Das ganze ist auf www.wieboldtv.de zu finden :)
Das ganze ist auf www.wieboldtv.de zu finden :)
Ich finde die Reaktion des Polizisten korrekt, dem Kameramann einen Platzverweis zu erteilen, Sensationsjournalismus hat nix mehr mit Pressefreiheit zu tun.
Allerdings hätte man die Situation etwas friedlicher klären können.
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
Hallo fwmorpheus!
Da ich selber auch als Pressesprecher tätig bin und viel mit den Medienvertreter Kontakt habe, muss ich dir leider widersprechen. Das ist nicht Aufgabe der Polizei hierfür Platzverweise auszusprechen. Das darf er schlicht weg nicht. Es geht um die Pressefreiheit und die ist SEHR hoch angesiedelt. Da sollte man sich nicht täuschen lassen. Einmal die Pressefreiheit zur falschen Zeit eingeschränkt und schon kann es eine Anzeige geben. In der Regel ist es aber immer noch so "wie man in den Walt hineinruft, so schallt es hinaus". Der Kameramann hätte die Szene so gedreht, dass man den Patienten nicht sieht/erkennen kann. Ganz einfach, weil so etwas im TV nicht gesendet werden darf. Also warum etwas drehen, was nicht gesendet werden darf/wird?! Und gegen Filmmaterial von Einsatzmaßnahmen ist nichts einzuwenden.
Die einzigen Ausnahmen in der ein Platzverweis ausgesprochen werden darf (sollte die Ausnahme sein) sind:
- Behinderung der Einsatzkräfte
- Gefährdung des Medienvertreters am Einsatzort
Beides lag im genannten Beispiel oben nicht vor. Also war der Medienvertreter durchaus im Recht!!!
Geändert von Mr. Blaulicht (21.06.2009 um 12:53 Uhr)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hmmm, ich hab bei dem Bericht Bauchweh.
Was mir fehlt ist eine Stellungnahme der Polizei, denn vielleicht kennen sich die Polizei und der Kameramann schon etwas "besser" und das war nicht die erste Aktion in diesem Rahmen.
Denn der Kameramann provoziert die Lage. Wenn das Material von dort wo er steht so unspektakulär ist, würde ich mich trollen, denn das tolle Material darf ich eh nicht senden. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Naja, das letztere eigentlich schon, zumindest später ;-)
Wo man diesen Punkt jedoch häufiger wahrnimmt, sind Hubschraubereinsätze, wo Landung/Start von manchen Medienverdrehern aus ungesund nahen Standpunkten heraus festgehalten werden. Da habe ich schon häufer die Bitte mitbekommen, derjenige solle etwas mehr Abstand halten, zur eigenen Sicherheit. Von einer solchen Bitte/Aufforderung zu einem Platzverweis, der auch deutlich als solcher geäußert wird, ist natürlich noch ein bisschen Spielraum.
Ich glaube im vorliegenden Fall nicht, dass die Reaktion des Polizisten nur aus diesem einen Einsatzgeschehen heraus stammt. Da wird vorher schon ein Sch***verhältnis geherrscht haben, egal ob zwischen Organisation und Medien allgemein oder persönlich zwischen den beiden Hauptdarstellern. Das ist nun übergekocht (und sarkastisch: der Medienvertreter wird jetzt einiges mehr verdient haben, als mit dem bloßen Filmmaterial einer Person die baden gegangen ist).
Moin,
im Feuerwehr-Forum läuft die Diskussion schon ein paar Tage länger (s. http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=564476).
Über Wiebold-TV kann man streiten, aber der Polizist hat sich IMO zu weit aus dem Fenster gelehnt. Seine Dienststelle ermittelt disziplinarisch. Mal abwarten, ob da etwas Konkretes herauskommt.
MkG
Rundhauber
Hallo,
m.M.
nach wurde der PV auffgefordert das Filmen einzustellen.
Warum ist er dieser aufforderung nicht nachgekommen.
Wenn es nur unspektuläre Bilder gewesen wäre.
Wieso werden Diskusionen am Einsatzort, mit Einsatzkräften, geführt?
Wieso werden Rechte der PF vorgeschoben, um Anweisungen zu umgehen?
Entweder, WIR Arbeiten zusammen oder ich muß es sein lassen, aber am EO zudiskutieren ist...............ähh arm, oder? ;-)
Elegant wäre es gewesen, wenn der Vertreter des Rechts, sein Bildrechte sowie die Rechte "aller" Einsatzkräfte, zwecks veröffentlichung, eingeschränkt hätte.
Somit hätte der PV jeden persönlich, Fragen / und schriftlich bestätigen lassen, das er die Bilder veröffentlichen darf.
Denn kein TV-Anstalt würde Bilder nehmen, wo alle Personen unkenntlich gemacht wurden.
Grüß,
J.
Ob es wirklich elegant ist, von der einen Seite zu erwarten, auf die komplette Rechtslage zu pfeifen?
Feuerwehr und Rechtskenntnis ist immer so eine Geschichte, und wenn es dann in Richtung solcher weiter entfernten Rechtsgebiete wie Pressefreiheit, Recht am eigenen Bild usw., dürfte die Rechtskenntnis des handelsüblichen Brandschützers gegen Null tendieren. Als ich den Presse- und ÖA-Lehrgang gemacht habe, der in RLP immerhin genauso viele Stunden dauert wie z.B. ein AGT-Lehrgang, hatte ich davon noch so ziemlich gar keine Ahnung, wer wann was darf oder nicht. Nach dem Lehrgang - hab ich diese Ahnung ehrlich gesagt noch immer nicht wirklich sicher. Aber eins ist sicher: Pressefreiheit ist im Grundgesetz geregelt. Da kann der Feuerwehrmensch machen, was er will - die Medien haben Rechte - und das ist auch gut so.
Wie/ob man das handhabt, unter Berücksichtigung der ganzen anderen Baustellen (z.B.: Menschenwürde des Patienten steht auch im Grundgesetz), klärt man mit den üblicherweise vor Ort vertretenen Pressevertretern nicht an Einsatzstellen, sondern spricht einfach mal bei einem Tässchen Kaffee zwanglos miteinander, so dass man Standpunkte vergleicht und kennt. Die wenigen Ausnahmefälle, wo dann fremde Medienmitarbeiter an Einsatzorten erscheinen, muss man dann eben ein wenig aus dem Bauch heraus handhaben.
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