Hallo,

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Ohne die Frage jetzt explizit an dich zu richten: Würde es für jemanden einen Unterschied machen, wenn hier nicht ein Polizist beteiligt wäre, sondern ein Feuerwehrangehöriger (FF)?
ja, in gewissen Grenzen:
Einem Polizeibeamten kann ich unterstellen, dass er über rechtliche Hintergründe in einer gewissen Breite aufgeklärt ist bzw. ausgebildet wurde und nötigen Falls wenigstens grundlegend fundierte Begründungen für eine von ihm durchgeführte Maßnahme benennen kann (Gesetz wär wichtig, §§-Nummer reicht in grober Näherung oder hinsichtlich des Titels; Beispiel: Es ist hier irrelevant, welche §§-Nummer im StGB vor dem Titel "Körperverletzung" oder "Sachbeschädigung" steht, da einem erwachsenen Gegenüber bekannt sein sollte, dass es sich tatsächlich um Straftatbestände handelt und diese im StGB aufgeführt und unter Strafe gestellt sind). Das ist bei einem FF-ler nur deutlich begrenzter der Fall. Weiterhin muss ich bei einem Polizeibeamten auch davon ausgehen, dass ihm die Grenzen seiner Rechte, sowie die Rechte anderer bekannt sind.
Bei Angehörigen einer FF gehe ich davon aus, dass diese primär dafür ausgebildet wurden, die Gefahren für sich und andere in ihrem Einsatzbereich zu erkennen und ihnen zu begegnen; weiterhin sind sie idR. ehrenamtlich tätig, was auch die Ausbildungszeit deutlich einschränkt, weshalb sich hier erneut ganz klar eher rudimentäre Kenntnisse im Bereich des Presserechts unterstellen lassen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, zwischen "ich bin das Gesetz, gewöhnen Sie sich dran!" und "ich habe das verhindern wollen, weil ich nicht wusste, dass das Presserecht auch das Filmen von Verletzten beim Transport in den RTW in gewissen Grenzen erlaubt; es tut mir leid und ich bin mittlerweile darüber aufgeklärt worden" ist ein ziemlicher Unterschied, sicherlich auch bei der rechtlichen Begutachtung.

Spätestens, wenn eine Kamera oder jemand angefasst wird, also eine Handgreiflichkeit anfällt, ist aber grundsätzlich Schluss mit Lustig - egal bei wem.

Einen weiteren Unterschied macht für mich wie schon geschrieben dann aber noch die Bewaffnung: Natürlich kann mir theoretisch auch ein FF-ler mit einem FW-Beil den Schädel einschlagen (oder das Helmvisier nach mir schmeißen), allerdings fühle ich mich ehrlich gesagt von einem durchdrehenden Polizeibeamten deutlich intensiver bedroht, da dieser idR. Pfefferspray sowie eine Schusswaffe am Mann hat und man weiterhin grundsätzlich davon ausgeht, dass er die ihm verliehenen Rechte (einschließlich Gewaltanwendung) nur in den ihm zustehenden Grenzen ausübt, was für ein nachfolgendes Verfahren sehr wichtig sein kann - speziell wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt.

Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
Stell Dir einfach vor, es wäre Deine Mutter, die da gefilmt wird, wie sie in den RTW gebracht wird - fändest Du das immer noch gut - wenn Herr Wiebold (und andere) damit ihr Geld verdienen würden??????
Die Abwägung, was noch unter die Pressefreiheit fällt, und was nicht, ist nicht immer leicht (im Gegenteil), deswegen wird diese Frage idR. von Richtern geklärt. Es ist aber im Gegensatz dazu absolut klar unerheblich, wessen Würde (ob die meiner oder die Deiner Mutter) geschützt werden soll.

Viele Grüße
Martin