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Thema: Zusammenarbeit an der Einsatzstelle mit Presse :(

  1. #1
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    Zusammenarbeit an der Einsatzstelle mit Presse :(

    Tach !!!

    Gerade drauf gestoßen:

    http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html


    Kein Beispiel für gute Zusammenarbeit an der Einsatzstelle mit der Presse :(



    Gruß
    Bastel

  2. #2
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  3. #3
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    Ich finde die Reaktion des Polizisten korrekt, dem Kameramann einen Platzverweis zu erteilen, Sensationsjournalismus hat nix mehr mit Pressefreiheit zu tun.

    Allerdings hätte man die Situation etwas friedlicher klären können.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Florian Düren Beitrag anzeigen
    Das ganze ist auf www.wieboldtv.de zu finden :)
    Natürlich ;)
    Und wie immer sind seine Schlussfolgerungen/Kommentare sowie die seiner Anhänger lustig (lustig steht da, weil eine andere Wortwahl wahrscheinlich zur Zensur führen würde).

    Irgendwann wird dieser Mann die Welt retten!

  5. #5
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    Hallo fwmorpheus!

    Zitat Zitat von fwmorpheus Beitrag anzeigen
    Ich finde die Reaktion des Polizisten korrekt, dem Kameramann einen Platzverweis zu erteilen
    Da ich selber auch als Pressesprecher tätig bin und viel mit den Medienvertreter Kontakt habe, muss ich dir leider widersprechen. Das ist nicht Aufgabe der Polizei hierfür Platzverweise auszusprechen. Das darf er schlicht weg nicht. Es geht um die Pressefreiheit und die ist SEHR hoch angesiedelt. Da sollte man sich nicht täuschen lassen. Einmal die Pressefreiheit zur falschen Zeit eingeschränkt und schon kann es eine Anzeige geben. In der Regel ist es aber immer noch so "wie man in den Walt hineinruft, so schallt es hinaus". Der Kameramann hätte die Szene so gedreht, dass man den Patienten nicht sieht/erkennen kann. Ganz einfach, weil so etwas im TV nicht gesendet werden darf. Also warum etwas drehen, was nicht gesendet werden darf/wird?! Und gegen Filmmaterial von Einsatzmaßnahmen ist nichts einzuwenden.

    Die einzigen Ausnahmen in der ein Platzverweis ausgesprochen werden darf (sollte die Ausnahme sein) sind:
    - Behinderung der Einsatzkräfte
    - Gefährdung des Medienvertreters am Einsatzort

    Beides lag im genannten Beispiel oben nicht vor. Also war der Medienvertreter durchaus im Recht!!!
    Geändert von Mr. Blaulicht (21.06.2009 um 12:53 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Hmmm, ich hab bei dem Bericht Bauchweh.

    Was mir fehlt ist eine Stellungnahme der Polizei, denn vielleicht kennen sich die Polizei und der Kameramann schon etwas "besser" und das war nicht die erste Aktion in diesem Rahmen.
    Denn der Kameramann provoziert die Lage. Wenn das Material von dort wo er steht so unspektakulär ist, würde ich mich trollen, denn das tolle Material darf ich eh nicht senden. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Die einzigen Ausnahmen in der ein Platzverweis ausgesprochen werden darf (sollte die Ausnahme sein) sind:
    - Behinderung der Einsatzkräfte
    - Gefährdung des Medienvertreters am Einsatzort

    Beides lag im genannten Beispiel oben nicht vor.
    Naja, das letztere eigentlich schon, zumindest später ;-)

    Wo man diesen Punkt jedoch häufiger wahrnimmt, sind Hubschraubereinsätze, wo Landung/Start von manchen Medienverdrehern aus ungesund nahen Standpunkten heraus festgehalten werden. Da habe ich schon häufer die Bitte mitbekommen, derjenige solle etwas mehr Abstand halten, zur eigenen Sicherheit. Von einer solchen Bitte/Aufforderung zu einem Platzverweis, der auch deutlich als solcher geäußert wird, ist natürlich noch ein bisschen Spielraum.

