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Thema: Zusammenarbeit an der Einsatzstelle mit Presse :(

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  1. #1
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    Hallo,

    als Vorbemerkung: Ich habe ausschließlich das bei SpOn zu findende und hier zu Beginn des Threads verlinkte Video gesehen.

    Daraus schließe ich, dass gegen den Beamten (gegen die ich grundsätzlich überhaupt nichts habe) absolut zu recht straf- und disziplinarrechtlich ermittelt wird.

    Salopp formuliert, war ich erstens entsetzt und darf sich auch ein Polizist nicht auf das (hier gebrochene) Eis des "weil ich das sage" oder "weil ich das möchte" einlassen. Entweder, er hat eine Handhabe - oder er hat sie nicht. Eine freundliche Bitte, den Dreh zu unterbrechen ist OK, eine kurze Erklärung, dass die Persönlichkeitsrechte des Verunfallten zu schützen sind und man alternativ die anwesenden Kräfte der DLRG mit einer Decke als Sichtschutz einsetzen wird, ebenfalls. Das hätte der Kameramann vielleicht sogar begriffen und mitgemacht. Wäre ich an seiner Stelle gewesen, hätte ich auch gefragt, warum ich zu filmen aufhören soll und auf die (sorry: dumme) Antwort hin nicht reagiert.

    Die Aggressivität des Beamten lässt für mich letztlich nur einen einzigen Schluss zu: Dieser Mann ist im Streifendienst nicht mehr einsetzbar (und das meine ich so; ich halte Personen, die bei einem Gegenüber wie dem Kameramann derart ausrasten, für absolut unfähig, mit einer Dienstwaffe herumzulaufen!). Dass sein Kollege nicht eingegriffen hat, ist Besorgnis erregend und schafft ein Klima der Angst gegenüber der Polizei bei jedem, der den Film gesehen hat. Das ist sehr sehr ungut, denn diese Entwicklung (einschließlich der Gewaltausbrüche gegen Polizeibeamte) schreitet stetig voran und führt zu einem Vertrauensverlust massiven und nachhaltigen Ausmaßes. An diesem arbeiten ja auch einige Politiker seit langem.

    Ich habe nichts gegen einen Menschen, der einfach mal die Schnauze voll hat und pampig wird; in Polizei-Uniform auszuflippen und zu glauben, man wäre "der liebe Gott", muss aber einfach Folgen haben, und zwar konsequente (und dabei habe ich zu dem ebenfalls überaus unangemessenen Verständnis der Pressefreiheit noch gar nichts geschrieben).

    Viele Grüße
    Martin
    Geändert von mdi (22.06.2009 um 01:12 Uhr)

  2. #2
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    Na, der Kameramann hat aber auch nicht alle Latten am Zaun.
    Und primär muss man einfach dem Polizisten zustimmen, dass er es sich verbittet, Aufnahmen zu machen, wie der Verunfallte in den RTW gebracht wird.

    Die ganze Situation hat sich durch das Aufeinandertreffen der beiden Sturköpfe einach tierisch hochgeschaukelt.

    Aber letztendlich kann man Sensationsjournalismus nicht mit Begriffen wie Pressefreiheit begründen, wenn die Würde einzelner (in dem Falle der Verunfallten) derert mit Füßen getreten werden soll (und der Kameramann sie in einer recht hilflosen Lage - auf der Trage liegend filmen will und diese Bilder der Öffentlichkeit zugänglich machen will...)

    Auch Unfallopfer haben Rechte und eine Würde, die es zu schützen gilt!

  3. #3
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    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    man alternativ die anwesenden Kräfte der DLRG mit einer Decke als Sichtschutz einsetzen wird,
    Sag das aber nicht so, das kann dir jeder halbwegs intelligente Pressevertreter wiederum als Zensur deuten. Decke als Sichtschutz vor Gaffern ist ok, aber Decke als Medienschutz geht nicht (die BF Hamburg hatte da imho mal ein entsprechendes Verfahren mit der B***).
    Ausnahmen wären für mich:
    - Patient ist ansprechbar und äußert selbst diesen Wunsch (dann bräuchte ich mich bei einer evtl. Rechtfertigung nicht auf mutmaßliche Wünsche berufen, sondern hab ne klare Aussage vor Zeugen)
    - Notarzt erbittet Deckenwand um den Patienten, um ihn vor Wind und damit evtl. Auskühlung oder Staub zu schützen. Dann kann ich mich nicht nur auf das rechtlich brisante "Grundrecht vs. Grundrecht" berufen, sondern mache quasi eine medizinische Notwendigkeit draus. Nebeneffekt: Ich bin tlw. den schwarzen Peter los.

