Das kann vor Ort in der Regel garnicht entschieden werden. Und wenn sich der Journalist an geltende Gesetze hält, ist gegen das Filmen nichts einzuwenden. Selbstverständlich hat er bzw. die Redaktion nachher die Pflicht, gegebenenfalls Gesichter unkenntlich zu machen. Dies geschieht aber im Nachhinein. Es gibt daher keinen Grund, das Filmen vor Ort zu verbieten.
Zum Glück. Wenn sich die Presse von der 'Obrigkeit' so einschüchtern ließe, währe das sehr schlecht für unsere Demokratie.
Ich weiß nicht, für wen Du sprichst, wenn Du 'uns alle' sagst, aber mich hat noch keiner bei der Arbeit behindert. Ich könnte mich aber jederzeit über solche wichtigtuerischen Idioten (um mal bei Deiner Wortwahl zu bleiben) aufregen, die meinen, nach Gutdünken die Presse zensieren zu müssen.Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
Im übrigen wird der Leichnam nämlich gerade nicht gefilmt, sondern nur die Kiste die eingeladen wird. Und daran ist nichts makaber, das ist die Realität. Und auch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Aber wir schweifen ab, im o.g. Beitrag ging es um eine Intoxikation und nicht um eine Leichensache.
Gruß,
ahk