    Ich glaube im vorliegenden Fall nicht, dass die Reaktion des Polizisten nur aus diesem einen Einsatzgeschehen heraus stammt. Da wird vorher schon ein Sch***verhältnis geherrscht haben, egal ob zwischen Organisation und Medien allgemein oder persönlich zwischen den beiden Hauptdarstellern. Das ist nun übergekocht (und sarkastisch: der Medienvertreter wird jetzt einiges mehr verdient haben, als mit dem bloßen Filmmaterial einer Person die baden gegangen ist).

  8. #8
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    Moin,

    im Feuerwehr-Forum läuft die Diskussion schon ein paar Tage länger (s. http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=564476).

    Über Wiebold-TV kann man streiten, aber der Polizist hat sich IMO zu weit aus dem Fenster gelehnt. Seine Dienststelle ermittelt disziplinarisch. Mal abwarten, ob da etwas Konkretes herauskommt.
    MkG
    Rundhauber

  9. #9
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    Hallo,
    m.M.
    nach wurde der PV auffgefordert das Filmen einzustellen.
    Warum ist er dieser aufforderung nicht nachgekommen.
    Wenn es nur unspektuläre Bilder gewesen wäre.
    Wieso werden Diskusionen am Einsatzort, mit Einsatzkräften, geführt?
    Wieso werden Rechte der PF vorgeschoben, um Anweisungen zu umgehen?
    Entweder, WIR Arbeiten zusammen oder ich muß es sein lassen, aber am EO zudiskutieren ist...............ähh arm, oder? ;-)
    Elegant wäre es gewesen, wenn der Vertreter des Rechts, sein Bildrechte sowie die Rechte "aller" Einsatzkräfte, zwecks veröffentlichung, eingeschränkt hätte.
    Somit hätte der PV jeden persönlich, Fragen / und schriftlich bestätigen lassen, das er die Bilder veröffentlichen darf.
    Denn kein TV-Anstalt würde Bilder nehmen, wo alle Personen unkenntlich gemacht wurden.
    Grüß,
    J.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Warum ist er dieser aufforderung nicht nachgekommen.
    Wenn es nur unspektuläre Bilder gewesen wäre.
    Wieso werden Diskusionen am Einsatzort, mit Einsatzkräften, geführt?
    Wieso werden Rechte der PF vorgeschoben, um Anweisungen zu umgehen?
    Entweder, WIR Arbeiten zusammen oder ich muß es sein lassen, aber am EO zudiskutieren ist...............ähh arm, oder? ;-)
    Elegant wäre es gewesen, wenn der Vertreter des Rechts, sein Bildrechte sowie die Rechte "aller" Einsatzkräfte, zwecks veröffentlichung, eingeschränkt hätte.
    Somit hätte der PV jeden persönlich, Fragen / und schriftlich bestätigen lassen, das er die Bilder veröffentlichen darf.
    Denn kein TV-Anstalt würde Bilder nehmen, wo alle Personen unkenntlich gemacht wurden.
    Ob es wirklich elegant ist, von der einen Seite zu erwarten, auf die komplette Rechtslage zu pfeifen?
    Feuerwehr und Rechtskenntnis ist immer so eine Geschichte, und wenn es dann in Richtung solcher weiter entfernten Rechtsgebiete wie Pressefreiheit, Recht am eigenen Bild usw., dürfte die Rechtskenntnis des handelsüblichen Brandschützers gegen Null tendieren. Als ich den Presse- und ÖA-Lehrgang gemacht habe, der in RLP immerhin genauso viele Stunden dauert wie z.B. ein AGT-Lehrgang, hatte ich davon noch so ziemlich gar keine Ahnung, wer wann was darf oder nicht. Nach dem Lehrgang - hab ich diese Ahnung ehrlich gesagt noch immer nicht wirklich sicher. Aber eins ist sicher: Pressefreiheit ist im Grundgesetz geregelt. Da kann der Feuerwehrmensch machen, was er will - die Medien haben Rechte - und das ist auch gut so.
    Wie/ob man das handhabt, unter Berücksichtigung der ganzen anderen Baustellen (z.B.: Menschenwürde des Patienten steht auch im Grundgesetz), klärt man mit den üblicherweise vor Ort vertretenen Pressevertretern nicht an Einsatzstellen, sondern spricht einfach mal bei einem Tässchen Kaffee zwanglos miteinander, so dass man Standpunkte vergleicht und kennt. Die wenigen Ausnahmefälle, wo dann fremde Medienmitarbeiter an Einsatzorten erscheinen, muss man dann eben ein wenig aus dem Bauch heraus handhaben.