    Mit der letzten Ausnahme kann man natürlich in Absprache mit dem Notarzt (man kennt ja seine Medizinmänner im primären Ausrückebereich, das kann man vorher abstimmen) auch ein bisschen "klüngeln".


    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    Ich habe nichts gegen einen Menschen, der einfach mal die Schnauze voll hat und pampig wird; in Polizei-Uniform auszuflippen und zu glauben, man wäre "der liebe Gott", muss aber einfach Folgen haben, und zwar konsequente (und dabei habe ich zu dem ebenfalls überaus unangemessenen Verständnis der Pressefreiheit noch gar nichts geschrieben).
    Ohne die Frage jetzt explizit an dich zu richten: Würde es für jemanden einen Unterschied machen, wenn hier nicht ein Polizist beteiligt wäre, sondern ein Feuerwehrangehöriger (FF)?

  4. #4
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    Meine persönliche Meinung:
    Pressefreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Da kann auch ein 4-Sternepolizeibeamter nichts dran drehen.
    Der Kameramann stand weit genug entfernt, so dass er die Einsatzkräfte in keiner Weise behindert hätte und auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann ich hier nicht erkennen da die betroffene Person nicht zu erkennen und zu identifizieren ist.
    Ein Platzverweis wurde durch den eingreifenden Beamten der Polizei wurde nach meiner bescheidenen Meinung nicht ausgesprochen.
    Die erste (dokumentierte) Aggression ging von dem Kollegen in grün aus.
    Eine gewisse Freude seitens des Medienvertreters kann ich in soweit nachvollziehen, als das der "Aussetzer" des Beamten das Videomaterial im Wert hat sehr steigen lassen. Daher evtl. auch das nicht deeskalierend wirkende Verhalten des Kameramannes.
    Wie dem auch sei. Es muss hier eine dienst- wie auch strafrechtliche Überprüfung stattfinden.

    Über Wiebold TV kann ich aus persönlicher Erfahrung nicht berichten, da er oder seine Mitarbeiter nicht bei Einsätzen waren, bei denen ich dabei war.
    Wir haben hier dann eher mit Nord West Media zu tun, die sich meiner Meinung nach bisher immer sehr ordentlich und diszipliniert an den Einsatzstellen verhalten haben.
    Nach einem schweren Unfall wollten die Mitarbeiter des o.g. Unternehmens die Ersthelfer befragen. Auf die dringende Bitte des Einsatzleiters Feuerwehr wurden die Befragungen mit Rücksicht auf den psychischen Zustand der Ersthelfer sofort und ohne Murren abgebrochen.
    Auch standen sie uns in keinem Moment im Weg und haben erst nach Befreiung der Opfer und die Verbringung derer in RTW/RTH und Leichenwagen Nahaufnahmen vom verunfallten PKW gemacht.


    So long!

    Schubsi

    ***
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  5. #5
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    Hallo,
    meine Erfahrung mit PV ist eigentlich sehr positiv.
    Somit kann ich mich auch nicht in die Situation von den beiden Hitzköpfen einlinken.
    Wo wir aber gegen Vorgehen, sind die lieben Leute, die mit Handycam's über die Köpfe aller, ein paar Bilder machen. Die, lassen sich auch von einer Decke nicht abhalten ;-(
    Jeder PV sollte wissen wie weit er gehen kann und nicht an der ES mit ESKräfte diskutieren.
    Denn wer seinen Job ausübt sollte die Rechten und PFLICHTEN kennen und nicht mit jemanden Diskutieren dem gerade nicht die netten Wort einfallen.
    Denn wer Grundgesetzte zitiert sollte auch ein soziales Verhalten an den Tag legen. Denn nur mit ein gegenseitiges Rücksichtsnahme kann JEDER seinen Job, zualler zufriedenheit, ausüben.
    Grüße J.

