Meine persönliche Meinung:
Pressefreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Da kann auch ein 4-Sternepolizeibeamter nichts dran drehen.
Der Kameramann stand weit genug entfernt, so dass er die Einsatzkräfte in keiner Weise behindert hätte und auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann ich hier nicht erkennen da die betroffene Person nicht zu erkennen und zu identifizieren ist.
Ein Platzverweis wurde durch den eingreifenden Beamten der Polizei wurde nach meiner bescheidenen Meinung nicht ausgesprochen.
Die erste (dokumentierte) Aggression ging von dem Kollegen in grün aus.
Eine gewisse Freude seitens des Medienvertreters kann ich in soweit nachvollziehen, als das der "Aussetzer" des Beamten das Videomaterial im Wert hat sehr steigen lassen. Daher evtl. auch das nicht deeskalierend wirkende Verhalten des Kameramannes.
Wie dem auch sei. Es muss hier eine dienst- wie auch strafrechtliche Überprüfung stattfinden.
Über Wiebold TV kann ich aus persönlicher Erfahrung nicht berichten, da er oder seine Mitarbeiter nicht bei Einsätzen waren, bei denen ich dabei war.
Wir haben hier dann eher mit Nord West Media zu tun, die sich meiner Meinung nach bisher immer sehr ordentlich und diszipliniert an den Einsatzstellen verhalten haben.
Nach einem schweren Unfall wollten die Mitarbeiter des o.g. Unternehmens die Ersthelfer befragen. Auf die dringende Bitte des Einsatzleiters Feuerwehr wurden die Befragungen mit Rücksicht auf den psychischen Zustand der Ersthelfer sofort und ohne Murren abgebrochen.
Auch standen sie uns in keinem Moment im Weg und haben erst nach Befreiung der Opfer und die Verbringung derer in RTW/RTH und Leichenwagen Nahaufnahmen vom verunfallten PKW gemacht.
So long!
Schubsi
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