste warum die Anschaffung sinnvoll und wichtig ist und geht die Befehlskette nach oben und seht zu dass Ihr ein anständiges BOS Gerät bekommt.

    Bitte gewisse Kollisionen mit "Daseinsberechtigungsthema" zu entschuldigen.

    Gruß

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