  6. #6
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    ...solange wir die Gründe des Polizisten nicht kennen, sollten wir nichts mutmaßen.
    Signatur? Abgeschaltet.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Schubsi Beitrag anzeigen
    Meine persönliche Meinung:
    Pressefreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Da kann auch ein 4-Sternepolizeibeamter nichts dran drehen.
    Der Kameramann stand weit genug entfernt, so dass er die Einsatzkräfte in keiner Weise behindert hätte und auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann ich hier nicht erkennen da die betroffene Person nicht zu erkennen und zu identifizieren ist.
    Wenn jemand den Beitrag gesehen hätte, der die Person kennt, hätte der jenige wahrscheinlich die Person erkannt.
    Wenn DU oder eine Dir nahestehende Person besoffen aus dem Weiher gezogen wirst, willst Du auch nicht dabei gefilmt werden....

    Gut - in Artikel 5 des Grundgesetzes steht zwar:
    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Aber in Artikel 1 steht auch:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Und daher hat ein Kameramann keine Personen in hilflosen Situationen ohne deren Einverständliss zu filmen - schon gar nicht, wenn es sich um eine derartige Art von Boulevardjournalismus handelt, in denen nur noch das menschliche Leid die Einschaltquoten und das Geld bestimmen.
    Stell Dir einfach vor, es wäre Deine Mutter, die da gefilmt wird, wie sie in den RTW gebracht wird - fändest Du das immer noch gut - wenn Herr Wiebold (und andere) damit ihr Geld verdienen würden?????? Und derartige Aufnahmen haben auch nichts mit Pressefreiheit zu tun. Ein Kameramann, der sich auf die Pressefreiheit beruft, sollte ebenfalls abwägen, ob seine Aufnahmen nicht die Würde anderer Menschen verletzen würden. Und das hat der besagte Kameramann (Zitat: "Das will ich ja gerade haben") - nicht bedacht.

  8. #8
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    Hallo,

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ohne die Frage jetzt explizit an dich zu richten: Würde es für jemanden einen Unterschied machen, wenn hier nicht ein Polizist beteiligt wäre, sondern ein Feuerwehrangehöriger (FF)?
    ja, in gewissen Grenzen:
    Einem Polizeibeamten kann ich unterstellen, dass er über rechtliche Hintergründe in einer gewissen Breite aufgeklärt ist bzw. ausgebildet wurde und nötigen Falls wenigstens grundlegend fundierte Begründungen für eine von ihm durchgeführte Maßnahme benennen kann (Gesetz wär wichtig, §§-Nummer reicht in grober Näherung oder hinsichtlich des Titels; Beispiel: Es ist hier irrelevant, welche §§-Nummer im StGB vor dem Titel "Körperverletzung" oder "Sachbeschädigung" steht, da einem erwachsenen Gegenüber bekannt sein sollte, dass es sich tatsächlich um Straftatbestände handelt und diese im StGB aufgeführt und unter Strafe gestellt sind). Das ist bei einem FF-ler nur deutlich begrenzter der Fall. Weiterhin muss ich bei einem Polizeibeamten auch davon ausgehen, dass ihm die Grenzen seiner Rechte, sowie die Rechte anderer bekannt sind.
    Bei Angehörigen einer FF gehe ich davon aus, dass diese primär dafür ausgebildet wurden, die Gefahren für sich und andere in ihrem Einsatzbereich zu erkennen und ihnen zu begegnen; weiterhin sind sie idR. ehrenamtlich tätig, was auch die Ausbildungszeit deutlich einschränkt, weshalb sich hier erneut ganz klar eher rudimentäre Kenntnisse im Bereich des Presserechts unterstellen lassen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, zwischen "ich bin das Gesetz, gewöhnen Sie sich dran!" und "ich habe das verhindern wollen, weil ich nicht wusste, dass das Presserecht auch das Filmen von Verletzten beim Transport in den RTW in gewissen Grenzen erlaubt; es tut mir leid und ich bin mittlerweile darüber aufgeklärt worden" ist ein ziemlicher Unterschied, sicherlich auch bei der rechtlichen Begutachtung.

    Spätestens, wenn eine Kamera oder jemand angefasst wird, also eine Handgreiflichkeit anfällt, ist aber grundsätzlich Schluss mit Lustig - egal bei wem.