  11. #11
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    Hallo,

    als Vorbemerkung: Ich habe ausschließlich das bei SpOn zu findende und hier zu Beginn des Threads verlinkte Video gesehen.

    Daraus schließe ich, dass gegen den Beamten (gegen die ich grundsätzlich überhaupt nichts habe) absolut zu recht straf- und disziplinarrechtlich ermittelt wird.

    Salopp formuliert, war ich erstens entsetzt und darf sich auch ein Polizist nicht auf das (hier gebrochene) Eis des "weil ich das sage" oder "weil ich das möchte" einlassen. Entweder, er hat eine Handhabe - oder er hat sie nicht. Eine freundliche Bitte, den Dreh zu unterbrechen ist OK, eine kurze Erklärung, dass die Persönlichkeitsrechte des Verunfallten zu schützen sind und man alternativ die anwesenden Kräfte der DLRG mit einer Decke als Sichtschutz einsetzen wird, ebenfalls. Das hätte der Kameramann vielleicht sogar begriffen und mitgemacht. Wäre ich an seiner Stelle gewesen, hätte ich auch gefragt, warum ich zu filmen aufhören soll und auf die (sorry: dumme) Antwort hin nicht reagiert.

    Die Aggressivität des Beamten lässt für mich letztlich nur einen einzigen Schluss zu: Dieser Mann ist im Streifendienst nicht mehr einsetzbar (und das meine ich so; ich halte Personen, die bei einem Gegenüber wie dem Kameramann derart ausrasten, für absolut unfähig, mit einer Dienstwaffe herumzulaufen!). Dass sein Kollege nicht eingegriffen hat, ist Besorgnis erregend und schafft ein Klima der Angst gegenüber der Polizei bei jedem, der den Film gesehen hat. Das ist sehr sehr ungut, denn diese Entwicklung (einschließlich der Gewaltausbrüche gegen Polizeibeamte) schreitet stetig voran und führt zu einem Vertrauensverlust massiven und nachhaltigen Ausmaßes. An diesem arbeiten ja auch einige Politiker seit langem.

    Ich habe nichts gegen einen Menschen, der einfach mal die Schnauze voll hat und pampig wird; in Polizei-Uniform auszuflippen und zu glauben, man wäre "der liebe Gott", muss aber einfach Folgen haben, und zwar konsequente (und dabei habe ich zu dem ebenfalls überaus unangemessenen Verständnis der Pressefreiheit noch gar nichts geschrieben).

    Viele Grüße
    Martin
    Geändert von mdi (22.06.2009 um 01:12 Uhr)

  12. #12
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    Na, der Kameramann hat aber auch nicht alle Latten am Zaun.
    Und primär muss man einfach dem Polizisten zustimmen, dass er es sich verbittet, Aufnahmen zu machen, wie der Verunfallte in den RTW gebracht wird.

    Die ganze Situation hat sich durch das Aufeinandertreffen der beiden Sturköpfe einach tierisch hochgeschaukelt.

    Aber letztendlich kann man Sensationsjournalismus nicht mit Begriffen wie Pressefreiheit begründen, wenn die Würde einzelner (in dem Falle der Verunfallten) derert mit Füßen getreten werden soll (und der Kameramann sie in einer recht hilflosen Lage - auf der Trage liegend filmen will und diese Bilder der Öffentlichkeit zugänglich machen will...)

    Auch Unfallopfer haben Rechte und eine Würde, die es zu schützen gilt!

  13. #13
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    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    man alternativ die anwesenden Kräfte der DLRG mit einer Decke als Sichtschutz einsetzen wird,
    Sag das aber nicht so, das kann dir jeder halbwegs intelligente Pressevertreter wiederum als Zensur deuten. Decke als Sichtschutz vor Gaffern ist ok, aber Decke als Medienschutz geht nicht (die BF Hamburg hatte da imho mal ein entsprechendes Verfahren mit der B***).
    Ausnahmen wären für mich:
    - Patient ist ansprechbar und äußert selbst diesen Wunsch (dann bräuchte ich mich bei einer evtl. Rechtfertigung nicht auf mutmaßliche Wünsche berufen, sondern hab ne klare Aussage vor Zeugen)
    - Notarzt erbittet Deckenwand um den Patienten, um ihn vor Wind und damit evtl. Auskühlung oder Staub zu schützen. Dann kann ich mich nicht nur auf das rechtlich brisante "Grundrecht vs. Grundrecht" berufen, sondern mache quasi eine medizinische Notwendigkeit draus. Nebeneffekt: Ich bin tlw. den schwarzen Peter los.