    Einen weiteren Unterschied macht für mich wie schon geschrieben dann aber noch die Bewaffnung: Natürlich kann mir theoretisch auch ein FF-ler mit einem FW-Beil den Schädel einschlagen (oder das Helmvisier nach mir schmeißen), allerdings fühle ich mich ehrlich gesagt von einem durchdrehenden Polizeibeamten deutlich intensiver bedroht, da dieser idR. Pfefferspray sowie eine Schusswaffe am Mann hat und man weiterhin grundsätzlich davon ausgeht, dass er die ihm verliehenen Rechte (einschließlich Gewaltanwendung) nur in den ihm zustehenden Grenzen ausübt, was für ein nachfolgendes Verfahren sehr wichtig sein kann - speziell wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Stell Dir einfach vor, es wäre Deine Mutter, die da gefilmt wird, wie sie in den RTW gebracht wird - fändest Du das immer noch gut - wenn Herr Wiebold (und andere) damit ihr Geld verdienen würden??????
    Die Abwägung, was noch unter die Pressefreiheit fällt, und was nicht, ist nicht immer leicht (im Gegenteil), deswegen wird diese Frage idR. von Richtern geklärt. Es ist aber im Gegensatz dazu absolut klar unerheblich, wessen Würde (ob die meiner oder die Deiner Mutter) geschützt werden soll.

    Viele Grüße
    Martin

  9. #9
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    Grundsätze

    Es gibt Verhaltensgrundsätze für zur Vermeidung von Behinderungen zwischen Presse und der Polizei. Diese wurden von der Innenministerkonferenz am 26. November 1993 und vom Deutschen Presserat, Verleger-, Zeitungs- und Zeitschriftenverbänden, ARD, ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation und den journalistischen Berufsverbänden beschlossen.
    Hier heisst es auch eindeutig in Abschnitt 9:
    "Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei Aufsehen erregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig. Die Medien wahren die berechtigten Interessen der Abgebildeten und beachten insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes bei Veröffentlichungen des Film- und Fotomaterials."

    Hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Aufsehen erregenden Einstaz, weshalb das Filmen nicht zulässig ist, oder je nach Auslegung vorher gefragt werden muss.

    Desweiteren heisst es in Abschnitt 10:
    "Die Polizei unterstützt bei ihren Einsätzen, auch bei Geiselnahmen und Demonstrationen, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung. Andererseits sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z.B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen, es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden."
    Aus welchem Grund auch immer sprach der Beamte eine Räumungsaufforderung aus, welcher der Kameramann nicht nachkam.

    Wir kennen die Gründe des beamten nicht, weswegen er so reagierte, weswegen wir nicht mutmassen können. Nur leider kommen manche Journalisten Aufforderungen nicht nach, die Berichterstattung einzustellen.
    Wenn ich mir aber die anderen Videos so ansehe, die auf der Seite veröffentlciht sind, finde ich gleich ein paar Mängel: Bescheiftungen und Namen auf Fahrzeugen müssen unkenntlich gemacht werden.
    Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
    Auch bei mir im Ort gab es da schon mehrmals Probleme, sogar auf Privatgelände und immer beriefen sich die Journalisten auf die Pressefreiheit. Manch Journalist hält die Pressefreiheit für eine Freikarte Grundrechte zu brechen.
    Bei uns läuft das alles sehr gut. Wenn wir im Einsatz gefilmt oder fotografiert werden, kommen die Berichterstatter bei Einsatzende zu uns und fragen, ob es ok ist. Haben sie kein Einverständnis, dann werden die Bilder nicht veröffentlicht.
    Kabel1 drehte vor kurzem eine Reportage über eine Großveranstaltung bei uns. Im Vorfeld mussten wir alle eine Einverständiserklärung unterzeichen, ebenso wurde uns zugesichert, dass das Kamerateam sich entfernt, wenn wir sie dazu auffordern.
    Das hat alles bestens geklappt.
    Wieso kann das nicht immer so laufen? Nur wegen dem Geld, das die Fernsehsender für Sensationsvideos bezahlen? Das darf nicht sein.
    Geändert von THubsi (23.06.2009 um 02:08 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von THubsi Beitrag anzeigen
    Hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Aufsehen erregenden Einstaz, weshalb das Filmen nicht zulässig ist, oder je nach Auslegung vorher gefragt werden muss.
    Das kann vor Ort in der Regel garnicht entschieden werden. Und wenn sich der Journalist an geltende Gesetze hält, ist gegen das Filmen nichts einzuwenden. Selbstverständlich hat er bzw. die Redaktion nachher die Pflicht, gegebenenfalls Gesichter unkenntlich zu machen. Dies geschieht aber im Nachhinein. Es gibt daher keinen Grund, das Filmen vor Ort zu verbieten.

    Zitat Zitat von THubsi Beitrag anzeigen
    Nur leider kommen manche Journalisten Aufforderungen nicht nach, die Berichterstattung einzustellen.
    Zum Glück. Wenn sich die Presse von der 'Obrigkeit' so einschüchtern ließe, währe das sehr schlecht für unsere Demokratie.

    Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
    Ich weiß nicht, für wen Du sprichst, wenn Du 'uns alle' sagst, aber mich hat noch keiner bei der Arbeit behindert. Ich könnte mich aber jederzeit über solche wichtigtuerischen Idioten (um mal bei Deiner Wortwahl zu bleiben) aufregen, die meinen, nach Gutdünken die Presse zensieren zu müssen.
    Im übrigen wird der Leichnam nämlich gerade nicht gefilmt, sondern nur die Kiste die eingeladen wird. Und daran ist nichts makaber, das ist die Realität. Und auch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Aber wir schweifen ab, im o.g. Beitrag ging es um eine Intoxikation und nicht um eine Leichensache.


    Gruß,
    ahk

  11. #11
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Wenn jemand den Beitrag gesehen hätte, der die Person kennt, hätte der jenige wahrscheinlich die Person erkannt.
    Wenn DU oder eine Dir nahestehende Person besoffen aus dem Weiher gezogen wirst, willst Du auch nicht dabei gefilmt werden....
    Nunja, ich kenne meine Grenzen und daher passiert mir soetwas nicht. Zumindest falle ich nicht wegen Trunkenheit oder sonstiger (absichtlicher) Benebelung irgendwo herein oder herunter.
    Und wenn es eine $nahestehende_person betrifft, muss ich mich fragen, wie es dazu gekommen ist und ggf. feststellen, das es einfach eigene Schuld war.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Gut - in Artikel 5 des Grundgesetzes steht zwar:
    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
    Ist die Frage wie lange das noch so stimmt wenn ich mir die aktuelle Entwicklung in der Politik ansehe...

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Stell Dir einfach vor, es wäre Deine Mutter, die da gefilmt wird, wie sie in den RTW gebracht wird - fändest Du das immer noch gut - wenn Herr Wiebold (und andere) damit ihr Geld verdienen würden??????
    Was soll ich sagen? Auch für mich gilt das Grundgesetz. Und so lange sich die Presse im gesetzlichen Rahmen bewegt und die Details, die zur Identifizierung dienlich sind schwärzt oder pixelt... Etwas anderes ist es, wenn der Kameramann direkt hinter den Einsatzkräften stehen würde und direkt drauf halten würde. Aber in diesem Fall waren ja auch etliche Meter dazwischen.
    Es ist nunmal immer so, dass direkte Bekannte und die Familie die Person immer identifizieren können. Allein schon weil sie aus dem direkten Umfeld davon erfahren oder $örtlichkeit || $kleidung || $fahrzeug erkennen. Aber dann kann man die Presse gleich ganz einstampfen.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Und derartige Aufnahmen haben auch nichts mit Pressefreiheit zu tun. Ein Kameramann, der sich auf die Pressefreiheit beruft, sollte ebenfalls abwägen, ob seine Aufnahmen nicht die Würde anderer Menschen verletzen würden. Und das hat der besagte Kameramann (Zitat: "Das will ich ja gerade haben") - nicht bedacht.
    Nunja, er hat ganz eindeutig sein zeil bei seiner Arbeit umrissen. Er will Geld verdienen. Wer will das nicht. Und so lange der Markt für solche Bilder da ist, wird es Leute geben, die solche Bilder liefern. Vielleicht hätte man es auch geschickter ausdrücken oder auch einfach dazu die Klappe halten können. Aber so manchem liegt halt das Herz auf der Zunge.

    Auch in diesem Post gilt: meine eigenpersönliche Meinung


    So long!

    Schubsi

    ***
    Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.

  12. #12
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    Hier ein Bericht der RP-Online zu dem Vorfall:

    http://www.rp-online.de/public/artic...ameramann.html

    Angeblich hat sich der Kameramann eine Drehgenehmigung beim Einsatzleiter (welcher?) geben und einen Standort zuweisen lassen.
    MfG

    brause

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