    Mit der letzten Ausnahme kann man natürlich in Absprache mit dem Notarzt (man kennt ja seine Medizinmänner im primären Ausrückebereich, das kann man vorher abstimmen) auch ein bisschen "klüngeln".


    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    Ich habe nichts gegen einen Menschen, der einfach mal die Schnauze voll hat und pampig wird; in Polizei-Uniform auszuflippen und zu glauben, man wäre "der liebe Gott", muss aber einfach Folgen haben, und zwar konsequente (und dabei habe ich zu dem ebenfalls überaus unangemessenen Verständnis der Pressefreiheit noch gar nichts geschrieben).
    Ohne die Frage jetzt explizit an dich zu richten: Würde es für jemanden einen Unterschied machen, wenn hier nicht ein Polizist beteiligt wäre, sondern ein Feuerwehrangehöriger (FF)?

  14. #14
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    Meine persönliche Meinung:
    Pressefreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Da kann auch ein 4-Sternepolizeibeamter nichts dran drehen.
    Der Kameramann stand weit genug entfernt, so dass er die Einsatzkräfte in keiner Weise behindert hätte und auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann ich hier nicht erkennen da die betroffene Person nicht zu erkennen und zu identifizieren ist.
    Ein Platzverweis wurde durch den eingreifenden Beamten der Polizei wurde nach meiner bescheidenen Meinung nicht ausgesprochen.
    Die erste (dokumentierte) Aggression ging von dem Kollegen in grün aus.
    Eine gewisse Freude seitens des Medienvertreters kann ich in soweit nachvollziehen, als das der "Aussetzer" des Beamten das Videomaterial im Wert hat sehr steigen lassen. Daher evtl. auch das nicht deeskalierend wirkende Verhalten des Kameramannes.
    Wie dem auch sei. Es muss hier eine dienst- wie auch strafrechtliche Überprüfung stattfinden.

    Über Wiebold TV kann ich aus persönlicher Erfahrung nicht berichten, da er oder seine Mitarbeiter nicht bei Einsätzen waren, bei denen ich dabei war.
    Wir haben hier dann eher mit Nord West Media zu tun, die sich meiner Meinung nach bisher immer sehr ordentlich und diszipliniert an den Einsatzstellen verhalten haben.
    Nach einem schweren Unfall wollten die Mitarbeiter des o.g. Unternehmens die Ersthelfer befragen. Auf die dringende Bitte des Einsatzleiters Feuerwehr wurden die Befragungen mit Rücksicht auf den psychischen Zustand der Ersthelfer sofort und ohne Murren abgebrochen.
    Auch standen sie uns in keinem Moment im Weg und haben erst nach Befreiung der Opfer und die Verbringung derer in RTW/RTH und Leichenwagen Nahaufnahmen vom verunfallten PKW gemacht.


    So long!

    Schubsi

    ***
    Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.

  15. #15
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    Hallo,
    meine Erfahrung mit PV ist eigentlich sehr positiv.
    Somit kann ich mich auch nicht in die Situation von den beiden Hitzköpfen einlinken.
    Wo wir aber gegen Vorgehen, sind die lieben Leute, die mit Handycam's über die Köpfe aller, ein paar Bilder machen. Die, lassen sich auch von einer Decke nicht abhalten ;-(
    Jeder PV sollte wissen wie weit er gehen kann und nicht an der ES mit ESKräfte diskutieren.
    Denn wer seinen Job ausübt sollte die Rechten und PFLICHTEN kennen und nicht mit jemanden Diskutieren dem gerade nicht die netten Wort einfallen.
    Denn wer Grundgesetzte zitiert sollte auch ein soziales Verhalten an den Tag legen. Denn nur mit ein gegenseitiges Rücksichtsnahme kann JEDER seinen Job, zualler zufriedenheit, ausüben.
    Grüße J.

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